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Niederlassungserlaubnis mit Deutscher in Berlin (Gelesen: 1.548 mal)
colossal
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis mit Deutscher in Berlin
09.06.2008 um 16:42:38
 
Hallo,

meine Frau wird im September (Nach drei Jahren) den Antrag aus Niederlassungserlaubnis in Berlin stellen, weil sie mit einem deutschen verheiratet ist.
Meine Frau ist zurzeit Hausfrau, und ich bin Arbeitnehmer (voll Steuerzahler). Wir haben ein Kind, das deutschen Pass besitzt.

Welche Papiere braucht man für die Niederlassungserlaubnis? Bekommt man einen Termin vom Landeseinwohneramt Berlin per Post zugeschickt? Oder muss man selber versuchen, einen Termin zu vereinbaren.

Meine Frau hat den Integrationskurs in München gemacht, weil ich beruflich in München war. Ist dies Problem für Landeseinwohneramt Berlin?

Worauf sollte man bezüglich der Niederlassungserlaubnis noch achten?

Danke für die Antwort!
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thom
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Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 09.06.2008 um 18:22:31
 
Schau mal hier nach.
einen Termin kann man über den link rechts oben vereinbaren
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colossal
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Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.06.2008 um 10:19:11
 
Hallo Thom,

danke für die Antwort. Ich habe mir den Link von LABO Berlin angeschaut. Es sind zwei Punkte bezüglich der Niederlassungserlaubnis erwähnt worden:

1) Aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, wenn vorhanden auch vom Ehegatten.

Meine Frau ist Hausfrau. D.h. ich müsste eine aktuelle Bescheinigung meines Arbeitgebers über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses besorgen. Oder?

2) Nachweis über die monatlichen Kosten der Miet- oder Eigentumswohnung.

Wie kann ich einfach nachweisen? Durch die Bankbelege?

Danke!
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.07.2008 um 23:57:56
 
colossal schrieb am 10.06.2008 um 10:19:11:
2) Nachweis über die monatlichen Kosten der Miet- oder Eigentumswohnung.

Bei der Mietswohnung u. a. durch den Mietvertrag und der Jahresabrechungen, bei der Eigentumswohnung durch die Jahresabrechnung der Hausverwaltung.

trixie
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