Danke zunächstmal.
Zitat:1) Weiß jemand in welchen Bereichen die Möglichkeiten am größten sind?
Grundsätzlich im qualifizierten Bereich d.h. Wenn deine Freundin Schneiderin gelernt hat, macht es auch Sinn zu Versuchen in dem Bereich eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Und da wird es schon schwierig. Im Grunde ist es ein Beruf der nicht so präsent ist. D.h. sie hatte schon in Polen keine Chance in dem Beruf zu bleiben und hat dann in der Gastronomie und Einzelhandel gearbeitet.
Zitat:2) Welche Begründung kann ein AG anführen um diese Person zu bekommen?
(Sprache wäre vielleicht eine Idee?)
Es gelten nur Begründungen, die sich auf die Arbeitsstelle beziehen.
z.B.Polnischkenntinisse anzuführen würde Sinn machen, wenn es ein deutsch-Polnisches Unternehmen wäre.
Der zweite Punkt der sich schwierig gestaltet. Wieviel solcher Unternehmen gibt es denn....
Zitat:3) Wieviel andere AN wird die Agentur f. Arbeit vorschlagen?
Es werden die Arbeitnehmer vorgeschlagen, die die geforderten Qualifikationen haben.
Und wenn sie sich z.B. im Einzelhandel bewirbt? Die AfA wird da ja sicherlich Arbeitssuchende vorzeigen können. Kann der AG trotzdem meine Freundin nehmen? Eigentlich ist ein deutscher AN aufgrund der Muttersprache IMMER bevorteilt, oder?
Zitat:4) Macht es Sinn mit der Agentur f. Arbeit das anzugehen? Helfen diese auch Eu`lern?
Helfen so gut wir können.
Hört sich meiner Meinung nach, nicht so gut an. Wovon hängt das "gut" denn ab?
Zitat:habe ich das Gefühl das Firmen oder auch Zeitarbeitsfirmen Grundsätzlich können für Beschäftigungen als Leiharbeitnehmer(Zeitarbeitsfirmen) keine Arbeitsgenehmigungen erteilt werden nach § 40 (1) Nr. 2
AufenthG Gibt es dafür eine Erklärung? Gesetz ist ja OK, aber verstehe den Grund nicht?
Also alles in allem wie schon gesagt eher ernüchternd und demotivierend.
Man spricht von Europa und Gleichberechtigung und stößt dann auf solche Barrieren.
Ich verstehe das es richtig ist Regel aufzustellen, was ich nicht nachvollziehen kann, ist daß motivierte junge Menschen so ausgebremst werden, und das trotz Eigeninitiative und Motivation die Sache selbst in die Hand zu nehmen und sich zu hauf zu bewerben.
Eigentlich resultieren daraus zunächst nur 2 Möglichkeiten:
1) Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit / Gewerbe
Dazu, wenn ich richtig liege, benötigt man ja keine Arbeitsgenehmigung-EU
oder
2) Das Vorziehen der geplanten Eheschließung
In diesem Fall sollte sie ja sogar eine unbefristete Arbeitsberechtigung bekommen, oder?
Vielen Dank für die Infos, hoffe noch eine Antwort auf meine offenen Fragen zu bekommen.
Gruß N