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Möglichkeiten zum Erhalt einer EU-Arbeitserlaubnis für Polin (Gelesen: 1.751 mal)
Nob
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Möglichkeiten zum Erhalt einer EU-Arbeitserlaubnis für Polin
29.05.2008 um 22:55:17
 
Hallo zusammen,

habe Dieses Forum gefunden und schon einiges gelesen und hoffe das irgendwer mir auch weiterhelfen kann.
Mit den Formalitäten die einem als Ausländer betreffen hatte ich in der Vergangenheit als Deutscher nie zu tun. Allerdings muß ich sagen das sich dort ein ganz schöner Dschungel auftut.

zu meiner Frage:

Meine Freundin ist Polin und möchte zu mir ziehen.
Sie ist gelernte Schneiderin und sucht eine Arbeit, wobei sie keine Wünsche dahingehend äußert und nahezu jede Arbeit machen würde.

Als EU-Bürgerin benötigt sie ja keine Aufenthaltserlaubnis mehr.  Meldebescheinigung hat sie. Jetzt sind wir auf der Suche nach einem Job.

Und das gestaltet sich sehr schwierig muß ich sagen, da sie ja eine Arbeitserlaubnis-EU benötigt.
Da sie weder studiert oder sonst noch einige Begünstigung hätte, bleibt eben nur der normale Weg. Sie spricht Deutsch und Polnisch, allerdings Deutsch noch nicht zu 100%, aber schon so das sie "sich bewegen kann." Ich würde sagen 70%.

Also geht nur: Arbeit suchen, finden und der AG muß die Bescheinigung ausgefüllt an die Agentur f. Arbeit senden. Diese behält sich ja nun ein Auswahlverfahrung vor. Allerdings habe ich das Gefühl das Firmen oder auch Zeitarbeitsfirmen den Aufwand scheuen.
Wenn jemand Tips im Raum Ruhrgebiet hat, bitte auch melden.

1) Weiß jemand in welchen Bereichen die Möglichkeiten am größten sind?
2) Welche Begründung kann ein AG anführen um diese Person zu bekommen?
(Sprache wäre vielleicht eine Idee?)
3) Wieviel andere AN wird die Agentur f. Arbeit vorschlagen?
4) Macht es Sinn mit der Agentur f. Arbeit das anzugehen? Helfen diese auch Eu`lern?

Ich muß sagen das wir beide schon am verzweifeln sind, wenn man sieht wie einem arbeitswilligen EU-Bürger solche Steine in den Weg gelegt werden.

Für Vorschläge jeglicher Art sind wir dankbar.

Gruß Nob




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salute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 30.05.2008 um 07:52:22
 
Zitat:
1) Weiß jemand in welchen Bereichen die Möglichkeiten am größten sind?


Grundsätzlich im qualifizierten Bereich d.h. Wenn deine Freundin Schneiderin gelernt hat, macht es auch Sinn zu Versuchen in dem Bereich eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Zitat:
2) Welche Begründung kann ein AG anführen um diese Person zu bekommen?
(Sprache wäre vielleicht eine Idee?)


Es gelten nur Begründungen, die sich auf  die Arbeitsstelle beziehen.
z.B.Polnischkenntinisse anzuführen würde Sinn machen, wenn es ein deutsch-Polnisches Unternehmen wäre.

Zitat:
3) Wieviel andere AN wird die Agentur f. Arbeit vorschlagen?


Es werden die Arbeitnehmer vorgeschlagen, die die geforderten Qualifikationen  haben.

Zitat:
4) Macht es Sinn mit der Agentur f. Arbeit das anzugehen? Helfen diese auch Eu`lern?


Helfen so gut wir können.

Zitat:
habe ich das Gefühl das Firmen oder auch Zeitarbeitsfirmen


Grundsätzlich können für Beschäftigungen als Leiharbeitnehmer(Zeitarbeitsfirmen) keine Arbeitsgenehmigungen erteilt werden nach § 40 (1) Nr. 2 AufenthG

Grüße salute
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Nob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.06.2008 um 10:21:07
 
Danke zunächstmal.
Zitat:
1) Weiß jemand in welchen Bereichen die Möglichkeiten am größten sind?

Grundsätzlich im qualifizierten Bereich d.h. Wenn deine Freundin Schneiderin gelernt hat, macht es auch Sinn zu Versuchen in dem Bereich eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Und da wird es schon schwierig. Im Grunde ist es ein Beruf der nicht so präsent ist. D.h. sie hatte schon in Polen keine Chance in dem Beruf zu bleiben und hat dann in der Gastronomie und Einzelhandel gearbeitet.

Zitat:
2) Welche Begründung kann ein AG anführen um diese Person zu bekommen?
(Sprache wäre vielleicht eine Idee?)


Es gelten nur Begründungen, die sich auf  die Arbeitsstelle beziehen.  
z.B.Polnischkenntinisse anzuführen würde Sinn machen, wenn es ein deutsch-Polnisches Unternehmen wäre.

Der zweite Punkt der sich schwierig gestaltet. Wieviel solcher Unternehmen gibt es denn....

Zitat:
3) Wieviel andere AN wird die Agentur f. Arbeit vorschlagen?

Es werden die Arbeitnehmer vorgeschlagen, die die geforderten Qualifikationen  haben.

Und wenn sie sich z.B. im Einzelhandel bewirbt? Die AfA wird da ja sicherlich Arbeitssuchende vorzeigen können. Kann der AG trotzdem meine Freundin nehmen? Eigentlich ist ein deutscher AN aufgrund der Muttersprache IMMER bevorteilt, oder?

Zitat:
4) Macht es Sinn mit der Agentur f. Arbeit das anzugehen? Helfen diese auch Eu`lern?

Helfen so gut wir können.

unentschlossen Hört sich meiner Meinung nach, nicht so gut an. Wovon hängt das "gut" denn ab?


Zitat:
habe ich das Gefühl das Firmen oder auch Zeitarbeitsfirmen

Grundsätzlich können für Beschäftigungen als Leiharbeitnehmer(Zeitarbeitsfirmen) keine Arbeitsgenehmigungen erteilt werden nach § 40 (1) Nr. 2 AufenthG

Gibt es dafür eine Erklärung? Gesetz ist ja OK, aber verstehe den Grund nicht?


Also alles in allem wie schon gesagt eher ernüchternd und demotivierend.
Man spricht von Europa und Gleichberechtigung und stößt dann auf solche Barrieren.
Ich verstehe das es richtig ist Regel aufzustellen, was ich nicht nachvollziehen kann, ist daß motivierte junge Menschen so ausgebremst werden, und das trotz Eigeninitiative und Motivation die Sache selbst in die Hand zu nehmen und sich zu hauf zu bewerben.

Eigentlich resultieren daraus zunächst nur 2 Möglichkeiten:
1) Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit / Gewerbe
Dazu, wenn ich richtig liege, benötigt man ja keine Arbeitsgenehmigung-EU
oder
2) Das Vorziehen der geplanten Eheschließung
In diesem Fall sollte sie ja sogar eine unbefristete Arbeitsberechtigung bekommen, oder?

Vielen Dank für die Infos, hoffe noch eine Antwort auf meine offenen Fragen zu bekommen.

Gruß N



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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.06.2008 um 10:50:21
 
Nob schrieb am 01.06.2008 um 10:21:07:
Gibt es dafür eine Erklärung?

Die Erklärung könnte darin liegen, dass die Vorrangprüfung immer zwischen der Qualifikation des Bewerbers und der Einsatzmöglichkeit durch den Arbeitgeber erfolgt. Da die Zeitarbeitsfirma zwar der Arbeitgeber ist, jedoch der Arbeitsplatz nicht definiert ist, kann das genaue Arbeits- und Tätigkeitsmerkmal nicht geprüft werden. Und Sinn und Zweck der Zeitarbeit ist es ja kurzfristig und schnell auf die Anforderung der Auftraggeber zu reagieren.

Nob schrieb am 01.06.2008 um 10:21:07:
Man spricht von Europa und Gleichberechtigung und stößt dann auf solche Barrieren.  

Wäre es dir lieber, wenn man ganz restriktiv vor 2009 bzw. 2011 gar keine Möglichkeit der Arbeitserlaubnis zulassen würde? Man sollte im Europagedanken doch einmal auch die jetzigen Vorteile sehen.  Dass du die Situation aus deiner Sicht siehst, ist mehr als verständlich. Ob ein Mensch, der aus den Beitrittsländern kommt, jung oder alt ist, spielt keine Rolle. Auch ein älterer Arbeitnehmer hätte eine Motivation wenn er in Deutschland arbeiten möchte. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt - sofern es keine Beschrängungen gäbe - wäre sicherlich kastrophal. Sicherlich sind dir noch die Fälle bekannt, wo deutsche Arbeitnehmer die Subunternehmer aus den Beitrittsländern anlernen mußten, um dann zusehen zu müssen, wie sie ihren Arbeitsplatz übernommen haben.

Die zwei, von dir zitierten Möglichkeiten, sind absolut korrekt.

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.06.2008 um 12:50:48
 
Nob schrieb am 01.06.2008 um 10:21:07:
Und wenn sie sich z.B. im Einzelhandel bewirbt? Die AfA wird da ja sicherlich Arbeitssuchende vorzeigen können.


In der Gegend könnten auch polnische Sprachkenntnisse gefordert sein. Wenn andere bevorrechtigte Bewerber (z.B. für Kleidergeschäfte) auch dieses Kriterium erfüllen, gibt es keine Arbeitserlaubnis.

Gruß, ULF
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Mick
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Antwort #5 - 04.06.2008 um 13:21:33
 
ulf schrieb am 04.06.2008 um 12:50:48:
In der Gegend könnten auch polnische Sprachkenntnisse gefordert sein.


Wenn Du damit das Ruhrgebiet meinst, dann würde
ich das eher verneinen. Viele der "Polen" die hier leben
sind Deutsche. Wenn ich so durch die Gegend wandere,
höre ich nicht viel polnisch... (da fallen eher andere
Sprachen auf)

Im Übrigen würde ich es für kontraproduktiv halten
(was die Frage der Integration angeht), wenn hier
zweisprachige Arbeitnehmer bevorzugt werden, um
die wenigen nur-polnisch-sprechenden Bürger beim
Kleiderkauf zu beglücken.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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