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Aufhebung der Einsreisesperre steht bevor (Gelesen: 1.396 mal)
schoko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung der Einsreisesperre steht bevor
04.06.2008 um 19:39:25
 
kurz in stichworten:
mein mann wurde 2005 abgeschoben; 2006 haben wir in seinem heimatland geheiratet, von daher haben wir eine besfristung bis august 2008 erhalten.
direkt nach meiner rückkehr aus ghana wurden alle papiere vom Anwalt nach gräfenhainichen gesandt. dort wurde uns unterstellt die Dokumente inklusive beglaubigter deutscher übersetzung  seien nicht echt das hätte eine kriminaltechnische überprüfung ergeben.  ergo: ehe wird nicht anerkannt. dann forderte die abh von dort ein familienbuch an. hier weiss ich dazu bin ich nicht gesetzlich zu verpflichtet. das ganze zog sich bis februar 2008 hin. plöttzlich wollte mein hiesiges standesamt noch mal ein affidavit und eine geburtsurkunde.
es wurde alles beantragt nur leider dauert die post hin und her sehr lange und manchmal gehen auch dinge von ghana nach hier "verloren".


meine Frage: darf mein mann wenn er das FZF bekommt nach der Einreisesperre wieder einreisen und die restlichen angelegenheiten von deutschland aus regeln?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 04.06.2008 um 20:01:35
 
schoko schrieb am 04.06.2008 um 19:39:25:
darf mein mann wenn er das FZF bekommt nach der Einreisesperre wieder einreisen

Hi,
verstehe nicht, wie das klappen soll, wenn die
Ehe nicht anerkannt ist. Oder habe ich was
übersehen?
Ansonsten: Klares "Ja", wenn mit "FZF" das ent-
sprechende Visum gemeint ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zak
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Antwort #2 - 04.06.2008 um 20:01:40
 
Hi schoko,

mit Befristung der Wirkung der Einreisesperre und einem Visum
zur FZF darf Dein Mann einreisen.

ende
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schoko
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.06.2008 um 09:25:06
 
nein mick es wurde nichts übersehen.

ich versuche es mal genauer zu definieren: sachsen-anhalt hat eine 3 jährige einreisesperre verhängt aber will unsere ehe nicht anerkennen solange die herren dort kein familienbuch haben.
sachsen - anhalt war der letzte "zwangs"wohnsitz meines mannes

meine abh hier wo ich wohne sagt das ist schikane da ich nicht gesetzlich dazu verpflichtet bin im voraus ein solches buch anzulegen. sie haben die ehe sofort anerkannt können aber nichts machen.


zak wenn ich dich richtig verstehe kann er dann das restliche an papieren was fehlt mitbringen und von hier weitermachen? das visumsverfahren wurde schon beantragt.


danke für eure antworten
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