Moin,
ein in Deutschland ansässiger deutscher, als Kind eingebürgerter Bootsflüchtling und eine russische Staatsangehörige mit hinreichend dokumentierten Sprachkenntnissen und deutscher
AE, die im Juli zur Verlängerung anstünde, haben an einem dritten Ort die Ehe geschlossen.
Das Bürgeramt schickt sie bei Vorsprache (zwecks Eintragung des Verheiratetenstatus und Vorfühlens wegen Umschreibung der
AE auf Ehegattenstatus) zwecks Vorprüfung zum Standesamt.
Das Standesamt will seine Einbürgerungsurkunde sehen, die er nicht zur Hand hat, wahrscheinlich nie in seinem Besitz hatte.
Beigebrachte beglaubigte Abschriften, deretwegen er 200 km einfache Strecke gefahren ist, will es nicht anerkennen und verlangt nunmehr nach einem Staatsangehörigkeitsausweis, der lt. Behördenauskunft etwa ein halbes Jahr Zeit brauche.
Ist der wirklich erforderlich? Immerhin geht es ja derzeit nicht um eine Neueinbürgerung aus abgeleitetem Recht.
(Was das Ausländerrecht betrifft: Notwendigkeit der rechtzeitigen Antragstellung ist bekannt, auf daß wenigstens eine Fiktionsbescheinigung erteilt werde. Deswegen steht die Frage hier und nicht in der Abteilung "Ehe und Familie".)
Gruß, ULF