thom schrieb am 27.05.2008 um 14:38:07:wie oft wird im Ausländerrecht ein Anwalt in Haftung genommen?
bei mir häufen sich die Anfragen - und die Streitwerte sind nicht ganz uninteressant, so dass mit dem neuen Erfolgshonorar ggf. ein lukrativer Markt entstehen könnte.
Zitat:im Flüchtlingsbereich: wer könnte einen Anwalt (aus legalen Mitteln) für den eigentlich notwendigen Aufwand ausreichend bezahlen?
das ist in der Tat ein Dilemma - erklärt aber nicht, warum dann auch zu 'normalen' Niederlassungserlaubnissen oder Einbürgerungen beraten wird.
Mal ein Beispiel, ich habe gerade folgenden Fall:
Ausländer beantragt
FZF für Ehefrau und vier minderjährige Kinder.
LU wohl nur für 3 Nachzügler gesichert, ältestes Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung 15 Jahre. Parallel stellt er in Verbindung mit einer Migrationsberatungsstelle einen Einbürgerungsantrag (was unproblematisch war).
FZF zum (Noch-)Ausländer wird abgelehnt. In dieser Situation kommt er in die Kanzlei, Klage wird erhoben.
Irgendwann wird es terminlich eng und es erfolgt Rückfrage beim Regierungspräsidium nach dem Stand der Einbürgerung. Völlig entgeisterte Rückmeldung von dort: der Ausländer habe seinen Einbürgerungsantrag doch vor Kurzem zurückgenommen. Schließlich kommt heraus, dass das RP die Übergangsregelungen des § 40c
StAG übersehen hatte und der Ausländer mit dem allfälligen Anhörungsschreiben zu seiner Migrationsberatung ging. Dort riet man ihm, zur Vermeidung von Gebühren, den EB-Antrag zurück zu nehmen da aussichtslos(!!!), formulierte auch gleich das Rücknahmeschreiben, ließ es unterschreiben und schickte es auch für ihn ab. Der geplante Familiennachzug war dort bekannt.
Die EB ist nach neuer Rechtslage für ihn nicht mehr hinzukriegen. Das Klageverfahren wird wegen fehlendem
LU scheitern. Ein Neuantrag bei verbesserten wirtschaftlichen Bedingungen wird zumindest den ältesten Kindern nicht mehr helfen.
In der Tat besteht jetzt die Frage nach einer Haftung - schließlich ist eine gemeinsame Zukunft der Familie in Deutschland ruiniert und auch ein erheblicher materieller Schaden entstanden. Nur so als Beispiel.
Oder anders formuliert: die schlimmsten Fehler werden aus guter Absicht gemacht.
Muleta