trixie schrieb am 27.05.2008 um 17:08:37: Das tut sie doch über ihre Homepage. So wie du das Internet nutzen kannst, kannst du dich darüber auch informieren. Du hast dich ja auch darüber informiert, welche Unterlagen deine Frau für die
FZF benötigt.
Man erwartet einfach vom Bürger, dass er sich einfach etwas informiert. Es ging sehr viel durch die Presse bzgl. des neuen Aufenthaltsgesetzes.
Für die eigene Untätigkeit - sich zu informieren - kannst du dich nur selbst in den A.... beißen.
trixie
P.S.: hge du warst etwas schneller und hast gleich den Botschaftslink mitgeliefert; danke!
Allo Trixie, ich bedauere Ihre Überlegung. Auch hier in Deutschland wo fast jede Internet zu Hause hat, die Behörde informieren schriftlich jede Antragsteller/in im Rahmen eine Bearbeitung über Änderungen die dazwischen kommen. Obwohl diese Änderungen in Internet, Fernsehen also überall sichtbar sind.
Und wie willst du, dass in Kamerun, wo nur ca 10% der Menschen haben zugang zum Internet, meine Frau solche Informationen per Internet kriegt.
In meine seite ich habe ja Internet und fernsehe zu Hause. Kann man alles wiesen wenn man Internet und fernsehen zu Hause hat? Vergist nicht, dass ich nicht den Antragsteller bin.
Also tut mir leid aber dein Argumentation ist nicht richtig. Die Informationen über Unterlagen für
FZF habe ich nicht in INternet seite der Botschaft erfahren, sondern vorort in der Botschaft
Änderung: Reni schrieb am 27.05.2008 um 17:35:10:Dann guckt doch mal in den Ausgangsbeitrag. Der Antrag auf
FZF wurde bereits im Juni 2007 gestellt - da gab es diese Bedingung noch nicht.
Allo Remi,
es ist klar das diese Bedingung im 12 Juni 2007 als meine Frau den Antrag gestellt hatte noch nicht gab. Aber die Botschaft verlangt trotzdem das Zertifikat. Hast du villeich eine Links oder Paragraph oder Beitrag, wo ich das lesen kann?
Danke