Liebe info4alien's,
meine Frau hat Schwierigkeiten die Verlängerung ihres Aufenthaltstitel bei der
ABH zu bekommen. In einem Vorgespräch und in dem Schreiben der
ABH werden umfangreiche Dokumente gefordert, bei denen ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wirklich gesetzlich gefordert sind. Ich halte das mehr für ein ungehöriges Informationssammelbedürfnis, was z.B. auch nicht mit dem Datenschutz vereinbar ist.
Aber erstmal zu unser Situation: ich (Deutscher) habe meine Ehefrau per Ehevisum Juni 2007 (vor der Neufassung) nach Deutschland geholt. Wir haben Ende Juni hier in Deutschland standesamtlich geheiratet, wenige Tage später hat meine Frau einen Aufenthaltstitel §28 (1) 1 für ein Jahr (ohne jegliche Begründung warum nicht 3 Jahre) ausgestellt bekommen.
Mein Einkommen reicht für unseren Lebensunterhalt mehr als voll aus, sie liegt (wie auch meine Person schon immer) dem Staat in keinster Weise zur Last (keine Sozialleistungen, kein Hartz IV, kein ALG, ...). Nur, wie schon die Sachbearbeiterin angemerkt hat, "hat der Staat durch meine nun geänderte Steuerklasse, niedrigere Einkünfte, also würde ich in gewisser Weise dem Staat schon auf der Tasche liegen und da hätte der Staat auch das Recht dies genau nachzuprüfen".
Aber zurück zu unserer Geschichte: Meine Frau wurde nicht zum Integrationskurs verpflichtet, weil Sie bei der VHS seit ihrer Einreise Deutschkurse (4 Tage x 5 Stunden die Woche) besucht. Sie hat nun auch den B1-Kurs aktiv teilnehmend abgeschlossen und wird auch demnächst (nach dem Krankenhausaufenthalt, hierzu später) das B1-Zertifikat machen.
Seit November ist meine Frau schwanger, wir haben diese Woche als "Frühchen" einen gesunden Sohn bekommen. Die Schwangerschaft war eine wirkliche Problemschwangerschaft, 6 Wochen stationärer Krankenhausaufenthalt und zusätzliche ambulante Behandlungen gehörten dazu. Sie wird auch jetzt nach der Geburt für mehrere Wochen noch im Krankenhaus bleiben müssen. Ich kann sie aber - wie verlangt - zwischendurch zur
ABH zwecks Vorsprache wegen der Verlängerung bringen. Nur möchte ich nicht, wie letztes Jahr so oft mehrmals mit ihr zur
ABH, nur um den gewünschten Aufkleber im Paß zu erhalten, einmal hingehen muss in Anbetracht der Situation nun reichen.
Noch nebenbei, wir haben uns nie was zu Schulden kommen lassen, sind nie gesetzlich in Erscheinung getretten, haben noch nie dem Staat irgendwelche Leistungen abverlangt. Um so mehr erstaunt mich immer wieder, dass man sich in die Büßer- und Bittsteller-Haltung geben muss und so dermaßen gemassregelt wird.
Meine Frau soll jetzt auch wg. noch fehlendem Deutsch-Zertifikat zum Integrationskurs verpflichtet werden. Orginalton: "Es besteht jetzt ein hoher Integrationsbedarf von staatlicher Seite, da sie es ja selber nicht zur Integration gebracht haben, Zeit hatten Sie hierfür ja ein Jahr." (Nebenbei, ich bin promivierter Hochschulabsolvent, wäre ich selber Ausländer, würde meine Frau deshalb unter die Ausnahmebedingungen fallen und hätte das gar nicht nötig).
Wir sollen zur Verlängerungen folgende Unterlagen mitbringen, von deren Rechtmäßigkeit ich nicht überzeugt wird:
Von der Ehefrau:
1.) Nachweis, dass sie keine Einkünfte hat (wie soll das gehen, leere ungenutzte Lohnsteuerkarte?)
2.) Neuer Paß mit geändertem Familiennamen (haben wir nämlich nicht, der alte Paß wurde von der Botschaft in Berlin mit einem Vermerk unter Angaben des neuen Namens mit Siegel vermerkt, was wohl nicht akzeptiert wird)
3.) Krankenversicherungsnachweis (dabei sind wir deutlich über der Einkommensgrenze und privat versichert).
Von mir, dem Ehemann:
4.) Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
5.) Arbeitsvertrag
Von uns gemeinsam:
6.) Kaufvertrag der Eigentumswohnung, in der wir leben.
7.) Nachweis der Quadratmeterzahl der Eigentumswohnung.
8.) Grundsteuerbescheid zur Eigentumswohnung
9.) Nachweis über Tilgungen der Finanzierung der Eigentumswohnung
Von unserem frisch geborenen Sohnemann:
10.) Geburtsanzeige und Geburtsurkunde
11.) Botschaftsschreiben zur Staatsangehörigkeit: es soll wohl auch in einem Eintrag vermerkt werden, ob er zusätzlich zur deutschen auch die Staatsangehörigkeit meiner Frau gleichzeitig hat. Das habe ich verneint, da die Staatsangehörgkeit des Staates meiner Frau nur von Vätern, nicht aber von Müttern "vererbt" wird.
ABH: "Das dies nun so ist, da hätten wir den Nachweis drüber zu führen."
Welche dieser Punkte sind wirklich rechtmäßig und wenn, auf welchem Paragraphen beruhen sie denn? Ich habe auch schon überlegt, mich an den Landesdatenschutzbeauftragten zu wenden.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe und viele Grüße,
Ralf.