Hallo zusammen!
Ich wurde von einer Bekannten dazu "beauftragt" mich mal in ihrer Sache umzuhören. Auch ich habe ein Problem, zu diesem komme ich aber später.
SO: meine Freundin ist mit einem albanischen Staatsagehörigen verheiratet, soviel ich weiss 4 oder 5 Jahre. Ihr Mann war einmal 1 Monat und einmal 5 Monate im Gefängnis wegen BTM (Verkauf). ER hat beim zweiten Mal 1 1/2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung bekommen, konnte aber halt früher raus.
Danach ist er nach Monaten dabei erwischt worden wie er eine Schachtel Zigaretten gestohlen hat (angeblich gedankenlos eingesteckt
). Dafür zahlt er eine GEldstrafe ab.
ZUletzt ist er nochmal aufgefallen , als er mit seinem Cousin in einem Bekleidungsgeschäft war, sein Cousin muss wohl von zwei Hosen das Etikett entfernt haben, aber er hat die Ware nicht mitgenommen.
Trotz allem wurden die beiden wenig später auf der Einkaufsstrasse von Polizisten angehalten. Es kam aber nicht zur Anzeige oder ähnliches.
Nun hat die Ausländerbehörde ihm ein Schreiben zukommen lassen in dem er zur Ausreise aufgefordert wird, mit der Begründung seiner Straffälligkeit usw. (alle Vorkommnisse aufgeführt)
Meine Freundin und ihr Mann haben ihren Anwalt informiert, der zunächst vor das Landgericht Essen gegangen ist, als nächste Stufe, da abgewiesen wurde, vor Das Gericht in Münster (soll die nächsthöhere Stelle gewesen sein, bin leider Laie). Auch hier wurde abgewiesen.
Nun haben die beiden erst nächste Woche einen Termin bei ihrem Anwalt. Ihr Mann muss aber diesen wohl irgendwo getroffen haben , und der Anwalt meinte nur "es sähe eher schlecht für ihn aus", das Gespräch war aber kurz.
Zusätzliche Info: ihr Mann hat meines Wissens seit er in Deutschland ist noch nie gearbeitet, die beiden haben ein Kind (von 3 Jahren) und er beginnt im August einen Integrationskurs.
Nun möchte sie wissen, ob es wirklich zur Abschiebung kommen könnte. Ich weiss , dass es auch Verfahren gibt, wo der Partner, allerdings ohne GEfängnisaufenthalte, sondern wegen einer früheren Abschiebung (unter falschem Namen) und erneuten Einreise mit richtigem Namen , ausreisen muss, um dann nach ca 3 Monaten mit einem Familienzusammenführungsvisum wieder einzureisen.
Es wäre nett, wenn jemand eine kleine Einschätzung dazu hätte. Wird er ausgewiesen werden mit
Einreisesperre? Oder könnte auch hier die von mir gerade beschriebene Vorgehensweise möglich sein?
Die Ausländerbehörde hat in dem Schreiben einen Härtefall wohl bestritten (Kind usw), da er ja nicht nur einmal straffällig gworden ist und sogar zwei Mal wegen der gleiche Sache sass.
Danke im Voraus,
Nela