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Baby Ausweiss?? (Gelesen: 5.483 mal)
Jelena22
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30.05.2008 um 10:31:56
 
Hallo, wie ist das wenn ich für mein Kind ein Ausweiss beantragen will`? Die Geburt steht bevor, da ich aber schon nach 2 Wochen mit dem kleinen wegfliegen will interessiert mich wie das läuft? Ich weiß das ich ihn innerhalb von einer Woche nach der Geburt anmelden muss, kann ich dann auch gleich ein Ausweiss für den kleinen beantragen? Wie lange dauert so was? Oder kann ich einen vorläufigen Ausweiss bekommen?
Danke für eure Antworten!
LG, Jelena
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schweitzer
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Antwort #1 - 30.05.2008 um 10:52:42
 
Soweit mir bekannt ist, gibt es anstelle der früheren Kinderausweise nunmehr Kinderreisepässe. Diese erfordern auch von einem Baby ein (teures) biometrisches Passbild. -

Bei der Beantragung/Ausstellung sollten beide Elternteile anwesend sein, weil die Unterschriften beider erforderlich sind. Auch sind (vor allem bei Erstausstellung) eine Reihe von Dokumenten mitzubringen. Ggf. kann der Ausweis gleich bei Beantragung ausgestellt werden, so offenbar in Kiel - siehe dazu und zu sonstigen relevanten Infos auch
diese Webseite
. (Blaues bitte klicken!)

Wende Dich auf der Grundlage dieser Informationen am besten so schnell wie möglich an Deine zuständige Behörde!

=schweitzer=
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Eduard
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Antwort #2 - 30.05.2008 um 11:43:54
 
Hatte gerade das gleiche Problem, es hat sich aber herausgestellt, dass man den Pass bei Beantragung gleich mitnehmen kann. Eventuell dauert es woanders 1 oder 2 Tage, aber jedenfalls wird der Pass in-house "gefertigt", d.h. man hat keine wochenlange Wartezeit auf die Bundesdruckerei wie bei nornalen Pässen.

Da das Kind noch gar nicht geboren ist, sind es insgesamt doch ein paar Schritte mehr bis zum Kinderreisepass.

1) Anmeldung der Geburt macht in vielen Fällen die Klinik. Je nach familiärer Situation muß man vorlegen: eigene Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Paß/Ausweis ... Achtung: Dokumente in fremder Sprache werden in beglaubigter Übersetzung benötigt.

2) Die Geburtsurkunde kann man dann beim Standesamt abholen, dort muß man eventuell auch das eine oder andere Dokument nochmal vorlegen.

3) Mit der Geburtsurkunde geht man dann zum Einwohnermeldeamt, um das Kind anzumelden. Im gleichen Schritt kann man dann sicher gleich den Kinderreisepass beantragen. Details siehe Schweitzer.

Das mit dem biometrischen Passbild ist bei Babies zum Glück nur halb so wild,  das Gesicht muss  von vorne aufgenommen sein und die üblichen Anforderungen an Größe, Ausleuchtung, Schärfe erfüllen, aber sonst geht fast alles durch. Also nichts von wegen in die Kamera blicken und neutraler Gesichtsausdruck. Wir waren in einem Fotoladen, konnten die Bilder gleich mitnehmen, hat genausoviel wie der Reisepass  gekostet (13 Euro für 6 Bilder).

Eduard
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barbarella
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Antwort #3 - 30.05.2008 um 11:45:29
 
Ja, auch Babys bekommen keinen Kinderausweis, sondern einen Kinderreisepass mit Bild.
Das Bild würde ich auf jeden Fall beim Fotografen machen lassen, da es recht schwierig ist, ein Baby in einem Automaten selbst so zu fotografieren, dass das Bild den biometrischen Anforderungen genügt.

Auch in Bayern wird der Kinderreisepass direkt im Rathaus bei der Beantragung erstellt und kann sofort mitgenommen werden.

Der Reisepass von unserem Baby ist bis zum 10. Lebensjahr gültig, das hat sich aber 2007 geändert, nur noch 6 Jahre Gültigkeit für neuausgestellte Pässe.
Naturgemäß entspricht das Bild und sonstige Angaben (z.B. Größe  Zwinkernd, oft auch Augen- und Haarfarbe) bereits nach kurzer Zeit nicht mehr dem Stand bei der Ausstellung des Passes. Deshalb musst du darauf achten, dass du später den Pass rechtzeitig aktualisieren lässt (inkl. neuem Bild).
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Mikael321
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Antwort #4 - 30.05.2008 um 11:52:33
 
Jelena22 schrieb am 30.05.2008 um 10:31:56:
Hallo, wie ist das wenn ich für mein Kind ein Ausweiss beantragen will`?
Ich würde da mal die zuständige Behörde anrufen. Das wird nämlich alles recht unterschiedlich gehandhabt. Bei unserer Behörde, braucht zb. nur EIN Elternteil zu unterschreiben.

Wenn du Deutsche wärst, könntest du das Kind auch in deinen Pass eintragen lassen. Das wird von vielen Länder akzeptiert, und geht auch schnell. Ist das Kind Deutsch ? Vielleicht Doppelstaatler ? Dann könntest du es auch in den Serbischen Pass eintragen lassen. Vater Deutsch ? Dann könnte er es in seinen Pass eintragen lassen, wenn er mitreist ! Um was genaues zu sagen, müsstes du uns mehr Infos geben.

Michael
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kika30
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Antwort #5 - 30.05.2008 um 11:55:54
 
Hallo Leute,

ich glaube, ihr habt übersehen, dass die Jelena keine Deutsche Staatsbürgerin ist.

Ist ihr Mann deutscher Staatsbürger, kann sie bei der Deutschen Behörde einen Pass für das Baby beantragen. Ansonsten müsste sie zum serbischen Konsulat.

Grüße aus NRW
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Ralf
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Antwort #6 - 30.05.2008 um 12:16:05
 
BTW: Auch das Kind ausländischer Eltern kann unter Umständen deutscher
Staatsangehöriger sein: siehe § 4 Abs. 3 StAG.
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schweitzer
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Antwort #7 - 30.05.2008 um 12:18:43
 
kika30 schrieb am 30.05.2008 um 11:55:54:
ich glaube, ihr habt übersehen, dass die Jelena keine Deutsche Staatsbürgerin ist.

Ist ihr Mann deutscher Staatsbürger, kann sie bei der Deutschen Behörde einen Pass für das Baby beantragen. Ansonsten müsste sie zum serbischen Konsulat.  


Muss sie wirklich? - Das Kind erwirbt mit der Geburt in ihrem Falle aufgrund ihrer eigenen langen (und hinreichenden) Voraufenthaltszeiten die deutsche Staatsangehörigkeit. (Ergibt sich aus früheren threads von Jelena)

=schweitzer=

Änderung:
Ralf hatte Sekunden vor mir die richtige Ahnung ...  Zwinkernd
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kika30
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Antwort #8 - 30.05.2008 um 12:24:02
 
Hallo,

entschuldigt dann die falsche Aussage.

Als ich im Januar d. J. den Pass für meinen Sohn beantragt habe, hatte man mir was anderes erzählt. Deshalb meine Aussage.

Nochmals entschuldigung.

Kika
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Eduard
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Antwort #9 - 30.05.2008 um 12:33:56
 
Mikael321 schrieb am 30.05.2008 um 11:52:33:
Wenn du Deutsche wärst, könntest du das Kind auch in deinen Pass eintragen lassen. Das wird von vielen Länder akzeptiert, und geht auch schnell.


Kind in den Pass der Eltern eintragen lassen, das geht nicht mehr. Seit letztem Jahr braucht das Kind seinen eigenen Reisepass mit Foto.

Eduard
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Antwort #10 - 30.05.2008 um 16:11:45
 
Der schwitzer hat recht Smiley Bin noch nicht deutsch, mein Kind kriegt aber sofort deutsche Staatsbürgerschaft. Also habe ich das richtig verstanden? Personalausweiss gibt es garnicht mehr? Ich hoffe das es in München auch so ist das mann den Kinderpass gleich ausgestellt bekommt. Vielen Dank für eure Hilfe! lg, Jelena
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Antwort #11 - 30.05.2008 um 16:20:20
 
Jelena22 schrieb am 30.05.2008 um 16:11:45:
Ich hoffe das es in München auch so ist das mann den Kinderpass gleich ausgestellt bekommt.


Wenn du allein sorgeberechtigt bist, geht es sofort, ansonsten brauchst du auch die Zustimmung des Kindsvaters.

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Antwort #12 - 30.05.2008 um 17:48:35
 
Jelena22 schrieb am 30.05.2008 um 16:11:45:
Ich hoffe das es in München auch so ist das mann den Kinderpass gleich ausgestellt bekommt. Vielen Dank für eure Hilfe! lg, Jelena


grundsätzlich kann die Münchner Meldebehörde (=Bürgerbüro im KVR) die vorläufige Reisepässe und Presonalausweise sowie den Kinderreisepass sofort ausstellen.
Ob ihr nach 2 Wochen aber tatsächlich fliegen könnt, hängt von einigen weiteren Faktoren ab:
- falls das Kind in einer Münchner Klinik zur Welt kommt, übernimmt diese auch die Voranmeldung des Kindes beim zuständigen Standesamt. Die Geburtsurkunden können dann ca. 1 Woche später beim Standesamt abgeholt werden. Wenn das Standesamt auf die Idee kommt, zusätzliche Unterlagen anzufordern, könnte es hier noch zu kleineren Verzögerungen kommen.
- Falls aber noch weitere Fragen nachgeburtlich geklärt werden müssen - Vaterschaft, Sorgerecht, Staatsangehörigkeit -, insbesondere falls ihr nicht verheiratet seid, wäre all dies in 2 Wochen nur schwer zu schaffen.


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Eduard
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Antwort #13 - 30.05.2008 um 18:12:45
 
Ich hoffe nur, dass der geplante Flugtermin "2 Wochen nach der Geburt" auch wirklich "2 Wochen nach der Geburt" heißt, und nicht "2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin". Manche Babies brauchen etwas länger ...

Eduard
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sid
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Antwort #14 - 03.06.2008 um 18:57:16
 
Hallo Jelena,

in Nürnberg kann die Prüfung -ob dein Kind nach § 4 StAG- die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat bis zu 3 Wochen dauern.

Das Standesamt schreibt an die Ausländerbehörde, deine und vom Kindesvater Aufenthaltszeit und Aufenthaltstitel zu bestätigen.
Die Ausländerbehörde schickt Bestätigung an Standesamt zurück.
Das Standesamt bearbeitet dies wieder und schickt eine Bestätigung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an das Einwohneramt und dir einen Brief. Ob die Prozedur in allen Städten/Gemeinden gleich läuft, weiss ich leider nicht.

Wenn du diesen Brief hast, kannst du zum Einwohneramt gehen und den Kinderrreisepass beantragen. In Nürnberg erhält man den innerhalb von 3 Tagen (bei Ausnahmefällen natürlich auch am gleichen Tag noch).

Erkundige dich doch bei deinen Ämtern wie das läuft und wie lange die Prozedur dort ungefähr dauert.

Gruss Sid
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