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Namensänderung Lebenspartnerschaft (Gelesen: 4.163 mal)
wendy
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05.06.2008 um 22:50:44
 
Hallo Wolfgang!

ich glaube, dass ich bei dir genau richtig bin. Also: Ich möchte nächstes Frühjahr mit meiner Verlobten eine Lebenspartnerschaft eingehen. Sie ist Chilenen, ich bin Deutsche. Sie möchte gerne meinen Nachnamen annehmen. Aus diesem Grund hat sie sich erkundigt, ob die Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht in Chile anerkannt wird, damit sie ihren Namen ändern lassen kann. Dies wurde verneint. Welche Möglichkeiten haben wir denn nun? Außer 3 Jahre zu warten, bis sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen kann, fällt uns nichts ein. Da sie derzeit noch in Chile lebt, werden wir diese Zeit wohl warten müssen. Oder?

Schon mal vielen Dank.

Liebe Grüße,
Wendy


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi

...

Oh...habe erst jetzt alles gelesen... Traurig
Bin noch neu hier!

Vielleicht kann mir ja jemand anderes helfen!?

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« Zuletzt geändert: 05.06.2008 um 23:11:36 von Tippi »  
 
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tapir
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Antwort #1 - 05.06.2008 um 23:07:10
 
Bei oder nach der Eingehung der Lebenspartnerschaft könnt Ihr gegenüber der zuständigen Behörde angeben, dass Ihr einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen nach deutschem Recht führen wollt (Art. 17b Abs. 2 S. 1, 10 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, 3 Abs. 1 S. 1 LPartG)! Damit ist für Deutschland die Sache klar, und Deine Lebenspartnerin heisst wie Du. Ob die Chilenen das anerkennen, ist "uns" Deutschen egal. Allerdings kann natürlich niemand Chile dazu zwingen, den Pass Deiner Lebenspartnerin zu ändern. Im Ergebnis würde sie dann (bis zur Einbürgerung) in Chile anders heißen als in Deutschland, was im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen kann, aber nicht muss.
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Ralf
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Antwort #2 - 05.06.2008 um 23:43:21
 
wendy schrieb am 05.06.2008 um 22:50:44:
Da sie derzeit noch in Chile lebt, werden wir diese Zeit wohl warten müssen. Oder? 

öhm

So lange sie in Chile lebt, wird es auch nichts mit ...wendy schrieb am 05.06.2008 um 22:50:44:
....deutsche Staatsangehörigkeit annehmen ...

Dafür sind nach § 9 wenigstens 3 Jahre Aufenthalt im
Inland erforderlich. Aber Einbürgerung und Namensrecht
haben eigentlich auch nichts miteinander zu tun.
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tapir
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Antwort #3 - 06.06.2008 um 00:06:05
 
Klar, Einbürgerung gibt's erst nach drei Jahren Inlandsaufenthalt!

Ralf schrieb am 05.06.2008 um 23:43:21:
Aber Einbürgerung und Namensrecht
haben eigentlich auch nichts miteinander zu tun.

Doch, jedenfalls aus deutscher Sicht: Wäre sie schon Deutsche, bräuchte keine Erklärung zu Gunsten des deutschen Namensrechts abgegeben werden. Es würde dann ohnehin gelten, Art. 10 Abs. 1 EGBGB. Und vermutlich wird auch Chile für einen deutschen Staatsangehörigen die Namensführung nach deutschem Recht anerkennen...
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Antwort #4 - 06.06.2008 um 00:18:25
 
Ok, hast ja Recht.
tapir schrieb am 06.06.2008 um 00:06:05:
Und vermutlich wird auch Chile für einen deutschen Staatsangehörigen die Namensführung nach deutschem Recht anerkennen...

Nach einer Einbürgerung und wenn der/die Betroffene
aus der alten (hier chilenischen) Staatsangehörigkeit
entlassen ist, kommt's auf eine Anerkennung von
Chile ja gar nicht mehr an, genauso wenig wie auf eine
Anerkennung von Taka-Tuka-Land.

Und wenn Chile das vorher nicht anerkennt, hat man
eben mal wieder einen klassischen Fall einer hinkenden
Namensführung, was ja gar nicht so selten ist. Damit
muss (und kann) man ja leben.
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ronny
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Antwort #5 - 06.06.2008 um 06:08:11
 
tapir schrieb am 05.06.2008 um 23:07:10:
Im Ergebnis würde sie dann (bis zur Einbürgerung) in Chile anders heißen als in Deutschland, was im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen kann, aber nicht muss.


steht irgendwie in der falschen Rubrik, hat mit Personenstandsrecht nix zu tun...

Ich denke mal, dass hinkende Namensführung bei einer hinkenden Form des Zusammenlebens eh egal sein dürfte.
Sprich:

Falls Chile die Lebenspartnerschaft nicht akzeptiert, dürfte es zweitrangig sein, dass der nach deutschem Recht gebildete LP-Name ebenfalls nicht akzeptiert wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 06.06.2008 um 15:40:32
 
ronny schrieb am 06.06.2008 um 06:08:11:
Falls Chile die Lebenspartnerschaft nicht akzeptiert, dürfte es zweitrangig sein, dass der nach deutschem Recht gebildete LP-Name ebenfalls nicht akzeptiert wird. 

Ob die verpartnert sind oder nicht, spielt bei Kontakten mit Chile wohl keine große Rolle, aber die Probleme fangen in dem Moment an, wo sie bei einem Besuch in der Heimat mit einem chilenischen Pass und einer deutschen Mastercard Bargeld abheben will, bei der Buchung eines Flugtickets versehentlich den deutschen Namen angegeben hat, mit einem chilenischen Pass und dem deutschen Führerschein ein Auto mieten will usw. usw.

btw: Wo sollte es denn hier hinpassen, wenn nicht ins Personenstandsrecht? Nach § 1 Abs. 1 S. 2 PStG 2009 umfasst der Personenstand auch die mit der Begründung einer Lebenspartnerschaft in Verbindung stehenden namensrechtlichen Tatsachen.
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Antwort #7 - 06.06.2008 um 15:43:19
 
tapir schrieb am 06.06.2008 um 15:40:32:
Nach § 1 Abs. 1 S. 2 PStG 2009 umfasst der Personenstand auch die mit der Begründung einer Lebenspartnerschaft in Verbindung stehenden namensrechtlichen Tatsachen.


Noch sind wir in 2008 Laut lachend
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Antwort #8 - 06.06.2008 um 15:57:09
 
ronny schrieb am 06.06.2008 um 15:43:19:
Noch sind wir in 2008  


Das ist zweifelsfrei richtig.

Aber die TS schreibt:
wendy schrieb am 05.06.2008 um 22:50:44:
Ich möchte nächstes Frühjahr mit meiner Verlobten eine Lebenspartnerschaft eingehen.

... so dass das zitierte PStG in Betracht zu ziehen ist.

trixie
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Antwort #9 - 06.06.2008 um 15:58:38
 
Im übrigen bringt die zitierte Vorschrift m.E. ohnehin nichts substantiell Neues. Dass der Name (auch) ein personenstandsrechtliches Merkmal ist, dürfte doch schon heute außer Streit stehen.
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Antwort #10 - 07.06.2008 um 12:07:12
 
Erstmal vielen Dank für eure Antworten!

Zum Nachtrag. Sie möchte nachdem wir die Lebenspartnerschaft eingegangen sind in Deutschland bleiben. Deshalb sprach ich davon, dass sie dir deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will.

Habe ich das jetzt richtig verstanden: Beispielsweise ec karte und Führerschein können also (trotz des Namens in ihrem chilenischen Passes) mit ihrem "neuen" Namen geführt werden??? Das gäbe ja dann ein heilloses Chaos!

Habe gestern mal bei meiner Bank nachgefragt. Die Antwort war sehr schwammig. Zitat: "Gute Frage. Nächste Frage. Ich denke, dass die Ausweisdokumente entscheidend sind. Somit kann das Konto nur auf den chilenischen Namen geführt werden. Aber dann müssten wir nochmal schauen." Ich liebe solche Auskünfte.
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Antwort #11 - 07.06.2008 um 12:13:14
 
naja die banken werden sowas nicht täglich haben weshalb eine verbindliche auskunft schwer fallen wird. Ich kann mir sogar durchaus vorstellen das man da von der bank überhaupt nix verbindliches bekommen wird.
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Antwort #12 - 07.06.2008 um 13:07:43
 
Liebe Wendy,

Mach dir mal kein Kopf, denn ich bin auch in einer eigentragenen LP mit meinem Mann. Ich bin brasilianer, und Brasilien tut unsere Ehe auch nicht anerkennen. Habe aber trotzdem nach deutschem Recht den Namen meines Mannes angenohmen. Der Name wird zwar im Pass nicht geändert, aber auf dem Aufenthaltstitel wird einen Vermerk im Zusatzblatt geschrieben, "Familienname nach deutschem Recht XXXXX". Ich habe überhaupt kein problem gehabt. Wenn ich mich in DE ausweisen brauche, und die fragen warum vorne im Pass einen anderen Namen steht, dann sag ich einfach weiterblättern, dann können Die den Vermerk von der Ausländerbehörde sehen. Ansonsten bei Reisen außerhalb Deutschlands, kann man mit Flugtickets mit dem früheren- bzw. Geburtsnamen verreisen, denn in der Aufenthaltserlaubnis steht ja sowieso den Namen wie im Pass eingetragen ist, da gibt's kein Problem. Außerdem bei deutschen Papieren wird alles mit deinem Ehenamen gemacht. Ich habe letztes Jahr meinen deutschen Füherschein gemacht, und da steht mein Ehename drauf. Dass Brasilien meine Ehe nicht anerkennt, finde ich zwar traurig, aber ist mir nicht so wichtig. Einen Antrag auf Einbürgerung habe ich vor ein paar Monaten gestellt, bald ist es so weit. Und mit dieser Geschichte von zwei Namen führen, muss man einfach damit leben, wie schon oben mal geschrieben wurde. Ist aber halb so wild!
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wendy
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Antwort #13 - 07.06.2008 um 22:08:35
 
Hallo crazyfun!

Vielen vielen Dank für deine Infos. Dann brauche ich mir ja echt keinen Kopf mehr machen!

Dir und deinem Mann wünsche ich alles Gute!

Liebe Grüße,
Wendy
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