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Verdienstbescheinigung für OLG (Gelesen: 9.039 mal)
bacr
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06.06.2008 um 18:31:08
 
Folgende Frage, kann mir jemand vielleicht sagen, aus welchem Grund das OLG Verdienstbescheinigungen von einer im Ausland lebenden Person (w) haben möchte?

Grund: Ich (m) habe Unterlagen für ein Heiratsvisum beim OLG eingereicht.
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janetm
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Antwort #1 - 06.06.2008 um 18:41:49
 
Ich vermute um die Gebühren festzulegen, die sich nach dem Einkommen beider Personen richten.

Aloha
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bacr
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Antwort #2 - 06.06.2008 um 18:48:31
 
janetm schrieb am 06.06.2008 um 18:41:49:
Ich vermute um die Gebühren festzulegen, die sich nach dem Einkommen beider Personen richten.

Aloha



Ist es denn zwingend erforderlich, die Verdienstbescheinigungen für im Ausland lebende Personen vorzulegen?
Denn von meiner Person wurden bis jetzt keine Verdienstbescheinigungnen seitens des OLG angefordert!
Um was für Gebühren handelt es sich dabei und um welche Summe geht es dabei ca.?
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wolferhard
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Antwort #3 - 06.06.2008 um 19:18:41
 
Hallo
Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du ( Deutscher) eine Ausländerin in Deutschland heiraten. Dann fallen Gebühren an, die sich nach dem Einkommen richten, Oder, wenn du dein und Ihr Einkommen nicht vorlegen kannst, möchtest, gibt es einen pauschalen Betrag ( Norddeutschland) von Euro 250,- den du ansprechen kannst.
Gruß
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trixie
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Antwort #4 - 06.06.2008 um 22:36:44
 
wolferhard schrieb am 06.06.2008 um 19:18:41:
Dann fallen Gebühren an, die sich nach dem Einkommen richten,

Die Gebühren für's Heiraten sind für alle Einkommen gleich hoch und werden von den einzelnen Standesämtern erhoben.

Die Gebühr vom OLG ist eine Verwaltungsgebühr zur Bearbeitung des Antrages zur Befreiung der Beibringung des EFZ und bewegt sich z. B. im Bereich des OLG Brandenburg zwischen 10 und 300 Euro. Die Gebühr wird schriftlich angefordert. Erst wenn die Zahlung der Gebühr nachgewiesen ist, wird der Antrag weiter bearbeitet.

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bacr
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Antwort #5 - 06.06.2008 um 23:47:36
 
trixie schrieb am 06.06.2008 um 22:36:44:

Die Gebühren für's Heiraten sind für alle Einkommen gleich hoch und werden von den einzelnen Standesämtern erhoben.

Die Gebühr vom OLG ist eine Verwaltungsgebühr zur Bearbeitung des Antrages zur Befreiung der Beibringung des EFZ und bewegt sich z. B. im Bereich des OLG Brandenburg zwischen 10 und 300 Euro. Die Gebühr wird schriftlich angefordert. Erst wenn die Zahlung der Gebühr nachgewiesen ist, wird der Antrag weiter bearbeitet.

trixie


Ja, wenn ich (wir) alle nötigen Unterlagen die vom Standesamt angefordert worden sind auch vorgelegt haben (ihre Geburtsurkunde mit Appostile, Eidestattliche Versicherung und die dazugehörige Bescheinigung von russischen Konsulat über die ledigkeit und Kopien von Reise-/Inlandspass die vom Standesbeamten beglaubigt worden sind).
Versteh ich den Anlass für ein einreichen (ihrer) Verdienstbescheinigungen für´s OLG nicht?
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trixie
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Antwort #6 - 06.06.2008 um 23:52:50
 
bacr schrieb am 06.06.2008 um 23:47:36:
Versteh ich den Anlass für ein einreichen (ihrer) Verdienstbescheinigungen für´s OLG nicht?  


Ich dachte, ich hätte es hier schon geschrieben:

bacr schrieb am 06.06.2008 um 23:47:36:
Die Gebühr vom OLG ist eine Verwaltungsgebühr zur Bearbeitung des Antrages zur Befreiung der Beibringung des EFZ  

Aus dem Einkommen errechnet sich die Gebühr.  Zwinkernd

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Antwort #7 - 07.06.2008 um 00:05:22
 
trixie schrieb am 06.06.2008 um 23:52:50:


Ich dachte, ich hätte es hier schon geschrieben:


Aus dem Einkommen errechnet sich die Gebühr.  Zwinkernd

trixie



Zu solch einer späten Stunde, noch solch wissende Personen/Leute anzutreffen, alle Achtung!
Jetzt kommen aber dennoch Fragen auf!
Wieso, wird nicht meine Verdienstbescheinigungen verlangt?
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Antwort #8 - 07.06.2008 um 00:14:15
 
bacr schrieb am 07.06.2008 um 00:05:22:
Zu solch einer späten Stunde, noch solch wissende Personen/Leute anzutreffen, alle Achtung!  

... aber genauso die Menschen, die sich zu solcher Stunde noch mit Fragen herumschlagen und das Nachtgemach noch nicht aufsuchen. Zwinkernd

bacr schrieb am 07.06.2008 um 00:05:22:
Wieso, wird nicht meine Verdienstbescheinigungen verlangt?  

Die Frage ist berechtigt. Normalerweise wird von beiden Verlobten der Gehaltsnachweis, da beide die Antragssteller sind, gefordert.

Vielleicht kommt diese Forderung noch. Wenn du dazu keine Angaben machst, wird man dich vermutlich in die höchste Kategorie einordnen. Diese Möglichkeit wurde ja von einem Schreiber bereits angedeutet.

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tapir
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Antwort #9 - 07.06.2008 um 00:16:10
 
trixie schrieb am 07.06.2008 um 00:14:15:
da beide die Antragssteller sind

Vielleicht stehe ich ja wieder aufm Schlauch ... aber Antragsteller ist doch immer nur die Person, die Befreiung vom EFZ will. Also, nur wenn zwei Staatsangehörige heiraten, die beide Befreiung brauchen, gibt's zwei Antragsteller. Deutsche, EFZ-Inhaber, Flüchtlinge und Staatenlose brauchen aber keine EFZ-Befreiung, sind also auch nicht Antragsteller.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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bacr
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Antwort #10 - 07.06.2008 um 00:23:55
 
trixie schrieb am 07.06.2008 um 00:14:15:

... aber genauso die Menschen, die sich zu solcher Stunde noch mit Fragen herumschlagen und das Nachtgemach noch nicht aufsuchen. Zwinkernd

Der Grund dafür ist Amor´s Pfeil, der mein Herz nicht ruhen lässt!  weinend

Die Frage ist berechtigt. Normalerweise wird von beiden Verlobten der Gehaltsnachweis, da beide die Antragssteller sind, gefordert.

Vielleicht kommt diese Forderung noch. Wenn du dazu keine Angaben machst, wird man dich vermutlich in die höchste Kategorie einordnen. Diese Möglichkeit wurde ja von einem Schreiber bereits angedeutet.

trixie


Aber da stellt sich wiederum die Frage, wieso mir der Standesbeamte nur kurz angedeutet hatte das, er diese Bescheinigungen sehen will (von uns beiden), diese aber dennoch nicht wichtig sind?!
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Antwort #11 - 07.06.2008 um 00:37:30
 
tapir schrieb am 07.06.2008 um 00:16:10:
Vielleicht stehe ich ja wieder aufm Schlauch ...  


Das Brautpaar muss den Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt stellen. Beim Standesamt wird dabei der Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses und die Anmeldung der Eheschließung aufgenommen. Der Standesbeamte bereitet die Bearbeitung des Antrags auf Befreiung vor und übersendet dann die Eheschließungsakten zur Entscheidung über die Befreiung an das Oberlandesgericht.

bacr schrieb am 07.06.2008 um 00:23:55:
Aber da stellt sich wiederum die Frage, wieso mir der Standesbeamte nur kurz angedeutet hatte das, er diese Bescheinigungen sehen will (von uns beiden), diese aber dennoch nicht wichtig sind?!  

Man kann nicht immer die Gedanken anderer Menschen nachvollziehen.  Zwinkernd

Vielleicht hätte es sich Notizen über das Gehalt gemacht.

Was hast du dem Standesbeamten über deinen Job und den Job deiner Verlobten erzählt?

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Antwort #12 - 07.06.2008 um 00:44:50
 
trixie schrieb am 07.06.2008 um 00:37:30:
Das Brautpaar muss den Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt stellen.
nee, da hat tapir Recht, die Befreiung beantragt nur der ausländische Partner und zahlt dafür gemäß seines Einkommens die Gebühr. (meist wird die Mindestgebühr um 40.- verlangt, wenn der Beruf nicht ein höheres Einkommen vermuten läßt)
Das Einkommen des deutschen Partners interessiert hierfür nicht.

bacr schrieb am 07.06.2008 um 00:23:55:
Aber da stellt sich wiederum die Frage, wieso mir der Standesbeamte nur kurz angedeutet hatte das, er diese Bescheinigungen sehen will (von uns beiden), diese aber dennoch nicht wichtig sind?! 


weil die fürs eigentliche Befreiungsverfahren keine Bedeutung haben
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Antwort #13 - 07.06.2008 um 00:48:47
 
trixie schrieb am 07.06.2008 um 00:37:30:


Das Brautpaar muss den Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt stellen. Beim Standesamt wird dabei der Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses und die Anmeldung der Eheschließung aufgenommen. Der Standesbeamte bereitet die Bearbeitung des Antrags auf Befreiung vor und übersendet dann die Eheschließungsakten zur Entscheidung über die Befreiung an das Oberlandesgericht.


Man kann nicht immer die Gedanken anderer Menschen nachvollziehen.  Zwinkernd

Vielleicht hätte es sich Notizen über das Gehalt gemacht.

Was hast du dem Standesbeamten über deinen Job und den Job deiner Verlobten erzählt?

trixie



Aber wozu die befreiung von der EFZ, wenn alle nötigen Unterlagen, wie vorher schon erwähnt für (sie) beim Standesbeamten abgegeben worden sind?
Und bei mir die Situation ja sowieso klar ist, da ein Einblick ins Familienbuch ja vollkommen ausreicht bzgl. EFZ! Oder? Augenrollen


Dem Standesbeamten habe ich nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit erzählt und zwar das ich zur Zeit Student bin und sie ein dual Studium absolviert (arbeit + abend studium)
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Antwort #14 - 07.06.2008 um 00:54:08
 
bacr schrieb am 07.06.2008 um 00:48:47:
Oder?
mach Dich mal hier dazu schlauer...
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