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Dokumente für Verlängerung des Aufenthaltstitels bei Deutschverheiraten (Gelesen: 3.230 mal)
ralf9000
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07.06.2008 um 23:41:04
 
Liebe info4alien's,

meine Frau hat Schwierigkeiten die Verlängerung ihres Aufenthaltstitel bei der ABH zu bekommen. In einem Vorgespräch und in dem Schreiben der ABH werden umfangreiche Dokumente gefordert, bei denen ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wirklich gesetzlich gefordert sind. Ich halte das mehr für ein ungehöriges Informationssammelbedürfnis, was z.B. auch nicht mit dem Datenschutz vereinbar ist.

Aber erstmal zu unser Situation: ich (Deutscher) habe meine Ehefrau per Ehevisum Juni 2007 (vor der Neufassung) nach Deutschland geholt. Wir haben Ende Juni hier in Deutschland standesamtlich geheiratet, wenige Tage später hat meine Frau einen Aufenthaltstitel §28 (1) 1 für ein Jahr (ohne jegliche Begründung warum nicht 3 Jahre) ausgestellt bekommen.

Mein Einkommen reicht für unseren Lebensunterhalt mehr als voll aus, sie liegt (wie auch meine Person schon immer) dem Staat in keinster Weise zur Last (keine Sozialleistungen, kein Hartz IV, kein ALG, ...). Nur, wie schon die Sachbearbeiterin angemerkt hat, "hat der Staat durch meine nun geänderte Steuerklasse, niedrigere Einkünfte, also würde ich in gewisser Weise dem Staat schon auf der Tasche liegen und da hätte der Staat auch das Recht dies genau nachzuprüfen".

Aber zurück zu unserer Geschichte: Meine Frau wurde nicht zum Integrationskurs verpflichtet, weil Sie bei der VHS seit ihrer Einreise Deutschkurse (4 Tage x 5 Stunden die Woche) besucht. Sie hat nun auch den B1-Kurs aktiv teilnehmend abgeschlossen und wird auch demnächst (nach dem Krankenhausaufenthalt, hierzu später) das B1-Zertifikat machen.

Seit November ist meine Frau schwanger, wir haben diese Woche als "Frühchen" einen gesunden Sohn bekommen. Die Schwangerschaft war eine wirkliche Problemschwangerschaft, 6 Wochen stationärer Krankenhausaufenthalt und zusätzliche ambulante Behandlungen gehörten dazu. Sie wird auch jetzt nach der Geburt für mehrere Wochen noch im Krankenhaus bleiben müssen. Ich kann sie aber - wie verlangt - zwischendurch zur ABH zwecks Vorsprache wegen der Verlängerung bringen. Nur möchte ich nicht, wie letztes Jahr so oft mehrmals mit ihr zur ABH, nur um den gewünschten Aufkleber im Paß zu erhalten, einmal hingehen muss in Anbetracht der Situation nun reichen.

Noch nebenbei, wir haben uns nie was zu Schulden kommen lassen, sind nie gesetzlich in Erscheinung getretten, haben noch nie dem Staat irgendwelche Leistungen abverlangt. Um so mehr erstaunt mich immer wieder, dass man sich in die Büßer- und Bittsteller-Haltung geben muss und so dermaßen gemassregelt wird.

Meine Frau soll jetzt auch wg. noch fehlendem Deutsch-Zertifikat zum Integrationskurs verpflichtet werden. Orginalton: "Es besteht jetzt ein hoher Integrationsbedarf von staatlicher Seite, da sie es ja selber nicht zur Integration gebracht haben, Zeit hatten Sie hierfür ja ein Jahr." (Nebenbei, ich bin promivierter Hochschulabsolvent, wäre ich selber Ausländer, würde meine Frau deshalb unter die Ausnahmebedingungen fallen und hätte das gar nicht nötig).

Wir sollen zur Verlängerungen folgende Unterlagen mitbringen, von deren Rechtmäßigkeit ich nicht überzeugt wird:

Von der Ehefrau:
1.) Nachweis, dass sie keine Einkünfte hat (wie soll das gehen, leere ungenutzte Lohnsteuerkarte?)
2.) Neuer Paß mit geändertem Familiennamen (haben wir nämlich nicht, der alte Paß wurde von der Botschaft in Berlin mit einem Vermerk unter Angaben des neuen Namens mit Siegel vermerkt, was wohl nicht akzeptiert wird)
3.) Krankenversicherungsnachweis (dabei sind wir deutlich über der Einkommensgrenze und privat versichert).

Von mir, dem Ehemann:
4.) Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
5.) Arbeitsvertrag

Von uns gemeinsam:
6.) Kaufvertrag der Eigentumswohnung, in der wir leben.
7.) Nachweis der Quadratmeterzahl der Eigentumswohnung.
8.) Grundsteuerbescheid zur Eigentumswohnung
9.) Nachweis über Tilgungen der Finanzierung der Eigentumswohnung

Von unserem frisch geborenen Sohnemann:
10.) Geburtsanzeige und Geburtsurkunde
11.) Botschaftsschreiben zur Staatsangehörigkeit: es soll wohl auch in einem Eintrag vermerkt werden, ob er zusätzlich zur deutschen auch die Staatsangehörigkeit meiner Frau gleichzeitig hat. Das habe ich verneint, da die Staatsangehörgkeit des Staates meiner Frau nur von Vätern, nicht aber von Müttern "vererbt" wird. ABH: "Das dies nun so ist, da hätten wir den Nachweis drüber zu führen."

Welche dieser Punkte sind wirklich rechtmäßig und wenn, auf welchem Paragraphen beruhen sie denn? Ich habe auch schon überlegt, mich an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe und viele Grüße,

Ralf.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.06.2008 um 00:09:38
 
Bin ehrlich gesagt etwas schockiert.

ralf9000 schrieb am 07.06.2008 um 23:41:04:
Mein Einkommen reicht für unseren Lebensunterhalt mehr als voll aus, sie liegt (wie auch meine Person schon immer) dem Staat in keinster Weise zur Last (keine Sozialleistungen, kein Hartz IV, kein ALG, ...). Nur, wie schon die Sachbearbeiterin angemerkt hat, "hat der Staat durch meine nun geänderte Steuerklasse, niedrigere Einkünfte, also würde ich in gewisser Weise dem Staat schon auf der Tasche liegen und da hätte der Staat auch das Recht dies genau nachzuprüfen". 

Schockiert/Erstaunt  Ohne Worte. Die Dame hat wohl nicht genug zu tun.

ralf9000 schrieb am 07.06.2008 um 23:41:04:
Ich habe auch schon überlegt, mich an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.

Das würde ich in diesem Fall nachdrücklich befürworten und parallel dazu den Behördenleiter bzw. Landrat/Bürgermeister und die Kommunalaufsicht einschalten, denn m.E. ist nicht ein einziger der geforderten Nachweise für die ABH unter irgendeinem Gesichtspunkt relevant. Lediglich 10 kommt in Betracht, wenn auf FZF zum deutschen Kind umgestellt werden soll.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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ralf9000
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Antwort #2 - 08.06.2008 um 00:14:16
 
tapir schrieb am 08.06.2008 um 00:09:38:
Lediglich 10 kommt in Betracht, wenn auf FZF zum deutschen Kind umgestellt werden soll.

Smiley Ne, warum denn, wir sind überglücklich verheiratet!

Schonmal besten Dank für Deine Antwort, das hat mich schon sehr in meinem Denken bestätigt.

Grüße, Ralf.
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Schleswiger
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Antwort #3 - 08.06.2008 um 00:34:28
 
Hi,

Punkt 4-5 sind in meiner IMHO nachvollziehbar. Alles andere ist jedoch übertrieben. In unserer ABH werden auch KV und LU hinterfragt.


Gruss
Schleswiger
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Alles wird gut.
 
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tapir
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Antwort #4 - 08.06.2008 um 00:38:48
 
Zitat:
In unserer ABH werden auch KV und LU hinterfragt.

Lebensunterhalt spielt beim ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen überhaupt keine Rolle und beim Ehegatten auch nur in besonders zu begründenden Ausnahmefällen. Die schematische Forderung nach den entsprechenden Nachweisen ist daher rechtswidrig.
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Antwort #5 - 08.06.2008 um 00:40:09
 
Schleswiger schrieb am 08.06.2008 um 00:34:28:
Punkt 4-5 sind in meiner IMHO nachvollziehbar.

Wieso soll der Nachweis erbracht werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, wenn das Gesetz das für Deutschverheiratete nicht vorsieht. Was machen die mit den Kopien der Dokumente? Wofür verwenden die die Information?
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Antwort #6 - 08.06.2008 um 02:11:04
 
ralf9000 schrieb am 07.06.2008 um 23:41:04:
Botschaftsschreiben zur Staatsangehörigkeit...da sie es ja selber nicht zur Integration gebracht haben, Zeit hatten Sie hierfür ja ein Jahr...hat der Staat durch meine nun geänderte Steuerklasse, niedrigere Einkünfte....

Bei derart dreisten Argumentationen in jedem nur denkbaren Punkt würde ich mir die Diskussionen und Bittstellertermine jetzt und auch in Zukunft (wer weiß, was noch alles kommt, schon die erste AE-Erteilung war ja offenbar ärgerlich genug) ersparen und die Sache einfach einem Anwalt übergeben - das kann nicht so viel kosten und spart Nerven.
thom
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Reni
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Antwort #7 - 08.06.2008 um 06:28:05
 
Schleswiger schrieb am 08.06.2008 um 00:34:28:
Hi,

Punkt 4-5 sind in meiner IMHO nachvollziehbar. Alles andere ist jedoch übertrieben. In unserer ABH werden auch KV und LU hinterfragt.


Gruss
Schleswiger



Nein, Arbeitsvertrag nie, Lohnnachweis hier auch nicht, da ohnehin verlängert werden muss und eine NE noch nicht in Betracht kommt.

Das Ganze ist eine Unverschämtheit. Ralf, da du ja in der glücklichen Lage bist, alles vorweisen zu können, fände ich es auch gut, wenn du dich qualifiziert wehrst. Sonst macht so was Schule. Datenschutzbeauftragten einschalten ist eine sehr gute Idee, ansonsten vor allem den Vorgesetzten der Dame informieren, wenn der ins gleiche Horn bläst, den nächsten Vorgesetzten bzw. Ausländerbeauftragten der Stadt oder des Kreises. Auch die IAF "freut" sich immer über solche Fälle.
Allerdings hat thom nicht unrecht, kann man auch durch Anwalt machen lassen.

Gruß
Reni

PS: Vor allem Glückwunsch zum Nachwuchs und alles Gute!
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Antwort #8 - 08.06.2008 um 08:24:15
 
ralf9000 schrieb am 07.06.2008 um 23:41:04:
Nur, wie schon die Sachbearbeiterin angemerkt hat, "hat der Staat durch meine nun geänderte Steuerklasse, niedrigere Einkünfte, also würde ich in gewisser Weise dem Staat schon auf der Tasche liegen und da hätte der Staat auch das Recht dies genau nachzuprüfen".



Guten Morgen
alle angeforderten Daten sind rechtlich nicht zu erbringen! Den Vorgesetzten einzubeziehen halte ich für sinnlos, kaum ein ABH Mitarbeiter wird solche Forderungen stellen wenn er nicht weiss das dies unrechtmässige Vorgehen nicht durch seinen Vorgesetzten gedeckt wird.
In diesem Fall sofort Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsicht der ABH, hier in NRW bei den Bezirksregierungen angesiedelt.
Wenn du Zeit und Lust dazu hast fielen mir zu dem Zitat noch solche Punkte ein wie Anzeige gegen den/die SB wegen STGB § 185/240, ob es was bringt? Klärt aber die Fronten.
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Antwort #9 - 08.06.2008 um 08:34:25
 
sigi-n schrieb am 08.06.2008 um 08:24:15:
Anzeige gegen den/die SB wegen STGB § 185/240

Ist abwegig, man macht sich nur angreifbar. Keine fürsorgerischen Reflexe beim Dienstherrn wecken Zwinkernd !
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Antwort #10 - 08.06.2008 um 09:18:05
 
thom schrieb am 08.06.2008 um 02:11:04:
Bei derart dreisten Argumentationen in jedem nur denkbaren Punkt ...

Reni schrieb am 08.06.2008 um 06:28:05:
Das Ganze ist eine Unverschämtheit ...

sigi-n schrieb am 08.06.2008 um 08:24:15:
... Den Vorgesetzten einzubeziehen halte ich für sinnlos, kaum ein ABH Mitarbeiter wird solche Forderungen stellen wenn er nicht weiss das dies unrechtmässige Vorgehen nicht durch seinen Vorgesetzten gedeckt wird.... Klärt aber die Fronten.

Vielen herzlichen Dank an Euch alle für das Mitgefühl und die Tipps.

Ich möchte es mir allerdings auf keinen Fall mit der ABH verscherzen, wir brauchen noch im nächsten halben Jahr Verpflichtungserklärungen zum Besuch der Schwiegereltern, usw. Deshalb möchte ich lieber aktuell kleine Brötchen backen ... ein Arbeitskollege, ebenfalls mit Ausländerin verheiratet, hat ähnliche Drangsalierungen erfahren, Widerstand auf hohem Niveau angefangen und hat im Endeffekt nur mit einem Wohnsitzwechsel die Probleme behoben bekommen. Ich möchte eigentlich momentan nur Ruhe haben, unser Kind und meine Frau brauchen meine volle Aufmerksamkeit ...

Grüße, Ralf.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 08.06.2008 um 10:40:50
 
Warum fragst du dann hier, wenn du doch klein beigeben willst? Schlimm finde ich, wenn gerade Leute, die aufgrund ihrer eigentlich unangreifbaren Situation in der Lage wären, sich zu wehren und solche Praktiken öffentlich zu machen, kneifen. Andere, die schwächer sind, zahlen dann dafür drauf, weil der SB bei dir lernt, dass er ja damit durchkommt.
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Antwort #12 - 08.06.2008 um 11:22:06
 
ralf9000 schrieb am 08.06.2008 um 09:18:05:
und hat im Endeffekt nur mit einem Wohnsitzwechsel die Probleme behoben bekommen.
den Anwalt würde ich hier nehmen, um solche Entwicklungen zu vermeiden. Zivilcourage heißt hier ja, das Recht exemplarisch einfach durchzusetzen und darüber dann evtl. interessierte Stellen zu informieren. Warum soll man das mit großem Ärger und Zeitaufwand umgekehrt machen?
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Antwort #13 - 08.06.2008 um 11:29:12
 
Reni schrieb am 08.06.2008 um 10:40:50:
Warum fragst du dann hier, wenn du doch klein beigeben willst? Schlimm finde ich, wenn gerade Leute, die aufgrund ihrer eigentlich unangreifbaren Situation in der Lage wären, sich zu wehren und solche Praktiken öffentlich zu machen, kneifen. Andere, die schwächer sind, zahlen dann dafür drauf, weil der SB bei dir lernt, dass er ja damit durchkommt.

Ich will nicht kneifen, ich will die Herausforderung aufnehmen und möchte das Gespräch mit der ABH fundiert führen. Deshalb habe ich hier gefragt, was die Hintergründe von solchen Forderungen sein können. Ich selber hatte nichts gefunden, aber da ich kein Fachmann bin, kann es sein, dass es trotzdem gängige Praxis und Recht ist. Ich möchte, wenn ich die Liste mit der Sachbearbeiterin durchgehe, schon richtig Pfeffer geben können. Wenn diese Diskussion und Auseinandersetzung nichts bringt, dann können weitere Schritte helfen.
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Antwort #14 - 08.06.2008 um 11:55:02
 
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