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FZF (Gelesen: 1.088 mal)
Cazinde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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05.06.2008 um 22:34:46
 
Hallo,
ich bin neu hier auf der Seite und habe mehrere Fragen. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?
Ich bin Deutsche, mein Freund ist mazedoniescher Albaner. Wir wollen jetzt in Mazedonien heiraten und natürlich danach zusammen in Deutschland leben. Er spricht gut deutsch, sodass ich denke der Deutschtest wird nicht das Problem. Nun habe ich aber mit einem Bekannten gesprochen, der mir sagte, dass ich vergessen kann, dass mein Freund das Visum in nächster Zeit, wenn überhaupt irgendwann kriegt. Er kennt mehrere Fälle wo Leute schon Monate oder Jahre verheiratet sind und der Partner das Visum nicht kriegt, mit der Begründung??? es sei nur eine Scheinehe. Meine Frage nun, kann die ABH oder das Konsulat tatsächlich ohne realen Grund das visum verweigern oder unbegrenzt verzögern? Welche Chancen hat man mit einem Anwalt?

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

Cazinde
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Cazinde  
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.06.2008 um 22:44:14
 
Cazinde schrieb am 05.06.2008 um 22:34:46:
Meine Frage nun, kann die ABH oder das Konsulat tatsächlich ohne realen Grund das visum verweigern oder unbegrenzt verzögern?  

Die Botschaft verweigert ja nicht ohne realen Grund das Visum, sondern nur wenn sie den Verdacht der Scheinehe hat. Um aber diesen Verdachtsmoment auszuräumen bedient man sich eines Interviews von beiden Ehegatten, die zeitgleich befragt werden. Anhand der Auswertung verfestigt oder entfällt der Verdacht der Scheinehe.

Wenn aufgrund eines Scheineheverdachtes das Visum abgelehnt wird, bleibt nur der Rechtsweg offen, der u. U. auch einige Jahre dauern kann.

Wenn es bei euch keine Scheinehe ist, brauchst du auch nichts befürchten. Da würde ich mich jetzt nicht verrückt machen. Schließlich kennst du ja nur die Fälle deines Bekannten vom Erzählen, aber nicht selber; ob das immer alles so stimmt, ist eine ganz andere Sache.

trixie
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Cazinde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.06.2008 um 22:48:56
 
Danke. So oder ähnlich habe ich auch argumentiert bei dem Bekannten. Ich hoffe jetzt einfach das Beste. Falls es nachher doch ewig dauern sollte, melde ich mich wieder mit Fragen.
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Cazinde  
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Cazinde
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Antwort #3 - 08.06.2008 um 00:09:19
 
danke trixie, sage bescheid wie es weiter läuft.
Cazinde
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Cazinde  
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