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mein ehemann als tourist hier nach deutschland bringen (Gelesen: 1.577 mal)
bostanci89
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30.05.2008 um 11:00:53
 
guten morgen an alle..ich hab mal wieder ne sehr wichtige frage

mein ehemann ist in der türkei und kann nicht zu mir kommen bzw.die fzf über unser deutsches kind  beantragen,,weil mein kind noch kein pass hat..der standesamt und ausländeramt muss es überprüfen ob sie es kriegt oder nicht und das dauert 4 monate meinte die frau mir vom standesamt...
da er am februar in die armee geht wollte ich wissen ob mein vater ihn nicht für 3 monate hier her bringen kann als tourist??? ( er hat auch den deutsch test in ankara bestanden)

was bräuchte mein vater alles dafür?
und was muss mein mann machen?
und wie lange würde es dauern bis er hier ist?

wenn er hier ist und ein arbeit findet könnte er nicht hier bleiben? ich habe kein lust vom staat zu leben..ich selber will arbeiten gehen aber habe eine kleine tochte die heut 1 monat jung ist und keiner auf sie aufpasst Traurig

ich würd mich für jede antwort freuen
lg bostanci
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liebe grüsse bostanci89&&
 
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trixie
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Antwort #1 - 30.05.2008 um 11:55:49
 
Liebe Melone!

Schön, wieder etwas von dir zu lesen. Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 11:00:53:
wollte ich wissen ob mein vater ihn nicht für 3 monate hier her bringen kann als tourist???

Wenn dein Vater die entsprechende Bonität hat, könnte er eine VE bei der ABH für deinen Mann abgeben.
Visumszweck ist aber für Besuch gedacht und nicht als Tourist.

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 11:00:53:
und was muss mein mann machen?  

Visumsantrag bei der Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat in der Türkei stellen. Zur VE müßte er auch noch eine KV abschließen und die Rückkehrbereitschaft nachweisen. Da könnte der Einrufungsbescheid sicherlich nützlich sein.

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 11:00:53:
und wie lange würde es dauern bis er hier ist?

Das kann u. U. ein paar Wochen dauern.

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 11:00:53:
wenn er hier ist und ein arbeit findet könnte er nicht hier bleiben?  

Dafür ist ein Schengen Visum nicht gedacht.

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 11:00:53:
habe eine kleine tochte die heut 1 monat jung ist  

... das ist schön, wenn es ihr und der Mama gut geht. Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 11:00:53:
keiner auf sie aufpasst  

Wieso? Läßt du sie jetzt schon alleine?  Schockiert/Erstaunt

Es gibt evtl. Säuglingskrippen in deiner Nähe, wenn du selber nicht aufpassen kannst.

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 11:00:53:
er hat auch den deutsch test in ankara bestanden

Sehr gut! Dann wird er in Zukunft auch Beiträge schreiben!
Ich freue mich schon drauf. Zwinkernd

Die Wahrscheinlichkeit, ein Schengen Visum zu erhalten dürfte aber sehr gering sein, wenn die Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft nachgewiesen wird. Und wie du selber schreibst, sollte dein Mann ja dann in Deutschland bleiben.

Das genau spricht gegen die Rückkehrbereitschaft.

trixie

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bostanci89
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Antwort #2 - 30.05.2008 um 13:23:57
 
ein frau hier in der gegend hat ihr mann auch für 3monate hier hin gebracht,,,und er ist hier geblieben..naja mal kuken wie ich es  mache

muss mein vater ve machen? ich habe gehört mein mann muss 2.000 euro haben wenn er für 3 monate hier hin kommt umzubeweisen das er geld hat und um sich selber zu versorgen stimmt es?

ps: was bedeutet den entsprechenden bonität???
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Antwort #3 - 30.05.2008 um 14:21:51
 
bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 13:23:57:
ein frau hier in der gegend hat ihr mann auch für 3monate hier hin gebracht,,,und er ist hier geblieben..

Vielleicht hat er, nachdem er bei seiner Frau war, sich nicht mehr aus dem Haus getraut, weil sie ihm gedroht hatte. Laut lachend

bostanci89 schrieb am 30.05.2008 um 13:23:57:
was bedeutet den entsprechenden bonität???  

Man muss soviel verdienen, dass man alle Personen, für die man unterhaltspflichtig ist (incl. des Gastes), sorgen kann. Die einzelnen ABHs bestimmen selber, wie hoch das Einkommen sein muss. Es gibt hierbei keine feste Größenordnung. Hier wäre z. B. die Tabelle der ZPO 850 c:

http://www.bag-sb.de/uploads/tx_arbeitsmaterial/pfaendungstabelle2005.pdf  

Wenn dein Vater deine Mutter und deinen Mann unterstützen müßte, dann schaust du bei "Unterhaltspflicht Personen" bei zwei nach.

Da wo die vielen Nullen dann enden und der Betrag beginnt, guckst du nach links, wo das Nettoeinkommen steht. Soviel müßte dein Vater mindestens verdienen, dass er eine VE abgeben könnte.

trixie
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