Muleta schrieb am 27.05.2008 um 10:35:40:ich hatte in
diesem Fall nichts von einer bevorstehenden Geburt gelesen. Insofern ist nur die Frage, ob
A1 oder Klage schneller geht - vermutlich
A1 aber sicherer ist die Klage.
...war bissi off topic. Ging auch nur drum deutlich zu machen, dass selbst Schwangerschaft/ Geburt nicht zählt. Also Sprachnachweis
A1 über alles. Das ist ja genau der Punkt... das eine Klage irgendwie immer quer ist.
Ein Kind ist schneller als das Gericht, den
A1 regulär zu schaffen sicher auch, abgesehen von den ganzen Kosten.
Muleta schrieb am 27.05.2008 um 10:35:40:welche Monopolstellung? Es ist rechtlich bereits kein GI-Zertifikat erforderlich, sondern lediglich einfache deutsche Sprachkenntnisse, die beliebig erworben und beliebig nachgewiesen werden können. Die abweichende Praxis der Botschaften ist rechtswidrig, nicht aber das Verhalten des Goethe-Instituts. Gegen das rechtswidrige Verhalten der Botschaften ist in der Regel bei negativem Bescheid der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (VG Berlin); bei systematischen europarechtlichen Verstößen wäre auch ein Vertragsverletzungsverfahren denkbar (dauert ewig, selten erfolgreich, unglaublich aufwändig, nur über den DAV oder politische Parteien überhaupt zu bewerkstelligen).
... hm, wenn das so ausgelegt wird, ist natürlich keine Monopolstellung da. Logo.
Ja ok..... es bleibt nur, auf einen geduldigen und reichen Kläger zu warten.....