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Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue (Gelesen: 4.496 mal)
aladin57
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05.06.2008 um 13:04:59
 
Hallo zusammen,

ich bin tunesischer Staatsbürger und soll bald (am 01. Juni schon) bei TU München eingestellt werden.

Da soll ich u.a. für die Einstellungsunterlagen einen "Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue" ausfüllen. Auf dem Fragebogen steht allerdings leider drauf:

"Bei Bewerbern, die in einem der folgenden Staaten geboren wurden oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen oder besessen haben, ist ... in jedem Fall beim Landesamt für Verfassungsschutz mit Zustimmung des Bewerbers anzufragen: ..., Tunesien, ...".

Hat jemand Erfahrung mit sowas?! bzw. weiß jemand, was da gemacht werden soll, und wie lange sowas dauert?!

Ich arbeite übrigens zurzeit an der Uni Tübingen (auch vollzeit) und in BW musste ich bisher sowas nicht ausfüllen.

LG
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schweitzer
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Antwort #1 - 05.06.2008 um 13:18:12
 
aladin57 schrieb am 05.06.2008 um 13:04:59:
Hat jemand Erfahrung mit sowas?! bzw. weiß jemand, was da gemacht werden soll, und wie lange sowas dauert?!  


Es geht dem Wesen nach um eine Art Sicherheitsabfrage. Diese wird ansonsten regelmäßig in Zusammenhang mit Einbürgerungen bzw. Aufenthaltsverfestigungen bei Personen durchgeführt, die aus einem Land stammen, von dem man annimmt, das von ihm/aus ihm "latente" Terrorismusgefahr ausgeht. - Was im Einzelnen wie geprüft wird, kann ich Dir nicht sagen - im Kern wird es darum gehen, auszuschließen, dass Du Kontakt zu terroristischen Vereinigungen hattest oder hast oder gar entsprechend aktiv geworden bist usw. Um in diesem Sinne möglichst sicher zu gehen, werden Verfassungsschutzorgane etc. befragt.

Je nach Arbeitsbelastung, Erkenntnislage und anderem mehr, kann sich das schon ein paar Wochen hinziehen ...

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Antwort #2 - 05.06.2008 um 13:40:02
 
aladin57 schrieb am 05.06.2008 um 13:04:59:
Hat jemand Erfahrung mit sowas?!

Hier hat es schweitzer einmal sehr ausführlich beschrieben:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211485954/1#1

Bei dir handelt es sich um eine Sicherheitsbefragung, nicht um ein Sicherheitsabfrage.

trixie
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schweitzer
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Antwort #3 - 05.06.2008 um 13:57:09
 
Nein, nein, trixie - es handelt sich eigentlich um nichts von beidem. Nicht die ABH oder EBH verlangt etwas von aladin, sondern seine TU, bei der er eingestellt werden möchte. -

Deswegen schrieb ich eben sehr bewusst:

schweitzer schrieb am 05.06.2008 um 13:18:12:
Es geht dem Wesen nach um eine Art Sicherheitsabfrage.


Und es geht hier um eine Abfrage nur  aladin57 schrieb am 05.06.2008 um 13:04:59:
mit Zustimmung des Bewerbers  
.

Auf welcher (rechtlichen) Grundlage die TU diese Abfragen macht und der Verfassungsschutz dann auch an die TU Auskünfte gibt, kann ich nicht sagen (wäre aber interessant) - Noch interessanter wäre, was passiert, wenn aladin der Abfrage nicht zustimmen würde ...

Wahrscheinlich ging seine Frage auch eher in diese Richtung, hätte dann aber eigentlich wenig mit Ausländerrecht zu tun.


=schweitzer=


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trixie
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Antwort #4 - 05.06.2008 um 14:20:13
 
schweitzer schrieb am 05.06.2008 um 13:57:09:
Nein, nein, trixie - es handelt sich eigentlich um nichts von beidem. Nicht die ABH oder EBH verlangt etwas von aladin, sondern seine TU, bei der er eingestellt werden möchte. -  


Ja du hast - wieder einmal - Recht. Ich hatte das ganz überlesen. Danke.  Smiley

schweitzer schrieb am 05.06.2008 um 13:57:09:
Noch interessanter wäre, was passiert, wenn aladin der Abfrage nicht zustimmen würde ...


... wäre dann wahrscheinlich eher negativ zu bewerten, frei nach dem Motto: Wer nichts zu verbergen hat, kann dem auch zustimmen.

trixie
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Antwort #5 - 05.06.2008 um 14:46:06
 
Zitat:
... wäre dann wahrscheinlich eher negativ zu bewerten, frei nach dem Motto: Wer nichts zu verbergen hat, kann dem auch zustimmen.



Von der Aussage her hast Du sicherlich Recht, leider ist generell die "Sammelwut" beim Erheben von Daten (nicht nur Ausländern gegenüber) voll im Trend der Zeit..

Und was manchmal bzgl. dieses Themas rauskommt, kann man gerade in der Presse verfolgen. Die Firma mit dem "T" ...

Grundsätzlich würde mich auch die Rrechtsgrundlage solch einer Abfrage interessieren..
GRüße
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Antwort #6 - 05.06.2008 um 15:32:09
 
Bevor das hier km weiter geht und die TU verteufelt
wird: Kann es sein, dass die ABH eine Servicestelle
bei der TU hat?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.06.2008 um 15:38:42
 
Offensichtlich sind die bayerischen Gepflogenheiten hier nicht bekannt. Das Ganze hat nichts mit Ausländerrecht zu tun. Die Staatsregierung verlangt von allen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern/Dienstherren (außer den Kirchen), also auch von der TU München, und für alle Arbeitnehmer diese Zustimmung zur Einholung von Auskünften beim LfV für Angehörige von sicherheitssrelevanten Staaten. Auch erhält jeder Bewerber diesen Fragebogen mit der mehrseitigen Liste verfassungsfeindlicher Organisationen und muss das Nichtsympathisieren versichern. Das Ganze beruht auf einer "Bekanntmachung der Staatsregierung", die wohl für ausreichend erachtet wird, weil die Anfrage ja nur mit "Zustimmung" des Bewerbers erfolgt Zwinkernd .
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Antwort #8 - 05.06.2008 um 15:45:41
 
Nicht nur Bayern. Ich musste eine solche Zustimmungserklärung zur Abfrage beim Verfassungsschutz schon vor mehr als zwanzig Jahren abgeben, für einen Studentenjob an einer baden-württembergischen Uni.
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Antwort #9 - 05.06.2008 um 15:56:22
 
Ja, das war damals auf Grund des "Radikalenerlasses" (IMK-Beschluss) und galt bundesweit. Diese Regelabfrage bei Deutschen wurde aber inzwischen in allen Ländern abgeschafft.
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