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AE in der Lebenspartnerschaft!!! (Gelesen: 941 mal)
alieninhh
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02.06.2008 um 16:30:17
 
Erstmal hi, an alle  Smiley

Ich habe letzte Woche geheiratet, bzw. mit meinem deutschen Partner eine Lebenspartnerschaft abgeschlossen. Nun tauchen paar Fragen auf, die jemand mir vielleicht beantworten kann.

1. Ich habe noch die AE zwecks Studiums,
muss
ich jetzt sofort zur AB gehen, um die AE ändern zu lassen?

2. Ich habe auf der Seite vom LSVD gelesen, dass es bei der Beantragung der AE zwecks Familienzusammenführung erforderlich sei,
einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu haben, stimmt das???
Bei uns ist die Situation so, dass wir beide eigentumswohnungen haben und die Entfernung unserer Wohnungen liegt bei ca. 1 km und wir pennen eigentlich in beiden wohnungen. wissen jetzt gar nicht, ob man sich zusammenanmelden muss... Schockiert/Erstaunt

3. Da ich am Ende Sep. die Uni absolvieren werde, wenn ich jetzt die AE ändern lassen würde, würde ich noch diese paar monate studieren können, oder??? man weiß ja nie bei dem Ausländerrecht...

4. wissen welche Experte die Standard Unterlagenliste bei der Beantragung der AE zwecks Familienzusammenführung??? Ich habe gehört, der Ehemann muss mithingehen, stimmt das??? oder von AB abhängig???

Da sind die Fragen, die mir jetzt grade eingefallen sind, gibts vielleicht später noch mehr Laut lachend aber schon mal vielen herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit!!!
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Mick
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Antwort #1 - 02.06.2008 um 19:27:13
 
alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
1. Ich habe noch die AE zwecks Studiums, muss ich jetzt sofort zur AB gehen, um die AE ändern zu lassen?

Hi,
ich würde es machen, da die AE dann vorteil-
hafter wäre.

alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
wissen jetzt gar nicht, ob man sich zusammenanmelden muss...

Ihr solltet eine der genutzten Wohnungen zur
gemeinsamen Hauptwohnung benennen, die
andere zur Nebenwohnung. Diesen Schritt vor
Schritt 1 erledigen.

alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
3. Da ich am Ende Sep. die Uni absolvieren werde, wenn ich jetzt die AE ändern lassen würde, würde ich noch diese paar monate studieren können, oder??

Ja und auch noch länger.
alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
Ich habe gehört, der Ehemann muss mithingehen, stimmt das??? 

Da ist von auszugehen, da er mit unterschreiben
muss, dass Ihr die familiäre Lebensgemeinschaft
aufnehmt. Ansonsten die Urkunde über den Ein-
trag der Lebenspartnerschaft (keine Ahnung wie
das heißt, sorry Zwinkernd ) Ggf. bei der ABH vorher an-
rufen und fragen, was sie noch sehen wollen.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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alieninhh
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Antwort #2 - 02.06.2008 um 23:34:27
 
Danke Mick!!! Durchgedreht noch eine Frage, vielleicht kannst du oder ein Expert hier mal beantworten, wäre sehr dankbar.... und zwar viele Leute in meinem Fall oder im ähnlichen Fall haben ja bei der AE Verlängerung 3 Jahre bekommen, gibt es da eine genaue Paragraph zu nennen??? oder hängt es mit der finanziellen Situation ab??? Danke!!!
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Mick
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Antwort #3 - 03.06.2008 um 07:18:54
 
alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 23:34:27:
und zwar viele Leute in meinem Fall oder im ähnlichen Fall haben ja bei der AE Verlängerung 3 Jahre bekommen,

Hoi,
da erfolgte der Nachzug vermutlich zu einem Deutschen.
Für Euch gilt: 1 oder 2 Jahre.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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