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Seit 2000 verheiratet, 4 deutsche Kinder und immer noch kein "unbefristet"! (Gelesen: 5.631 mal)
mboob
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kleine Gambisch-Deutsche
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Seit 2000 verheiratet, 4 deutsche Kinder und immer noch kein "unbefristet"!
30.05.2008 um 13:31:35
 
Ich brauche wirklich Eure Hilfe und der Fall ist nicht wirklich einfach! Hier erstmal unsere Geschichte:

Ich war in erster Ehe verheiratet und habe eine 17-jährige Tochter. 1997 bin ich nach langen Kampf endlich geschieden worden (getrennt waren wir bereits 1994) und habe mehr schlecht als recht mich und meine Kleine durchgebracht! Ich arbeitete als Bürokauffrau, verdiente aber gerade genug um unsere kleine Wohnung und unser Familienleben einigermassen gut zu halten! 1997 liess ich mich von "Freunden" zu einer Straftat hinreissen (sollte als Drogenkurier fungieren), habe mich aber im Flugzeug selber gestellt und durfte mich im Ausland frei kaufen! Lange Rede kurzer Sinn: Habe wieder gearbeitet und nach einem Jahr wurde ich von der Staatsanwaltschaft wegen der gleichen Sache angeklagt, denn Deutschland ist Auslieferungsland und jede Straftat, die ein Deutscher im Ausland begeht, muss in Deutschland verfolgt werden!

Ich wanderte tatsächlich für 3 Jahre in den Bau Traurig

2000 kam ich raus und lernte meinen 2. Mann bei einem Freundesbesuch in England kennen (seine Familie kannte ich schon etwas länger) und wir verliebten uns und heirateten sehr schnell in England! In der Hochzeitsnacht wurde ich schwanger, reiste von England zurück nach Deutschland und ging weiter meiner Arbeit nach! Nach 2 Monaten erfuhr ich durch heftiges Bluten von der Schwangerschaft unentschlossen Ich rief meinen Mann an und erzählte ihm von der Situation und sagte ihm, dass ich zur Kontrolle für einen Tag ins Krankenhaus müsse! Er machte sich, ohne mein Wissen, auf in Richtung Deutschland und stand 2 Tage später vor der Tür!

Ich ahnte, dass er mit dem englischen Visa in seinem gambischen Pass hier nichts anfangen könne und wir waren so fair und gingen direkt zum Ausländeramt und zu einem Anwalt. Alles schien kein grosses Problem zu sein..... Schockiert/Erstaunt Nach etwa 2 Monaten standen morgens um 4 dann Beamte vor der Tür und holten meinen Mann zur Abschiebung ab!

TOLL - wir waren am Ende! Ich, eine schwierige Schwangerschaft, er in Gambia und eine seeeeeeeehr zwielichtige Ausweisung! Auf Seite 1: "...sind nicht verheiratet..." auf Seite 3:"...die Heiratsurkunde liegt dem Standesamt im Original vor..."??????? Naja, ein langer Kampf begann und nach 3 Monaten durfte er wieder mit gültigem Visa pünktlich zur Geburt einreisen! Im Dezember 2002 zogen wir nach England, da mein Mann hier nur sehr schlecht eine Arbeit bekam! In England bekamen wir dann unser 2. Kind, eine Tochter! Alles schien perfekt, jedoch hatte mich nach 3 Jahren das Heimweh so sehr geplagt, dass  ich unbedingt zurück nach Deutschland wollte, ihm von England aus eine Arbeit und uns eine Wohnung besorgte und wir im Juli 2004 wieder zurück nach Deutschland kamen. Ich war schwanger mit unserem 3. Kind. Unser Sohn kam dann im Oktober zur Welt!

Letzes Jahr beantragten wir dann die tolle Niederlassungserlaubnis! Bringen Sie bitte Papier A-Z und Nachweis Z-A - Jo, machen wir! Gesagt - getan, aber reicht nicht! Mein Mann verdient genau 42,- € zu wenig um unsere Familie zu ernähren und das Geld, welches ich von meiner Mutter für die Reinigung ihres Haushaltes bekomme, wird nicht angerechnet, da es familiäre Unterstützung ist  Schockiert/Erstaunt

Unser letztes Kind (ich bin jetzt sterilisiert), ein Sohn, kam diesen Februar zur Welt! Jetzt haben wir genug Einkommen für alle, aber eine böse Nachrede führte zu einem unglaublichen Aufschub:

Am 10.11.07 hatten wir eine Hausdurchsuchung wegen Anbau und Herstellung von BtM - bullshit! Gefunden wurden 4,5 Gramm Marihuana, die wir gelegentlich *schäm* mit Freunden am Wochenende, wenn die Kids im Bett sind, konsumiert haben (dazu gesagt: mit dieser Menge kamen wir immer so 2-3 Monate hin)! Okay, haben wir gedacht - fällt unter Eigenbedarf - da kommen wir schon raus!

Pustekuchen: Der Antrag auf Niederlassung wird bis zum Entscheid der Staatsanwaltschaft zurückgestellt und die Tussi, die uns das Zeug immer besorgt hat, hat meinen Mann schwer belastet! Sie wurde mit Extasy, Kokain und Grass erwischt und hat ausgesagt, sie hätte es von meinem Mann in unserem Haus gekauft, obwohl dieser zur Tatzeit garnicht zu Hause war - er war 300 km entfernt bei seinem Cousin in Hannover!

Jetzt müssen wir beweisen, dass er in Hannover war bevor sich irgendwas tut! Das Mädel wurde bereits verurteilt und wird somit kaum von ihrer Aussage absehen - wir haben nur eidesstattliche Versicherungen von seinem Cousin samt Frau, dass die beiden ihn währednd der Tatzeit am Hannover Bahnhof abgeholt haben und ich habe die Versicherung an Eides statt von einer Freundin die mit gefahren ist, als wir ihn zum Kölner Bahnhof gefahren haben!

Wir haben Angst und wissen nicht mehr weiter!

Gibt es Tipps und Anregungen was wir gegen diese Behördenschikane machen können?

Bitte helft uns  weinend
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Mick
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Antwort #1 - 30.05.2008 um 13:57:30
 
Hoi,
so ganz verstehe ich nicht, warum Du uns Deine
ganze Lebensgeschichte erzählst. Ab Antrag auf
Erteilung der NE hätte genügt. Aber seis drum...

mboob schrieb am 30.05.2008 um 13:31:35:
Gibt es Tipps und Anregungen was wir gegen diese Behördenschikane machen können?

Ich sehe da keine Schikane, sondern nur, dass die
Behörde sich entsprechend der gesetzlichen Vor-
gaben verhält:

§ 79 Abs. 2 AufenthG:
Zitat:
Wird gegen einen Ausländer, der die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt hat, wegen des Verdachts einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit ermittelt, ist die Entscheidung über den Aufenthaltstitel bis zum Abschluss des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen, es sei denn, über den Aufenthaltstitel kann ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens entschieden werden.

Gerade nach Deinen Schilderungen scheint der Aus-
gang doch sehr offen. Von daher wird von dem fett
Gedruckten kaum Gebrauch gemacht werden können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #2 - 30.05.2008 um 14:08:20
 
Zum Thema Lebensgeschichte: Der ganze Sirmon hängt leider irgendwie zusammen und wird uns immer wieder auf´s Butterbrot geschmiert!

Sollte es z. B. zum Gerichtstermin kommen kannst Du Dir vorstellen wie gerichtet wird, wenn da ein Schwarzafrikaner und eine Vorbestrafte sitzen und dieses Mädel an ihrer Lüge festhält!

Ich sehe sehr wohl eine Schikane wenn Du den Zeitraum berücksichtigst, oder? Die NE wurde bereits im Sommer 2007 beantragt - bis dato, keine Vorstrafen meines Mannes, genügend Geld (bis auf die nicht-rechnung-mit-einbezogene "familiäre Unterstützung")! Selbst die Abschiebung war eine Schikane, oder siehst Du da auch eine Gesetzesgrundlage?

Ich möchte nicht abstreiten, dass wir vielleicht etwas sensibilisiert sind, aber kannst Du Dir unsere Situation ein wenig vorstellen um den dazugehörigen Stress zu verstehen?  Lippen versiegelt
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Antwort #3 - 30.05.2008 um 14:25:17
 
mboob schrieb am 30.05.2008 um 14:08:20:
Ich sehe sehr wohl eine Schikane wenn Du den Zeitraum berücksichtigst, oder? Die NE wurde bereits im Sommer 2007 beantragt - bis dato, keine Vorstrafen meines Mannes, genügend Geld (bis auf die nicht-rechnung-mit-einbezogene "familiäre Unterstützung")!

Erst reichte das Einkommen nicht, dann kam das
Ermittlungverfahren. Das hat mit Schikane nichts
zu tun.

mboob schrieb am 30.05.2008 um 14:08:20:
Selbst die Abschiebung war eine Schikane, oder siehst Du da auch eine Gesetzesgrundlage? 

Erstens ist das Vergangenheit, zweitens werde ich
mich nach einer einseitigen Darstellung sicherlich
nicht festlegen. Ich kenne das jedenfalls so, dass
einer Abschiebung eine Ordnungsverfügung voraus-
geht, gegen die man Rechtsmittel einlegen kann.

Aber vielleicht sollten wir uns doch auf die Gegen-
wart konzentrieren. Dazu siehe Antwort #1.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 30.05.2008 um 14:43:00
 
Zitat:
Aber vielleicht sollten wir uns doch auf die Gegenwart konzentrieren.  


Lieber Mick, ich versuche mich auf die Gegenwart zu konzentrieren und genau deswegen habe ich meine Sorgen in dieses Forum gebracht!

Zitat:
... zweitens werde ich  mich nach einer einseitigen Darstellung sicherlich
nicht festlegen. Ich kenne das jedenfalls so, dass  einer Abschiebung eine Ordnungsverfügung voraus geht, gegen die man Rechtsmittel einlegen kann.


Mehr als eine "einseitige" Aussage wirst Du wohl auch von anderen hier nicht bekommen - deshalb finde ich es sehr schade, dass Du Dich nicht weiter mit dem Fall einlässt, sondern Dich immer wieder auf die Gesetze stützt! Die Ordnungsverfügung kam einen Tag vor Abschiebung und wurde unserem Anwalt vorgelegt - da war keine Zeit mehr für Rechtsmittel.

Zitat:
...nicht, warum Du uns Deine ganze Lebensgeschichte erzählst...


Du schriebst, das ich nicht meine Lebensgeschichte schreiben brauchte - genau - habe mich schon kurz gefasst! Bei näherem Nachfragen hättest Du auch die genaueren Zeiten erhalten (mich wundert, dass sekbst unser Anwalt von Schikane spricht)! Anyway, ich danke Dir für Deine "Aufmerksamkeit", auch wenn diese mir nicht wirklich weiter geholfen hat! Ich habe mehr auf Erfahrungsberichte gehofft!

Es war nett mit Dir!

Gruss

Yvonne
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Antwort #5 - 30.05.2008 um 14:43:42
 
mboob schrieb am 30.05.2008 um 14:08:20:
Sollte es z. B. zum Gerichtstermin kommen kannst Du Dir vorstellen wie gerichtet wird, wenn da ein Schwarzafrikaner und eine Vorbestrafte sitzen und dieses Mädel an ihrer Lüge festhält!


Ein paar Fragen. die mir da so einfallen:
- Habt Ihr einen Anwalt eingeschaltet (sinnvoll, um das Ermittlungsverfahren in die richtigen Bahnen zu lenken, bevor es zur Anklageerhebung kommt)?
- Sind die anderen Alibizeugen denn auch alle vorbestraft oder aus anderen Gründen weniger glaubwürdig?

Zitat:
Ich habe mehr auf Erfahrungsberichte gehofft!


Ich bin zwar hier auch nur Besucher, aber mein Eindruck ist, dieses Forum dient nicht so sehr dem Austausch von Erfahrungen Betroffener, sondern ist eine Möglichkeit für Betroffene, mal mit der "anderen Seite" in einen Dialog einzutreten. Gerade das finde ich persönich besonders wertvoll. Wenn Du Erfahrungen austauschen will, kann ich Dir z. B.  http://www.binational-in.de/ empfehlen.

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Antwort #6 - 30.05.2008 um 14:47:10
 
@eduard:

Sein Cousin ist vorbestraft, seine Freundin nicht! Die Freundin, die ihn mit zum Bahnhof gebracht hat ist auch nicht vorbestraft! Ich habe halt wirklich nur tierische Angst, dass der Richter meinem Mann nicht glaubt und unsere "Beweise" nicht ausreichen! Du weisst doch wie das Klischee ist! Und mein Mann ist ein ganz Anständiger - Arbeit und zu Hause (naja, ab und an zu seinem Cousin, aber das war´s auch schon)!

Ich bin echt verzweifelt!
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Antwort #7 - 30.05.2008 um 14:54:55
 
mboob, wenn ich das so lese, dann scheint mir das Thema NE aber doch eher nebensächlich zu sein. Ihr solltet Euch lieber darauf konzentrieren, erst einmal aus dieser Sache (immerhin Verdacht auf Handel mit Drogen) rauszukommen ...

Eduard
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Antwort #8 - 30.05.2008 um 21:13:46
 
mboob schrieb am 30.05.2008 um 13:43:22:
Letzes Jahr beantragten wir dann die tolle Niederlassungserlaubnis! Bringen Sie bitte Papier A-Z und Nachweis Z-A - Jo, machen wir! Gesagt - getan, aber reicht nicht! Mein Mann verdient genau 42,- € zu wenig um unsere Familie zu ernähren und das Geld, welches ich von meiner Mutter für die Reinigung ihres Haushaltes bekomme, wird nicht angerechnet, da es familiäre Unterstützung ist  


Bei innerfamiliären Beschäftigungsverhältnissen wird gerne geprüft, ob der Lohn der Leistung entspricht; außer Ansatz bleiben darf solches Einkommen bei adäquater Bezahlung nicht.

Allerdings müßt Ihr jetzt den Ausgang der Btm-Sache abwarten - sollte mich wundern, wenn es vorher eine NE gibt.

Gruß, ULF
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Antwort #9 - 30.05.2008 um 21:26:46
 
mboob schrieb am 30.05.2008 um 13:43:22:
Gibt es Tipps und Anregungen was wir gegen diese Behördenschikane machen können?


ggf. entlastende Beweise sammeln und abwarten, vgl. § 79 Abs. 2 AufenthG.

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Antwort #10 - 02.06.2008 um 09:11:01
 
Muleta schrieb am 30.05.2008 um 21:26:46:
ggf. entlastende Beweise sammeln und abwarten, vgl. § 79 Abs. 2 AufenthG.

Muleta


Sofern sie wissen, an wen die Tussi noch geliefert hat, sollten sie dies ggf. der Staatsanwaltschaft mitteilen. Dies sollte aber am Besten über einen Verteidiger erfolgen. Je mehr Informationen sie über die Tussi haben, um so besser ist es, da man hier mit der Staatsanwaltschaft einen Deal aushandeln kann.

Wenn die Tussi auch andere Drogen bei sich hatte, ist es wichtig zu wissen, ob sie damit in ihrer Wohnung war. Einige Substanzen lassen sich in geringsten Mengen nachweisen, so das man durchaus feststellen kann, ob Sie auch andere Drogen gelagert hatten.
Sie sollten die Staatsanwaltschaft daher aufforden, sofern noch nicht geschehen, eine Spurenanalyse in Ihrer Wohnung vorzunehmen.

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Antwort #11 - 02.06.2008 um 09:58:16
 
Firilum schrieb am 02.06.2008 um 09:11:01:
Sie sollten die Staatsanwaltschaft daher aufforden, sofern noch nicht geschehen, eine Spurenanalyse in Ihrer Wohnung vorzunehmen.


abgesehen von Deiner Ausdrucksweise: hast Du eigentlich irgendeine Ahnung, was derartige "Tipps" anrichten können? Ich erinnere mal daran, dass man auf den Toiletten des Bundestages Kokain nachgewiesen hat, weiterhin, dass sich an über 90% aller Geldscheine Kokainspuren finden lassen. Es kann daher kein Mensch (auch Du nicht!) sicher sein, dass sich in seiner eigenen Wohnung und an seinen eigenen Händen keinerlei Spuren harter Drogen finden lassen.

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Antwort #12 - 16.06.2008 um 11:04:09
 
hallo mboob,

ich denke auch, dass euer primäres Problem das Verfahren wegen Drogenhandels ist und ihr euch darum kümmern solltet. Die Noch-Nicht-Erteilung einer NE heißt ja zum Glück nicht, dass dein Mann seinen Aufenthaltstitel verliert, sondern dass er halt noch nicht das Wörtchen unbefristet im Pass stehen hat.

Fakt ist und bleibt, dass das Verfahren wegen Btm geklärt werden muss.

Und dass es bestimmte Stereotype bzgl. bestimmter Personengruppen gibt, kommt in der besten Familie vor und ist manchmal gar nicht beabsichtigt.

Nur kurz eine Anekdote dazu:
Mein Mann und ich waren vor Kurzem bei einer Arbeitskollegin zum Kaffee eingeladen, ihr Mann ist Staatsanwalt, sie haben 3 Kinder. Im Gespräch meinte ihr Mann dann (da ich PSychologie studiere und meine Diplomarbeit sich mit Rassismus befasst), dass er sich selbst dazu zwingt, seine Erlebnisse auf Arbeit nicht in seine Entscheidungen einfließen zu lassen, denn man wird natürlich auf bestimmte Volksgruppen getriggert, wenn diese tagtäglich vor Gericht stehen wegen Btm etc.
Und so geht es (fast) Jedem, der in den Prozess involoviert wird - also auch Mitarbeiter von Ausländerbehörden, die NEs erteilen.
Und aus psychologischer Sicht ist das auch total normal, denn wir orientieren uns nunmal an unserer Umwelt.

TIPP: Die Wahrheit sagen, die Zeugen aussagen lassen und auf einen Richter hoffen, der sich dieser psychologischen Prozesse bewusst ist - ich war auf einer Fortbildung, in der eben solches an Justizbeamte vermittelt wurde - einige Teilnehmer waren über sich selbst entsetzt Zwinkernd Und ich auch über mich Smiley

Liebe Grüße. Feffi.
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Antwort #13 - 16.06.2008 um 14:40:57
 
Sehr frei nach Shakespeares >Hamlet<

Nichts Neues im Staate Dänemark.

geschlossen

P.S.
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