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Verpflichtungserklärung für FZF (Gelesen: 1.804 mal)
Conny1109
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30.05.2008 um 23:08:48
 
Hallo,

bin noch einmal auf Eure Hilfe angewiesen.
Mein Partner und ich wollen die FZF zum deutschen Kind beantragen.
Brauchen wir dazu eine Verpflichtungserklärung? Ich habe diesbezüglich auf der Botschaft in der DR und auf der ALB nachgefragt. Die Botschaft machte mich auf ihr Merkblatt aufmerksam, wo davon nichts zu lesen ist und der Herr der ALB sagte, daß ich die Verpflichtungserklärung brauche.
Nun zu meinem Fall- ich befinde mich derzeit noch in der Elternzeit und werde ab 01.09.08 selbständig sein, also kann ich keine Lohnabrechnungen nachweisen. Desweiteren wohne ich zur Zeit bei meinen Eltern, da ich in den letzten 2 Jahren genauso viel in der DR wie in D war. Also habe ich auch kein Haus bzw. kann keinen Mietvertrag vorlegen.
Muß eine Verpflichtungserklärung gemacht werden? Und wenn ja, kann dies auch meine Mutter machen?
Da ich am 06.06. zu meinem Mann fliege, würde ich mich gerne vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Im Voraus bereits vielen Dank für Eure Hilfe.

Conny
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Antwort #1 - 31.05.2008 um 11:09:06
 
Hi,

eine VE kann deine Mutter durchaus für den Kindesvater abgeben. Allerdings ist dies nicht nötig. Wenn dein Lebenspartner nachweislich der Kindesvater ist, dann benötigt ihr für die FZF zum deutsche Kind weder einen gesicherten LU noch Sprachkenntnisse.

SigSag
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Antwort #2 - 31.05.2008 um 11:25:02
 
Conny1109 schrieb am 30.05.2008 um 23:08:48:
eine VE kann deine Mutter durchaus für den Kindesvater abgeben.

... wobei ich mir da nicht so sicher wäre, dass daraus nicht auch Pflichten entstehen könnten, vor allem wenn die LG nicht mehr besteht und es dann in Folge nicht erfolgter freiwilliger Ausreise zu einer Abschiebung kommt.

Da eine VE nicht notwendig ist, sollte deine Mutter auch eine abgeben.

trixie
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SigSag
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Antwort #3 - 31.05.2008 um 12:00:09
 
trixie schrieb am 31.05.2008 um 11:25:02:
Da eine VE nicht notwendig ist, sollte deine Mutter auch eine abgeben. 


Du meinst sicherlich sie soll keine VE abgeben Zwinkernd

SigSag
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trixie
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Antwort #4 - 31.05.2008 um 18:58:35
 
@ SigSag

Danke für den Hinweis. Ich meinte natürlich, dass die Mutter keine VE abgeben soll.

Was so ein fehlender Buchstabe alles im Sinn verdreht.  Augenrollen

trixie
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Conny1109
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Antwort #5 - 01.06.2008 um 23:56:22
 
Danke für eure Antworten. Dann werde ich mal ohne VE zu meinem Freund fliegen und wir werden sehen. Ansonsten hat meine Mutter immer noch schnell eine VE gemacht.
Noch eine kurze Info: der LU ist in meinem Fall gesichert, auch wenn ich keine Nachweise (Lohnabrechnungen) habe.
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Conny1109  
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