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Familienzusammenfuehrung mit einer Inderin (Gelesen: 6.312 mal)
Telgu
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28.05.2008 um 13:11:50
 
Hallo, ich hab ein paar Fragen, da ich kurz vorm Verzweifeln bin.
Flogender Sachverhalt:
Meine Verlobte (Inderin) und ich sind 25 Jahre alt. Wir haben vor einer Woche in Bangalore auf dem Standesamt geheiratet und bekommen in ca. 20 Tagen unser Marriage Certificat. Auf der Internetseite des Auswaertigen Amts habe ich gelesen dass ich fuer das Visum zur Familienzusammenfuehrung einen Arbeitsvertrag und/oder einen Mietvertrag vorlegen muss, um zu beweisen dass ich in Deutschland lebe. Ich habe aber die lezten 3 Jahre in der Schweiz gearbeitet und habe meinen Job fuer meine Freundin aufgegeben (bin somit arbeitslos) und habe erst jetzt vor mit ihr nach Deutschland zu kommen und am Anfang bei meinen Eltern zu leben. Kann also auch keinen Mietvertrag vorweisen.
Kann die Botschaft aus diesem Grund das Visum ablehnen?
Wie lange dauert es im Durchschnitt dieses Visum zu bekommen?
Und brauchen wir, obwohl davon nichts auf der Internetseite steht, eine Ledigkeitsbescheiningung wenn wir das Visum beantragen?  

Vielen Dank fuer die Hilfe!
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jetflyer
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Antwort #1 - 28.05.2008 um 13:21:23
 
hallo Telgu

Zitat:
Meine Verlobte

Zitat:
Wir haben ... geheiratet

Zitat:
Ledigkeitsbescheiningung


das verwirrt  mich  Traurig

Seid Ihr nun verheiratet oder wollt Ihr es noch werden  Augenrollen
GRüße

Jetflyer
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Telgu
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Antwort #2 - 28.05.2008 um 13:32:53
 
Wir haben vor einer Woche geheiratet, aber in Indien dauert es 30 Tage bis es offiziell ist. Beim Standesamt haben wir keine Ledigkeitsbescheinigung gebraucht.
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jetflyer
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Antwort #3 - 28.05.2008 um 13:43:20
 
Nur vorab, eine Ledigkeitsbescheinigung für Verheiratete ist ziemlich schwer zu bekommen  Zunge  

http://www.new-delhi.diplo.de/Vertretung/newdelhi/en/01/Visa__Requirements/DD__F...

Da steht viel Wissenswertes über die notwendigen Papiere. Grundsätzlich braucht Ihr sicherlich eine Meldeadresse in D., wo denn der Familiennachzug hingehen soll und welche ABH entsprechend zuständig ist.

Einige Wochen wird das procedere sicherlich dauern. Offenbar hat die Botschaft auch ein Terminverfahren und schreibt mehere Wochen seien alle Termine bereits ausgebucht.

mangelnde LU Sicherung ist bei deutschem Ehepartner kein Ablehnungsgrund

Grüße und erstmal fröhliches Lesen Smiley

Jetflyer

A1 Deutschzertifikat nicht vergessen, ggf. muß Deine Frau entsprechend noch Deutsch lerren
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Telgu
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Antwort #4 - 28.05.2008 um 13:48:19
 
Das habe ich alles gelesen, von dort habe ich ja die Information ueber Abeitsvertag und Mietvertag.
Aber wenn ich dich richtig vertehe, willst du mir also sagen, dass meine Meldebestaetigung aus Deutschland reicht? Bin bei meinen Eltern gemeldet.


Und wegen der Ledigkeitsbescheinigung habe ich in letzter Zeit oefter mal gelesen, dass man sie braucht wenn man den Antrag fuer das Visum stellt. Auch wenn man schon in Indien geheiratet hat. Man auch nicht soviel Sinn fuer mich, aber vielleicht es damit zu tun, dass die deutsche Botschaft die Ledidigkeitsbescheinigung fuer den Zeitpunkt vor der Eheschliessung als Beweis benoetigt.

Und Deutsch ist kein Problem, da sie ein Austauschjahr in der Schweiz gemacht und in dieser Zeit die Sprache sehr gut gelernt hat.
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SigSag
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Antwort #5 - 28.05.2008 um 13:48:25
 
Hi,

Was den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag angeht, so sind diese notwendig, wenn der Familiennachzug zu in DE lebenden Ehegatten handelt und nicht die deutsche Staatsangehörogkeit besitzt. Für den Nachzug zu Deutschen ist dies nicht notwendig.

SigSag
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"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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Telgu
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Antwort #6 - 28.05.2008 um 14:09:26
 
Diese Anwort freut mich sehr,aber auf diesem Link steht etwas anderes:
http://www.chennai.diplo.de/Vertretung/chennai/en/Formulare__RK/Visa/download__v...

Im gesamten Text wird nicht nicht ein einziges Mal die Nationalitaet des Ehegatten beschrieben, aber unabhaeingig von der Nationalitaet klar die Unterlagen gefordert.

Ist wirklich komisch.
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jetflyer
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Antwort #7 - 28.05.2008 um 14:13:02
 
Naja, perfekt ist kein Visa-merkblatt.  So schreiben Sie auch immer über Gebühren für´s Visum, obwohl es bei deutschem Ehegatten für lau geht Smiley

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Telgu
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Antwort #8 - 28.05.2008 um 14:19:45
 
Wie meinst du das? Fuer lau.
Und wo hast gelesen, dass es mehrere Wochen ausgebucht ist?
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Antwort #9 - 31.05.2008 um 08:31:09
 
Für Lau ist ein anderes wort für kostenlos, ohne Gebühr, nada nix niente bezahlen.
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Ulf
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Antwort #10 - 31.05.2008 um 14:57:09
 
Telgu schrieb am 28.05.2008 um 13:32:53:
Wir haben vor einer Woche geheiratet, aber in Indien dauert es 30 Tage bis es offiziell ist.


Gibt es die Heiratsurkunde erst nach 30 Tagen, oder kommt nach 30 Tagen ein "Jetzt wirklich verheiratet"-Stempel drauf, sozugagen als Rechtskraftsvermerk? Nicht uninteressant, wenn man einmal indische Heiratsurkunden vorgelegt bekommt...

Gruß, ULF
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Telgu
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Antwort #11 - 03.06.2008 um 10:47:43
 
Nach 30 tagen bekommt man die Heiratsurkunde. Die 30 Tage ist der Zeitraum in dem Aussenstehende oder Involvierte Zeit haben Einspruch gegen die Hochzeit einzulegen. Nach Ablauf der 30 tagen muss mit 3 Zeugen nochmal zum Standesamt und dann bekommt man seine Urkunde.
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Antwort #12 - 03.06.2008 um 11:07:02
 
Zitat:
Und wo hast gelesen, dass es mehrere Wochen ausgebucht ist?


hier : auf der Seite des Konsulats:
http://www.chennai.diplo.de/Vertretung/chennai/en/Startseite.html

Zitat:
Please note that there is currently a waiting period of 15 days for the mandatory visa interview. Submission of visa applications without the required visa interview will result in a reject. The German Consulate General, therefore, strongly recommends to apply for your visa at least 4 weeks prior to your intended departure date!


Grüße
Jetflyer

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Mick
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Antwort #13 - 04.06.2008 um 14:35:50
 
@
Telgu

Hm, da habe ich wohl beim Verschieben zwei
Beiträge geschreddert.
Bitte ggf. hier neu schreiben.

Sorry!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Telgu
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Antwort #14 - 04.06.2008 um 14:41:57
 
Kein Problem.
Meine Frage war ob das die richtige Vorgensweise fuer uns ist wenn wir in der Schweiz leben und arbeiten wollen.
Wir stellen in Indien den Antrag auf Visum zur Familienzusammenfuehrung in D. In der Bearbeitungszeit fliege ich zurueck, gehe in die Schweiz, bekomme eine Arbeit dort. Gemeldet bleibe ich bei meinen Eltern. Meine Frau kommt nach Deutschland, wir stellen den selben Antrag fuer die Schweiz.
Ist das moeglich und ist das mit den deutschen Gesetzen vereinbar, oder ist ein Missbrauch weil wir ja beim Visumantrag in Indien angeben in Deutschland leben zu wollen?
Danke fuer die Hilfe
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