jetflyer schrieb am 02.06.2008 um 14:52:28:Kann Dir nur empfehlen , dass deine Frau den O-Kurs absolviert. Soo schrecklich viel Aufwand ist es nicht, zumindestens für meine Frau war es sogar ein bischen interessant.
Naja, hoffen wir das beste. Wir haben jetzt einen Träger gefunden, der den Kurs so anbietet, dass es für uns zeitlich hinkommt. Nur unserer Kleinen wird es nicht gefallen, dass die Mami dann jeden Abend weg ist ...
Zitat:Aber ´ne andere Frage? Wieso kann sie nur die "Zertifikat Deutsch" Prüfung kostenlos machen, wenn sie vorher!! den O-Kurs belegt? Das steht nirgends so in der I-Kurs Verordnung. Wurde auch bei meiner Frau letzten Dezember nicht so gehandhabt! ZD wird von der TELC abgenommen, der O-Kurs ist Sache eines anderen Trägers.
Wurde uns so gesagt, steht aber auch an verschiedenen Stellen im Internet: "Die Teilnahme an einem Orientierungskurs ist Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden Prüfung zum Zertifikat Deutsch." Was die Rechtsgrundlage ist, weiss ich nicht. Da Sprachschulen keine Behörden sind, hat man wenig Möglicheiten zum Widerspruch ...
Zitat:Abgesehen davon, erfüllt Deine Frau Ihre Verpflichtung zum I-Kurs nicht, wenn sie den O-Kurs nicht macht.
Eigentlich sollte das egal sein, die Verpflichtung ist nur 2 Jahre gültig, Elternzeit dauert 3 Jahre
Zitat: Nebenbei, ggf. bei einer gewünschten Einbürgerung braucht sie den Nachweis üblicherweise auch.
Hmm, das ist ein guter Punkt. Danke.
Grüße
Eduard