Einbeck schrieb am 06.06.2008 um 00:19:45:Zu den Unterlagen,
wichtig ist das er Heiratsurkunde (inkl. Kopie zum Verbleib in Visastelle) und Kopie Deines Passses mitbringt. Ansonsten würde ich kurzes Schreiben (Einladung) machen und darlegen das nur Besuchsaufenthalt und keine FzF geplant ist.
Hilfreich ist es dann sicherlich auch Unterlagen vorzulegen, die Belegen das er im Heimatland verwurzelt ist und die Rückkehr bzw. der Visazweck nicht angezweifelt wird.
Wie erwähnt sind der Reisepass von Bonny und die Heiratsurkunde am wichtigsten - was aber auf der Webseite nicht erwähnt wird. Nach meiner Erfahrung wird in solchen Fällen eben auch stark darauf abgestellt, wie verwurzelt der deutsche (!) Ehepartner im Gastland ist, und wie lange die eheliche Lebensgemeinschaft im Gastland schon besteht. Beides ist ein ziemlich starker Indikator für die Rückkehrbereitschaft des Ehepaars und untermauert, dass keine
FZF nach Deutschland angestrebt wird, sondern lediglich ein Urlaub. Bei Bonny, mit mehrjährigem Aufenthalt - ich nehme an mit gesichertem Aufenthaltstitel - in Ägypten sehe ich da zunächst einmal keine offenkundigen Probleme. Eine
VE aus Deutschland halte ich dagegen eher für fehl am Platz: ist das deutsch-ägyptische Ehepaar in Ägypten in solch einer wirtschaftlich prekären Lage, dass sie ihren Urlaub in Deutschland nicht selbst finanzieren können, so spricht das doch im Zweifel gegen die Rückkehrbereitschaft.
Einbeck schrieb am 06.06.2008 um 00:19:45:@gschwarz
es gibt schon Unterschiede zwischen Ägypten und Kolumbien,
der Migrationsdruck von Ägypten ist höher, vom Antragstelleraufkommen etc. ganz zu schweigen, daher kann man Bogota und Kairo nicht hundertprozentig miteinander vergleichen
Das kann ich durchaus nachvollziehen. Hier in Bogotá lernt man z.B. nach einiger Zeit die Botschaftsmitarbeiter in der Konsularabteilung auch persönlich kennen; die deutsche Expat-Gemeinde ist klein. Das wird in Kairo nicht so einfach sein. Ich könnte mir deswegen z.B. vorstellen, dass man in Kairo etwas zurückhaltender mit der erstmaligen Ausstellung von Einjahres- oder Mehrjahres-Visa an die Ehegatten von Deutschen ist.
Einbeck schrieb am 06.06.2008 um 00:19:45:Leider hilft in diesem Fall der Verweis auf die Webseite nicht weiter, da dort der Fall eines Ehegatten einer Deutschen (oder EU-Bürgers), die beide dauerhaft in Ägypten leben, nicht behandelt wird.