Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Abschiebung und Vaterschaft (Gelesen: 2.870 mal)
snoopelchen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung und Vaterschaft
08.06.2008 um 12:19:56
 
Hallo,

ich schreibe weil es mir um meine Freundin geht. Sie ist seit über 6 Jahren mit einem Mann aus Nigeria zusammen, der letztes Jahr straffällig geworden ist (Drogen schmuggeln) und er soll nun im September nach der Hälfte seiner Gefängnisstrafe nach Nigeria abgeschoben werden.
Hier die Fakten:

- sein Status war "geduldet"
- hat ein Kind aus einer früheren Beziehung mit einer Deutschen, allerdings wurde ihm das Sorgerecht entzogen
- was schon einmal verheiratet in der Ukraine, wurde in Abwesenheit (war dann wohl schon in Deutschland) geschieden, hat keine Scheidungsurkunde etc

Meine Freundin (Deutsche) denkt, dass sie wenn sie nun schwanger von ihm würde, sie eventuell eine Abschiebung verhindern kann wenn sie sich das Sorgerecht teilen. Heirat ist wohl auszuschliessen, da er keine Scheidungsdokumente produzieren kann. Sie ist allerdings noch nicht schwanger, dass heisst ein Kind würde erst nach dem Abschiebetermin zur Welt kommen.

Wie ist die Rechtslage, ist es überhaupt garantiert, dass er er durch eine weitere Vaterschaft mit geteiltem Sorgerecht wieder Aufenthalt gewährt bekäme?
Kann ihm die Wiedereinreise verwehrt werden, dadurch, dass er bereits straffällig geworden ist?

Ich möchte die Rechtslage klären, um sie eventuell von folgenreichen Trugschlüssen zu bewahren z.B. dass sie als alleinerziehende Mutter dasteht, weil der "Plan" nicht aufgeht...fände es super, wenn Kommentare bezüglich der Rationalität und persönliche Wertungen hier nicht aufgeführt werden, da dies eine Seite zu dem Problem ist, die ich sicherlich mit ihr persönlich aushandeln muss (Emotionen, Verzweiflung etc.)

Vielen Dank für die Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
oki
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 183
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung und Vaterschaft
Antwort #1 - 08.06.2008 um 13:14:56
 
Nach seiner Ausweisung und Abschiebung bekommt er erstmal eine unbefristete Einreisesperre,die auf Antrag und guten Gründen befristet werden kann.Bei BtmG Delikten können da schon mal locker paar Jahre Einreisesperre bei rauskommen.

snoopelchen schrieb am 08.06.2008 um 12:19:56:
er soll nun im September nach der Hälfte seiner Gefängnisstrafe nach Nigeria abgeschoben werden. 


Aller wahrscheinlichkeit nach wird er nach Paragraph 456a abgeschoben.Das heist,seine Haftstrafe wird nur unterbrochen,und nach einer Wiedereinreise (egal ob legal oder illegal) muss er seine Reststrafe absitzen.

snoopelchen schrieb am 08.06.2008 um 12:19:56:
Meine Freundin (Deutsche) denkt, dass sie wenn sie nun schwanger von ihm würde, sie eventuell eine Abschiebung verhindern kann 


Da er momentan eingesperrt ist,wird das ''technisch'' kaum umsetzbar sein. Zwinkernd

Für den Fall,dass Deine Freundin nach seiner Abschiebung schwanger wird und ein Kind auf die Welt bringt,muss ihr klar sein,dass sie (wie oben beschrieben) erstmal mehrere Jahre auf den Kindsvater verzichten muss/wird.
İch persönlich kann Deine Freundin von diesem (Sorry) DUMMEN Plan nur abraten.İnsbesondere,da offensichtlich das Kind nur als Mittel zum Zweck herhalten muss!


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
susanne0603
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung und Vaterschaft
Antwort #2 - 10.06.2008 um 14:10:04
 
Hallo Snoopelchen, 

ich geb dir einen Rat: lass deine Freundin mal bei www.1001geschichte.de reingucken. Vielleicht überzeugt sie das ja, die Sache mit dem Kind bleiben zu lassen....Ich glaube auch nicht, dass ihm das Sorgerecht vom ersten Kind "einfach mal so" entzogen wurde, wenn dann hat er sich definitiv nicht um das Kind gekümmert.

Es ist verantwortungslos einfach Kinder in die Welt zu setzen, um jemanden vor der Abschiebung oder sonstwas zu "schützen".

Gruß
Susanne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung und Vaterschaft
Antwort #3 - 11.06.2008 um 13:36:36
 
snoopelchen schrieb am 08.06.2008 um 12:19:56:
Meine Freundin (Deutsche) denkt, dass sie wenn sie nun schwanger von ihm würde, sie eventuell eine Abschiebung verhindern kann wenn sie sich das Sorgerecht teilen. Heirat ist wohl auszuschliessen, da er keine Scheidungsdokumente produzieren kann.


Hier lag ein Übersetzungsversehen (false fried) vor, 'to produce' meint in dem Fall vorlegen. Produzieren darf er so etwas gar nicht.

Mit einigem Aufwand wäre wohl eine Abschrift oder gar Ausfertigung des Scheidungsurteils vom ukrainischen Familiengericht zu bekommen.

Für die Frage einer Vaterschaftsanerkennung ist das hier aber nicht weiter relevant, es sei denn, ein deutscher Sachbearbeiter möchte den Familienstand "geschieden" näher erklärt wissen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
petit_canard
Expertin
****
Offline


i4a macht süchtig.


Beiträge: 163

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung und Vaterschaft
Antwort #4 - 11.06.2008 um 18:14:44
 
wäre noch die Frage, ob die Scheidung eines Nigeriers in der Ukraine !in Abwesenheit! (=rechtliches Gehör?) sowohl im Heimatstaat des Nigeriers bzw. auch in D anerkannt wäre, sprich, ob er überhaupt "geschieden" ist - denn in vielen Rechtssystemen ist es so, dass ausländische Urteile erst ein mal "anerkannt" werden müssen, ehe sie "vollstreckbar" (also hier rechtswirksam und eintragungsfähig in die Personenstandsregister) werden.

Zum anderen: Selbst wenn er der Vater eines deutschen Kindes ist, für das er die Personensorge innehat: Das schützt ihn - abhängig von Häufigkeit und Schwere der Taten - nicht zwingend vor einer Abschiebung. Die Ausländerbehörde hat abzuwägen, ob der Schutz von Ehe und Familie nach Grundgesetz gewichtiger ist als der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bei einem BTMG-Delikt dürfte wohl üblicherweise eine "zwingende Ausweisung" nach § 53 AufenthG drohen. Der Ausweisungsschutz nach § 56 "mildert" das zu einer "Regelausweisung", was bedeutet, dass in der Regel ausgewiesen/abgeschoben wird, wenn nicht ein "atypischer" Fall vorliegt. Einen solchen kann ich nach bisheriger Schilderung nicht erkennen.

Insofern: ein Kind in die Welt zu setzen halte auch ich für keine gute Idee. Besonders angesichts der Vorgeschichte des Antragstellers sollten bei der Freundin die Alarmglocken schrillen, ob nicht auch sie selbst nichts als ausgenutzt wird

viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
snoopelchen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung und Vaterschaft
Antwort #5 - 11.06.2008 um 19:13:12
 
Vielen Dank fuer die Antworten, ich hatte mir erhofft dass es stichhaltige juristische Argumente gibt die im Anbetracht der Tatsachen wahrscheinlich eher "ankommen" werden als Vernunft. Wirklich super, vielen vielen Dank!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema