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Betretungserlaubnis (Gelesen: 1.392 mal)
AndreaM.
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Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Betretungserlaubnis
04.06.2008 um 07:39:32
 
Hallo

ich habe ja erst vor einigen Tagen geschrieben daß es wohl jetzt so aussieht,daß ich doch nach Kamerun fliegen muß um meinen Verlobten zu heiraten.
Obwohl meine Ärzte aus gesundheitlichen Gründen von mir davon abraten.
Doch unser Anwalt möchte hier noch einen letzten Versuch starten und versucht eine Betretungserlaubnis zur Eheschließung zu bekommen.
Kann mir Jemand sagen ob er so etwas schon mal gehört hat und ob so etwas überhaupt geht ?
Was für Voraussetzungen muss man da haben ?
Ich habe sehr große Angst davor nach Kamerun fliegen zu müssen,da ich noch nie an einem größeren Flughafen war und auch noch nie geflogen bin.
Deshalb hoffe ich sehr daß es möglich ist eine Betretungserlaubnis zu bekommen.
Lieber Gruß Andrea
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 04.06.2008 um 07:52:48
 
Ob ein Antrag auf Betretenserlaubnis Aussicht auf Erfolg haben wird, ist von hier aus ganz schwer zu beurteilen. Die Behörde könnte sehr wohl davon ausgehen, dass letztlich ja kein kurzfristiges Betréten der BRD geplant ist, sondern ein dauernder Verbleib (FzF). - Abgesehen davon muss auch bei Zustimmung der ABH zu einer Betretenserlaubnis ein Visaverfahren durchlaufen werden.

Ich kann Deine Unruhe schon nachvollziehen, aber angesichts dessen:

Zitat:
Obwohl meine Ärzte aus gesundheitlichen Gründen von mir davon abraten.


solltest Du wohl doch noch mal sehr sorgfältig abwägen, damit am Ende der Preis, den Du ggf. zahlen musst, nicht zu hoch ist.

=schweitzer=
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 08.06.2008 um 11:12:12
 
Eine Betretenserlaubnis zur Eheschliessung wird es wohl kaum geben, da waere wohl eher ein Visum zur Eheschliessung erforderlich.

Eine Betretenserlaubnis ist m. E. wohl eher angesagt, wenn es um einen kurzen Aufenthalt (z.B. einen Gerichtstermin, Teilnahme an der Beerdigung eines Angehoerigen o.ae.) geht.
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