Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann? (Gelesen: 7.574 mal)
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #15 - 27.05.2008 um 17:35:10
 
Dann guckt doch mal in den Ausgangsbeitrag. Der Antrag auf FZF wurde bereits im Juni 2007 gestellt - da gab es diese Bedingung noch nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixxon
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #16 - 27.05.2008 um 17:47:03
 
trixie schrieb am 27.05.2008 um 17:08:37:


Das tut sie doch über ihre Homepage. So wie du das Internet nutzen kannst, kannst du dich darüber auch informieren. Du hast dich ja auch darüber informiert, welche Unterlagen deine Frau für die FZF benötigt.

Man erwartet einfach vom Bürger, dass er sich einfach etwas informiert. Es ging sehr viel durch die Presse bzgl. des neuen Aufenthaltsgesetzes.


Für die eigene Untätigkeit - sich zu informieren - kannst du dich nur selbst in den A.... beißen.

trixie

P.S.: hge du warst etwas schneller und hast gleich den Botschaftslink mitgeliefert; danke!


Allo Trixie, ich bedauere Ihre Überlegung. Auch hier in Deutschland wo fast jede Internet zu Hause hat, die Behörde informieren schriftlich jede Antragsteller/in  im Rahmen eine Bearbeitung über Änderungen die dazwischen kommen. Obwohl diese Änderungen in Internet, Fernsehen also überall sichtbar sind.
Und wie willst du, dass in Kamerun, wo nur ca 10% der Menschen haben zugang zum Internet, meine Frau solche Informationen per Internet kriegt.
In meine seite ich habe ja Internet und fernsehe zu Hause. Kann man alles wiesen wenn man Internet und fernsehen zu Hause hat? Vergist nicht, dass ich nicht den Antragsteller bin.
Also tut mir leid aber dein Argumentation ist nicht richtig. Die Informationen über Unterlagen für FZF habe ich nicht in INternet seite der Botschaft erfahren, sondern vorort in der Botschaft

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi


...

Reni schrieb am 27.05.2008 um 17:35:10:
Dann guckt doch mal in den Ausgangsbeitrag. Der Antrag auf FZF wurde bereits im Juni 2007 gestellt - da gab es diese Bedingung noch nicht.


Allo Remi,
es ist klar das diese Bedingung im 12 Juni 2007 als meine Frau den Antrag gestellt hatte noch nicht gab. Aber die Botschaft verlangt trotzdem das Zertifikat. Hast du villeich eine Links oder Paragraph oder Beitrag, wo ich das lesen kann?
Danke
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.05.2008 um 17:59:33 von nixxon »  

NIXXON aus Frankfurt am Main
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #17 - 27.05.2008 um 18:05:53
 
Zitat:
es ist klar das diese Bedingung im 12 Juni 2007 als meine Frau den Antrag gestellt hatte noch nicht gab. Aber die Botschaft verlangt trotzdem das Zertifikat.


ja, das Gesetz ist zum 28.08.2007 in Kraft getreten. Übergangsregelungen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, also sind die Deutschkenntnisse nach derzeit (noch) herrschender Rechtsauffassung vor einer Visumserteilung zu erbringen. Das mag man ungerecht finden, interessiert aber letztlich nicht.

Noch rechtliche Fragen offen?

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #18 - 27.05.2008 um 18:06:31
 
Nein, ich wollte dir nur insoweit zustimmen, als du ja den Antrag abgegeben hast, wo die Voraussetzung Sprachtest noch nicht bestand. Auch meiner Meinung nach hätte dann die Visastelle bei der Bearbeitung dieser Anträge die Antragsteller auf die geänderte Rechtslage hinweisen müssen - was zwei Schreiber hier wohl nicht so sahen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #19 - 27.05.2008 um 18:06:40
 
Reni schrieb am 27.05.2008 um 17:35:10:
Dann guckt doch mal in den Ausgangsbeitrag. Der Antrag auf FZF wurde bereits im Juni 2007 gestellt - da gab es diese Bedingung noch nicht.


Das hatten wir doch schon alles , der Antrag ist nach der entsprechenden Einbringung der Gesetzesänderung gestellt. PUNKT

Du verwirrst den TE und weckst falsche Hoffnungen wie man unschwer erkennen kann.

Zitat:
Allo Remi,
es ist klar das diese Bedingung im 12 Juni 2007 als meine Frau den Antrag gestellt hatte noch nicht gab. Aber die Botschaft verlangt trotzdem das Zertifikat. Hast du villeich eine Links oder Paragraph oder Beitrag, wo ich das lesen kann?
Danke


@ Simon:

Die Forderung der Botschaft zum Nachweis der Deutschkenntnisse ist rechtmäßig Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
login
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #20 - 27.05.2008 um 18:11:58
 
Zitat:
Allo Remi,
es ist klar das diese Bedingung im 12 Juni 2007 als meine Frau den Antrag gestellt hatte noch nicht gab. Aber die Botschaft verlangt trotzdem das Zertifikat. Hast du villeich eine Links oder Paragraph oder Beitrag, wo ich das lesen kann?
Danke


Ich weiß nicht vllt liege ich falsch, war nicht irgendo mal von Altfällen die Rede? So dass die Antragssteller vor dem 28.05.2007 nicht diese Kurs besuchen müssen?

QUOTE(Aguinaldo @ 7 09 2007, 14:09 )
Also ich scheine mit meiner Vermutung richtig gelegen zu haben. Mick hat soeben in dem von mir zitierten thread bestätigt, daß alle Botschaften so verfahren werden wie die deutsche Botschaft Bangkok. Dies heißt dann:

Alle Antragsteller, die vor dem 28.05.2007 ihr FZF-/Fiance-Visum beantragt haben, können aufatmen. Sie werden keine einfachen Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen.

Lg, Kelvin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #21 - 27.05.2008 um 18:28:13
 
Reni schrieb am 27.05.2008 um 18:06:31:
. Auch meiner Meinung nach hätte dann die Visastelle bei der Bearbeitung dieser Anträge die Antragsteller auf die geänderte Rechtslage hinweisen müssen - was zwei Schreiber hier wohl nicht so sahen.


Du hast recht, ich habe dies tatsächlich übersehen.

Andere Botschaften haben das so gehandhabt, dass diejenigen, die zwischen dem 28.5.07 und 28.8.07 das FZ-Visum eingereicht haben, von der Botschaft benachrichtigt wurden, dass sie das A1-zertifikat bis zu einem gewissen Termin nachzuliefern haben.

Warum das Jaunde nicht gemacht hat, weiss ich natürlich nicht. Dennoch glaube ich, dass man aus diesem Fehler (wenn es denn einer war) keinen Vorteil ziehen kann.

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #22 - 27.05.2008 um 18:42:40
 
login schrieb am 27.05.2008 um 18:11:58:
So dass die Antragssteller vor dem 28.05.2007 nicht diese Kurs besuchen müssen?  

Das ist korrekt, spielt hier aber keine Rolle:

login schrieb am 27.05.2008 um 18:11:58:
Bedingung im 12 Juni 2007 als meine Frau den Antrag gestellt


hge2001 schrieb am 27.05.2008 um 18:28:13:
Warum das Jaunde nicht gemacht hat, weiss ich natürlich nicht.

... auch nicht, ob die Ehefrau des TS die Nachricht vergessen, falsch verstanden oder ignoriert hat. Generell zu sagen, dass die Botschaft in Jaunde das nicht gemacht hat, wäre vielleicht zu weit her geholt. Auch wenn es für die betroffene Person ärgerlich ist, kann man der Behörde sicherlich nicht gegen den Karren fahren.

Vielleicht klärt ein Experte die Frage, ob bei einer Gesetzesänderung eine Behörde verpflichtet ist, den Bürger im laufenden Verfahren darüber zu informieren.

Mal im Ernst. Wer gibt schon seinen eigenen Fehler zu, wenn man ihm diesen nicht beweisen kann. Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixxon
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #23 - 27.05.2008 um 20:19:47
 
trixie schrieb am 27.05.2008 um 18:42:40:
Vielleicht klärt ein Experte die Frage, ob bei einer Gesetzesänderung eine Behörde verpflichtet ist, den Bürger im laufenden Verfahren darüber zu informieren.


trixie


Ei Trixie,
zu diese antworte ich mit JA.(ich bin kein Expert) Aber es ist doch logisch oder? Eine BEhörde ist verpflichtet bei einer Gesetzeänderung den Bürger im laufenden Verfahren darüber informieren. Und schriftlich. Gibt Leute die kein Internet haben, sowie Fernsehe. Was machen die dann?
In einen Brief des Auswärtigesamt an alle Deutsche Auslanvertretunge steht deutlich: "
Hierüber und über die örtlichen Möglichkeiten in Bezug auf den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse sind die betroffenen Visumantragsteller bzw. ihre Verfahrensbevollmächtigen schriftlich zu informieren. Dies sollte – in Abstimmung mit dem Kulturreferat der Auslandsvertretung -praktische Informationen über Prüfungsmöglichkeiten zum Sprachzertifikatdes Goethe-Instituts einschließen. Auch das Informations-Faltblatt des BAMF kann hierbei in der Druck- bzw. vorläufig in der Internetversion
(www.integration-in-deutschland.de, Rubrik „Zuwanderer“) genutzt werden
.


Zum Seitenanfang
  

NIXXON aus Frankfurt am Main
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #24 - 27.05.2008 um 20:51:11
 
Hoi,

all da hatten wir schon. Langatmige A1-Freds...

Ggf. im Usa-Forum weiter, hier:

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema