Hallo Mena,
naja, die Aussage auf dem Zeugnis ist ja eindeutig. Inwieweit der Begriff "Zertifikat Deutsch" urheberrechtlich geschützt ist, sei dahingestellt.
Aber die Aussage ist höchstens verwirrend aber nicht "falsch"
Beim
GI heißt dieses Zertifikat "Deutsch Start 2"
Nichtsdestotrotz: das ggf. von
EBH /ABH geforderte Zeugnis ist das "Zertifikat Deutsch" ohne Zusatz, das bescheinigt
B1 Kenntnisse.
Grüße
Jetflyer
Nebenbei bemerkt: Die Verwirrung ist bei den höheren Zertifikaten ähnlich perfekt:
Früher(bis letzten Herbst) gab es eine ZMP (Zentrale Mittelstufenprüfung) vom
GI.
Die ist jetzt aufgesplittet worden in die
GI Zertifikate B2 und C1.
Bei TElC hieß es früher "Deutsch für den Beruf" B1+ , nun gibt es auch hier B2 und C1 Zertifikate. Nach Aussage der Prüfer ist Telc B2 leichter als bei
GI, beim C1 Level ist es andersrum: hier ist
GI einfacher als Telc zu bestehen.
Last not least: Ganz neu ist bei
GI die ZOP (zentrale Oberstufenprüfung)
Das ist das abgespeckte KDS "kleine Deutsche Sprachdiplom" , gleicher Schwierigkeitsgrad aber ohne geforderte klassische Literaturkenntnisse.
KDS und ZOP berechtigen überigens zum Studium.
Sonst muß man den sog. Testdaf nachweisen, der ist auch auf B2-C1 Level.
Die
GI und Telc Prüfungen auf dem Niveau berechtigen wiederum nicht zum Uni Zugang, obwohl sie "schwerer" sind als TestDaf.
Last not least: Wer für einen Beruf, für den in D. eine sog. "Berufserlaubnis" gefordert wird, eine ausländische Berufsausbildung/Studium absolviert hat,dem nützt der TestDaf wiederum nix. Der braucht
GI oder Telc B2 . Beispiel Ärzte, Sozialpädagogen...
Zitat von den Bürokraten in Kiel: Ja wer Sprachkenntnisse zum Studieren hat, der kann ja noch lange nicht gut genug Deutsch, um einen Beruf auszuüben.
Genug verwirrt
GRüße
Jetflyer