crazyfun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: brasilianisch
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Liebe Wendy,
Mach dir mal kein Kopf, denn ich bin auch in einer eigentragenen LP mit meinem Mann. Ich bin brasilianer, und Brasilien tut unsere Ehe auch nicht anerkennen. Habe aber trotzdem nach deutschem Recht den Namen meines Mannes angenohmen. Der Name wird zwar im Pass nicht geändert, aber auf dem Aufenthaltstitel wird einen Vermerk im Zusatzblatt geschrieben, "Familienname nach deutschem Recht XXXXX". Ich habe überhaupt kein problem gehabt. Wenn ich mich in DE ausweisen brauche, und die fragen warum vorne im Pass einen anderen Namen steht, dann sag ich einfach weiterblättern, dann können Die den Vermerk von der Ausländerbehörde sehen. Ansonsten bei Reisen außerhalb Deutschlands, kann man mit Flugtickets mit dem früheren- bzw. Geburtsnamen verreisen, denn in der Aufenthaltserlaubnis steht ja sowieso den Namen wie im Pass eingetragen ist, da gibt's kein Problem. Außerdem bei deutschen Papieren wird alles mit deinem Ehenamen gemacht. Ich habe letztes Jahr meinen deutschen Füherschein gemacht, und da steht mein Ehename drauf. Dass Brasilien meine Ehe nicht anerkennt, finde ich zwar traurig, aber ist mir nicht so wichtig. Einen Antrag auf Einbürgerung habe ich vor ein paar Monaten gestellt, bald ist es so weit. Und mit dieser Geschichte von zwei Namen führen, muss man einfach damit leben, wie schon oben mal geschrieben wurde. Ist aber halb so wild!
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