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Ausweisung nach Straffälligkeit (Gelesen: 2.629 mal)
nela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.05.2008 um 11:07:31
 
Hallo zusammen!

Ich wurde von einer Bekannten dazu "beauftragt" mich mal in ihrer Sache umzuhören. Auch ich habe ein Problem, zu diesem komme ich aber später.

SO: meine Freundin ist mit einem albanischen Staatsagehörigen verheiratet, soviel ich weiss 4 oder 5 Jahre. Ihr Mann war einmal 1 Monat und einmal 5 Monate im Gefängnis wegen BTM (Verkauf). ER hat beim zweiten Mal 1 1/2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung bekommen, konnte aber halt früher raus.
Danach ist er nach Monaten dabei erwischt worden wie er eine Schachtel Zigaretten gestohlen hat (angeblich gedankenlos eingesteckt  Laut lachend ). Dafür zahlt er eine GEldstrafe ab.
ZUletzt ist er nochmal aufgefallen , als er mit seinem Cousin in einem Bekleidungsgeschäft war, sein Cousin muss wohl von zwei Hosen das Etikett entfernt haben, aber er hat die Ware nicht mitgenommen.
Trotz allem wurden die beiden wenig später auf der Einkaufsstrasse von Polizisten angehalten. Es kam aber nicht zur Anzeige oder ähnliches.

Nun hat die Ausländerbehörde ihm ein Schreiben zukommen lassen in dem er zur Ausreise aufgefordert wird, mit der Begründung seiner Straffälligkeit usw. (alle Vorkommnisse aufgeführt)
Meine Freundin und ihr Mann haben ihren Anwalt informiert, der zunächst vor das Landgericht Essen gegangen ist, als nächste Stufe, da abgewiesen wurde, vor Das Gericht in Münster (soll die nächsthöhere Stelle gewesen sein, bin leider Laie). Auch hier wurde abgewiesen.

Nun haben die beiden erst nächste Woche einen Termin bei ihrem Anwalt. Ihr Mann muss aber diesen wohl irgendwo getroffen haben , und der Anwalt meinte nur "es sähe eher schlecht für ihn aus", das Gespräch war aber kurz.

Zusätzliche Info: ihr Mann hat meines Wissens seit er in Deutschland ist noch nie gearbeitet, die beiden haben ein Kind (von 3 Jahren) und er beginnt im August einen Integrationskurs.

Nun möchte sie wissen, ob es wirklich zur Abschiebung kommen könnte. Ich weiss , dass es auch Verfahren gibt, wo der Partner, allerdings ohne GEfängnisaufenthalte, sondern wegen einer früheren Abschiebung (unter falschem Namen) und erneuten Einreise mit richtigem Namen , ausreisen muss, um dann nach ca 3 Monaten mit einem Familienzusammenführungsvisum wieder einzureisen.

Es wäre nett, wenn jemand eine kleine Einschätzung dazu hätte. Wird er ausgewiesen werden mit Einreisesperre? Oder könnte auch hier die von mir gerade beschriebene Vorgehensweise möglich sein?

Die Ausländerbehörde hat in dem Schreiben einen Härtefall wohl bestritten (Kind usw), da er ja nicht nur einmal straffällig gworden ist und sogar zwei Mal wegen der gleiche Sache sass.

Danke im Voraus,

Nela
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Mick
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Antwort #1 - 28.05.2008 um 11:34:54
 
Hi,

interessant wäre es zu wissen, welche Staats-
angehörigkeit Deine Freundin und das Kind haben.

Wurde er ausgewiesen (siehe FAQ, Definitionen),
oder wurde AE abgelehnt?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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nela
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Antwort #2 - 28.05.2008 um 11:41:22
 
Ahso ja, also meine Freundin ist Deutsche, Kind auch.

Er wurde in dem Sinne ausgewiesen, AE verlängert werden musste erst im Juni. DIe haben ihm dieses Schreiben einfach zukommen lassen vor 2 MOnaten oder so.
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Mick
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Antwort #3 - 28.05.2008 um 11:53:27
 
Ok, dann sehe ich es wie der Rechtsanwalt.

Wenn eine Ausweisung verfügt wurde, diese
durch VG und OVG bestätigt wird, ist auch da-
mit zu rechnen, dass die Ausweisung durchge-
setzt wird (Aufenthaltsbeendigung).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 28.05.2008 um 11:58:01
 
Ok, sieht ja schlecht aus...
trau mich gar nicht Ihr das zu sagen, auch wenn das ja klar war eigentlich.
Sie ist aber ein bissel treudoof (nicht negativ gemeint)  Griesgrämig
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.05.2008 um 21:16:01
 
nela schrieb am 28.05.2008 um 11:07:31:
Nun hat die Ausländerbehörde ihm ein Schreiben zukommen lassen in dem er zur Ausreise aufgefordert wird, mit der Begründung seiner Straffälligkeit usw. (alle Vorkommnisse aufgeführt)
Meine Freundin und ihr Mann haben ihren Anwalt informiert, der zunächst vor das Landgericht Essen gegangen ist


Da kann man über Diebstahl verhandeln, nicht aber über Ausweisungen.

Gruß, ULF
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nela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 31.05.2008 um 13:54:11
 
Sorry, dann habe ich mich einfach vertan...die ganze Geschichte ist mir am Telefon erzählt worden um sie hier reinzusetzen.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 31.05.2008 um 15:23:38
 
Ich denke, das ist lediglich eine Verwechselung der Gerichtsbezeichnung - passiert Laien schon mal. Ich tippe auf Verwaltungsgericht Essen und Oberverwaltungsgericht Münster - das passt nämlich. Mick schien das auch so zu verstehen.
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