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Orientierungskurs sinnvoll/notwendig/überflüssig? (Gelesen: 3.582 mal)
Eduard
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29.05.2008 um 15:37:05
 
Hallo,

mal eine Frage "in eigener Sache":

Meine Frau besucht derzeit auf freiwilliger Basis (d.h. sie hat zwar eine Verpflichtung, sie ist aber in Elternzeit) Sprachkurse. Mittlerweile wäre sie soweit, das Zertifikat Deutsch abzulegen.

Kostenlos (dank der Verpflichtung) geht das aber nur, wenn sie vorher noch den Orientierungskurs besucht. Das Problem ist, dass dieser Orientierungskurs mit meinen beruflichen Verpflichtungen (ich bin derjenige, der unser Baby hütet, wenn sie im Kurs ist) nur sehr schwer vereinbar ist, jedenfalls, wenn sie gleichzeitig mit dem Sprachkurs weitermacht (was nicht in Frage steht). Deswegen frage ich mich, ob wir nicht lieber für die Prüfung zahlen sollen und den Orientierungskurs vergessen. Ich habe mir mal den Lehrplan angesehen und bin nicht sehr beeindruckt. Vieles weiß sie schon, das andere kann auch ich ihr beibringen.

Bringt es später irgendwelche (rechtliche oder andere) Nachteile, wenn man den Orientierungskurs wegläßt? Was würdet Ihr mir raten?

Danke,

Eduard
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jetflyer
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Antwort #1 - 02.06.2008 um 14:52:28
 
Kann Dir nur empfehlen , dass deine Frau den O-Kurs absolviert. Soo schrecklich viel Aufwand ist es nicht, zumindestens für meine Frau war es sogar ein bischen interessant.

Aber ´ne andere Frage? Wieso kann sie nur die "Zertifikat Deutsch" Prüfung kostenlos machen, wenn sie vorher!! den O-Kurs belegt? Das steht nirgends so in der I-Kurs Verordnung. Wurde auch bei meiner Frau letzten Dezember nicht so gehandhabt! ZD wird von der TELC abgenommen, der O-Kurs ist Sache eines anderen Trägers.

Abgesehe davon, erfüllt Deine Frau Ihre Verpflichtung zum I-Kurs nicht, wenn sie den O-Kurs nicht macht. Erst mit Zertifikat Deutsch und O-Kurs Zeugnis gibt es vom BAMF das Dokument, das einen "erfolgreichen" I-Kurs bescheinigt. Nebenbei, ggf. bei einer gewünschten Einbürgerung braucht sie den Nachweis üblicherweise auch

GRüße
Jetflyer
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« Zuletzt geändert: 02.06.2008 um 15:04:41 von jetflyer »  
 
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Eduard
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Antwort #2 - 02.06.2008 um 17:40:37
 
jetflyer schrieb am 02.06.2008 um 14:52:28:
Kann Dir nur empfehlen , dass deine Frau den O-Kurs absolviert. Soo schrecklich viel Aufwand ist es nicht, zumindestens für meine Frau war es sogar ein bischen interessant.


Naja, hoffen wir das beste. Wir haben jetzt einen Träger gefunden, der den Kurs so anbietet, dass es für uns zeitlich hinkommt. Nur unserer Kleinen wird es nicht gefallen, dass die Mami dann jeden Abend weg ist ...

Zitat:
Aber ´ne andere Frage? Wieso kann sie nur die "Zertifikat Deutsch" Prüfung kostenlos machen, wenn sie vorher!! den O-Kurs belegt? Das steht nirgends so in der I-Kurs Verordnung. Wurde auch bei meiner Frau letzten Dezember nicht so gehandhabt! ZD wird von der TELC abgenommen, der O-Kurs ist Sache eines anderen Trägers.


Wurde uns so gesagt, steht aber auch an verschiedenen Stellen im Internet: "Die Teilnahme an einem Orientierungskurs ist Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden Prüfung zum Zertifikat Deutsch." Was die Rechtsgrundlage ist, weiss ich nicht. Da Sprachschulen keine Behörden sind, hat man wenig Möglicheiten zum Widerspruch ...

Zitat:
Abgesehen davon, erfüllt Deine Frau Ihre Verpflichtung zum I-Kurs nicht, wenn sie den O-Kurs nicht macht.

Eigentlich sollte das egal sein, die Verpflichtung ist nur 2 Jahre gültig, Elternzeit dauert 3 Jahre Smiley

Zitat:
Nebenbei, ggf. bei einer gewünschten Einbürgerung braucht sie den Nachweis üblicherweise auch.

Hmm, das ist ein guter Punkt. Danke.

Grüße
Eduard
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jetflyer
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Antwort #3 - 02.06.2008 um 18:16:27
 
"Die Teilnahme an einem Orientierungskurs ist Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden Prüfung zum Zertifikat Deutsch."

Interessant, offenbar will man seitens der Anbieterden "Druck"  (Oder das Geschäft??) bzgl. des Orientierungskurses erhöhen. Aber die VHSen in Schleswig Holzbein zum Bleistift handhaben es nicht so. Dort ist nur Vorraussetzung, das vor dem O-Kurs wenigstens A2 level erreicht wurde, sonst macht der Kurs nämlich wenig Sinn, wenn die Teilnehmer aus sprachlichen Gründen nix verstehn..

Abgesehen davon ist es der Telc völlig egal, wer da zur Prüfung kommt.
Und das BAMF bezahlt 1 Prüfung ZD (und inzwischen auch eine Wiederholung)

Grüße
Jetflyer
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hge2001
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Antwort #4 - 02.06.2008 um 18:25:07
 
jetflyer schrieb am 02.06.2008 um 18:16:27:
"Die Teilnahme an einem Orientierungskurs ist Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden Prüfung zum Zertifikat Deutsch."



Eine frage in diesem Zusammenhang:

Gibt es für den Orientierungskurs ein separates Zeugnis oder Zertifikat?

Mein Frau hat das das B1 (TELC) aber für den O-Kurs nur eine Teilnahmebescheinigung bekommen.
Das Integrationsamt hat aber nach einem Zertifikat für den O-Kurs gefragt.

Gruss

hge
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« Zuletzt geändert: 02.06.2008 um 18:39:56 von hge2001 »  
 
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jetflyer
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Antwort #5 - 02.06.2008 um 18:45:51
 
Ja, der O-Kurs endet mit einer "Prüfung". Bisher war es ein vom träger "selbstgetrickter" kleiner Multiple Choice. Ab diesem Jahr sollen vom BAMF die Tests vorgegeben werden.

Früher wie jetzt erhält man ein Zeugnis über den bestandenen O-Kurs. Die Teilnahmebescheinigung gibbet nur, wenn man die Prüfung schwänzt. ZwinkerndZusammen mit dem B1 Zertifikat der Telc erhält man dann vom BAMF das "Zertifikat Integrationskurs" nach §17 Abs. 2 Integrationskursverordnung
Grüße

Jetflyer
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janetm
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Antwort #6 - 02.06.2008 um 18:47:18
 
Meine Frau hat für alle Kursabschnitte Teilnahmebescheinigungen bekommen, also auch eine für den Orientierungskurs (VHS).

edit: Und jau ein Zertifikat vom BAMF über eine erfolgreiche Bescheinigung des Integrationskurses (gemäß §43 Aufenthaltsgestz) gab es auch noch.

Darin wird die Sprachprüfung und der Test zum Orientierungskurs auch erwähnt.

edit2: nene hier gibbet die Teilnahmebestätigung auch wenn man zur Prüfung geht Zwinkernd

Aloha
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trixie
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Antwort #7 - 02.06.2008 um 18:57:57
 
jetflyer schrieb am 02.06.2008 um 18:16:27:
Und das BAMF bezahlt 1 Prüfung ZD (und inzwischen auch eine Wiederholung)  

Wie sieht es dann aus, wenn man die Prüfung einfach nicht besteht?
Kann man dann den O-Kurs nicht besuchen, bzw. erhält keine Bescheinigung vom BAMF über den absolvierten I-Kurs?

trixie
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jetflyer
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Antwort #8 - 02.06.2008 um 19:28:43
 
Hi Trixie, der Trick ist das Wörtchen "erfolgreich" Smiley

Du kannst von den Trägern über Sprach-Kurs oder  O-Kurs problemlos  eine "Bescheinigung über die Teilnahme" bekommen. Die VHSen hier in S.H. schicken das Zettelchen automatisch mit jedem belegten Modul bei Bezahlung des Eigenanteils. Zumindestens bei deutsch Verheirateten ist das auch schon ausreichend, um der Teilnahmepflicht zu genügen.

Aber es geht halt um die "Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme"
am I-Kurs!

Und die gibbet nur mit bei beiden bestandenen Prüfungungen (i+O) Smileyvom BAMF.



GRüße
Jetflyer

Nachtrag: Wie gesagt, wenn die Sprachkenntnisse ausreichen, kannst du am O-Kurs hier immer teilnehmen. Meistens sind sie froh, es kommen genügend Deliquenten um den Kurs stattfinden lassen zu können. Ein bestandener ZD ist nicht Vorraussetzung.
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