Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann? (Gelesen: 7.561 mal)
nixxon
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
26.05.2008 um 22:29:21
 
Allo, ich habe ein Problem und bitte um Hilfe.
Meine Frau hat am 12.06.07 einen Visum für FZF bei der Botschaft in Kamerun beantragen. Alles hat geklappt. Die Stellungnahme der ABH liegt schon vor seit dem 27.03.2008. Nun ist das Problem mit dem Zertifikat A1. Meine Frau hat die Prüfung nicht Bestanden. Sie erhielt 51 Punkte. Also 9 Punkte weniger.

Auf Auftrag, hat sie eine Teilnahmebestätigung mit entsprechenden Punktewert vom GI bekommen. Sollt sie diese Bescheinigung an der Botschaft legen? Gibt's eine Chance, dass sie das Visum bekomm? Hat jemand schon solche Situation erfahren?
Ich bitte um Ihre Hilfe. Ich vermiss meine Frau! weinend

Ich danke euch !
Zum Seitenanfang
  

NIXXON aus Frankfurt am Main
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #1 - 26.05.2008 um 22:35:11
 
Hallo,

Von einer anderen Botschaft (Manila) weiss ich definitiv, dass sie knallhart bleibt und ohne A1 kein Visum erteilt. Selbst wenn die Leute nachweisen, dass sie mehrere Kurse besucht haben und trotzdem nicht bestanden haben.

Ich glaube nicht, dass dies bei "deiner" Botschaft anders ist.

Da hilft nur eins: weiter Kurse besuchen oder vor dem VG Berlin klagen.

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #2 - 26.05.2008 um 22:39:08
 
Ich kenne keinen Fall im Forum, wo jemand bei einem durchgefallenen A 1 Test ein Visum bekommen hat. Allerdings wurde auch nicht mitgeteilt, ob man den Versuch unternommen hat, das Testergebnis mit den anderen Visumsunterlagen einzureichen. Aber es wäre sicherlich einen Versuch wert dies zu probieren.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #3 - 26.05.2008 um 22:55:56
 
trixie schrieb am 26.05.2008 um 22:39:08:
Ich kenne keinen Fall im Forum, wo jemand bei einem durchgefallenen A 1 Test ein Visum bekommen hat. Allerdings wurde auch nicht mitgeteilt, ob man den Versuch unternommen hat, das Testergebnis mit den anderen Visumsunterlagen einzureichen. Aber es wäre sicherlich einen Versuch wert dies zu probieren.

trixie


Ich kenne einen Fall, wo jemand nach der 3. "Niederlage" (nicht bestehen) probiert hat, mit den entsprechenden Teilnahmenachweisen die Botschaft (Manila) um das Visum zu bitten.

Die Botschaft hat zwar das Visum nicht "offiziell" abgelehnt, sondern nur geraten, nochmal den Kurs zu besuchen. Beim 4. Kurs  hat's dann endlich geklappt.
Schön für die beiden... schlecht für "uns", denn wir hatten uns auf eine Klage vorbereitet  Zwinkernd

hge

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.05.2008 um 23:06:49 von hge2001 »  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #4 - 27.05.2008 um 08:36:06
 
Zitat:
Auf Auftrag, hat sie eine Teilnahmebestätigung mit entsprechenden Punktewert vom GI bekommen. Sollt sie diese Bescheinigung an der Botschaft legen? Gibt's eine Chance, dass sie das Visum bekomm?


der Versuch kann nicht schaden, garantieren kann Dir hier niemand was. Eine Ablehnung ist aber wahrscheinlich.

Ansonsten dürfte eine Klage am VG Berlin zwar aussichtsreich sein, aber Zeit (und Geld) kosten.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
altheia
Full Member
***
Offline


Aufklären ist Gold.


Beiträge: 70
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #5 - 27.05.2008 um 09:01:26
 
Muleta schrieb am 27.05.2008 um 08:36:06:
Ansonsten dürfte eine Klage am VG Berlin zwar aussichtsreich sein, aber Zeit (und Geld) kosten.


Selbst bei Schwangerschaft gibt es keine Chance, Klageweg ist länger als "Geburtsweg". A1 wird durch das AA sogar vor Anwesenheit zur Geburt leibliches, eheliches Kind gestellt.

Frage an Experten, wie sieht das angepackt von der anderen Seite aus:

Monopolstellung GI und Zurechtweisung durch Europarat. Wo ist der Wettbewerb ? Weg ? Kosten? Zeit ?

Indem mehrere ( kostengünstigere) Institute mit A1 beauftragt werden, hört sicherlich dies Gemauschel mit den "Geheimumschlägen" und zu schweren Prüfungen aus D auf. Das AA argumentiert die Finanzierung des A1, die teilweise enorme finanzielle Belastungen darstellen, sei keine Härte, sondern eine Selbstverständlichkeit, die der deutsche Parnter sozusagen aus Liebe aufzubringen habe.
Die Sprache zu beherrschen ist sicher sinnvoll, die Frage ist jedoch ob die Methoden derzeit zulässig sind.
Zum Seitenanfang
  
altheia  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #6 - 27.05.2008 um 10:35:40
 
altheia schrieb am 27.05.2008 um 09:01:26:
Selbst bei Schwangerschaft gibt es keine Chance, Klageweg ist länger als "Geburtsweg". A1 wird durch das AA sogar vor Anwesenheit zur Geburt leibliches, eheliches Kind gestellt.


ich hatte in diesem Fall nichts von einer bevorstehenden Geburt gelesen. Insofern ist nur die Frage, ob A1 oder Klage schneller geht - vermutlich A1 aber sicherer ist die Klage.

Zitat:
Monopolstellung GI und Zurechtweisung durch Europarat. Wo ist der Wettbewerb ? Weg ? Kosten? Zeit ?


welche Monopolstellung? Es ist rechtlich bereits kein GI-Zertifikat erforderlich, sondern lediglich einfache deutsche Sprachkenntnisse, die beliebig erworben und beliebig nachgewiesen werden können. Die abweichende Praxis der Botschaften ist rechtswidrig, nicht aber das Verhalten des Goethe-Instituts. Gegen das rechtswidrige Verhalten der Botschaften ist in der Regel bei negativem Bescheid der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (VG Berlin); bei systematischen europarechtlichen Verstößen wäre auch ein Vertragsverletzungsverfahren denkbar (dauert ewig, selten erfolgreich, unglaublich aufwändig, nur über den DAV oder politische Parteien überhaupt zu bewerkstelligen).

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #7 - 27.05.2008 um 11:16:10
 
altheia schrieb am 27.05.2008 um 09:01:26:
Selbst bei Schwangerschaft gibt es keine Chance......, .


Die Anwendungshinweise der ABH Berlin eröffnen aber eine kleine Chance:

Zitat:
Auch wenn das Kind noch nicht geboren ist, kann grundsätzlich nicht von einfachen sprachkenntnissen der Mutter abgesehen werden.
Etwas anderes gilt dann, wenn die Mutter wegen der schwangerschaft nicht in der Lage ist einfache Kenntnisse der deutschen sprache nachzuweisen bzw. diese noch nicht vorhandenen Kenntnisse zu erwerben. Hier ist von einem Ausnahmefall des §30 Abs 1 S 3 Nr 2 auszugehen.


Seite 161:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln....

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #8 - 27.05.2008 um 11:28:19
 
@ hge

Bei altheia geht es darum, dass der werdende Vater noch im Ausland sitzt und sich quält, den A1 Test zu machen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
altheia
Full Member
***
Offline


Aufklären ist Gold.


Beiträge: 70
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #9 - 27.05.2008 um 13:07:56
 
Muleta schrieb am 27.05.2008 um 10:35:40:
ich hatte in diesem Fall nichts von einer bevorstehenden Geburt gelesen. Insofern ist nur die Frage, ob A1 oder Klage schneller geht - vermutlich A1 aber sicherer ist die Klage.

...war bissi off topic. Ging auch nur drum deutlich zu machen, dass selbst Schwangerschaft/ Geburt nicht zählt. Also Sprachnachweis A1 über alles.  Das ist ja genau der Punkt... das eine Klage irgendwie immer quer ist.
Ein Kind ist schneller als das Gericht, den A1 regulär zu schaffen sicher auch, abgesehen von den ganzen Kosten.

Muleta schrieb am 27.05.2008 um 10:35:40:
welche Monopolstellung? Es ist rechtlich bereits kein GI-Zertifikat erforderlich, sondern lediglich einfache deutsche Sprachkenntnisse, die beliebig erworben und beliebig nachgewiesen werden können. Die abweichende Praxis der Botschaften ist rechtswidrig, nicht aber das Verhalten des Goethe-Instituts. Gegen das rechtswidrige Verhalten der Botschaften ist in der Regel bei negativem Bescheid der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (VG Berlin); bei systematischen europarechtlichen Verstößen wäre auch ein Vertragsverletzungsverfahren denkbar (dauert ewig, selten erfolgreich, unglaublich aufwändig, nur über den DAV oder politische Parteien überhaupt zu bewerkstelligen).


... hm, wenn das so ausgelegt wird, ist natürlich keine Monopolstellung da. Logo.

Ja ok..... es bleibt nur, auf einen geduldigen und reichen Kläger zu warten.....
Zum Seitenanfang
  
altheia  
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #10 - 27.05.2008 um 13:08:53
 
altheia schrieb am 27.05.2008 um 09:01:26:
Monopolstellung GI und Zurechtweisung durch Europarat. Wo ist der Wettbewerb ? Weg ? Kosten? Zeit ? 


Die Idee ist aber gar nicht schlecht. Man kann in dieser Verwaltungspraxis einen Verstoß gegen das Vergaberecht sehen. Du kannst ja mal einen Brief an die GD Wettbewerb schreiben Smiley
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #11 - 27.05.2008 um 14:55:42
 
tapir schrieb am 27.05.2008 um 13:08:53:
Man kann in dieser Verwaltungspraxis einen Verstoß gegen das Vergaberecht sehen.  

Der wäre doch nur dann gegeben, wenn die Botschaften ein A1 Zertifikat eines anderen Bildungsträgers ablehnen.

Ein vermeintlicher Verstoss dürfte wohl nur theoretischer Natur sein, wenn eine öffentliche Ausschreibung erfolgt wäre, mit der Anforderung, dass man Deutschkurse in allen Ländern dieser Erde anbieten müsse. Welcher andere Bewerber hätte da mithalten können?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixxon
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #12 - 27.05.2008 um 16:55:38
 
Viel dank an Alle. Ich habe angst, dass die Botschaft den Antrag ablehnt. Meine Frau hat Deutsch nur 7 Wochen gelern. Sie hat diese Punkte erreich weil sie in 10. und 11. Klasse Deutsch gehabt. Aber es ist schon langer her. Wir wussten gar nichts über diese neue Gesetz mit Zertifikat A1. Sie war überrreich als die Botschaft ihn am 28 Mars (per Telefon) das Zertifikat verlangt. (Ein Tag nach dem Eingang der Zustimmung der ABH).

Als diese neue Gesetzt kamm, kein hat uns informieren. Obwohl die Boschaft alle Kontakten(Handy Nr, Email, Postfach) meiner Frau hat. Auch die Sachbearbeiterin der ABH hat mir nichts darüber gesagt.

Wenn die Botschaft den/die Antragsteller(in) über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes informiert, wer wird das doch tun? Meine Frau hatte viele Zeit gehabt um Deutsch zu lernen und diese prüfung zu schaffen. Aber wie gesagt wir wussten Gar nichts. Ich bin echt empört! Das ist unrecht. Die Botschaft macht nicht ihre Arbeit. Jetzt müssen wir leiden.

Gibt'es hier in diesem Fall eine Möglikeit die Untätigkeit der Botschaft zu nutzen?

Viel Dank!



Zum Seitenanfang
  

NIXXON aus Frankfurt am Main
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #13 - 27.05.2008 um 17:03:43
 
Zitat:
Als diese neue Gesetzt kamm, kein hat uns informieren.


... ist aber auf dem Merkblatt der Botschaft (jaunde) vermerkt:

http://www.jaunde.diplo.de/Vertretung/jaunde/en/01/Visabestimmungen/Dload__Merkb...

hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zertifikat A1 Nicht bestanden. Was dann?
Antwort #14 - 27.05.2008 um 17:08:37
 
Zitat:
Wenn die Botschaft den/die Antragsteller(in) über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes informiert, wer wird das doch tun?


Das tut sie doch über ihre Homepage. So wie du das Internet nutzen kannst, kannst du dich darüber auch informieren. Du hast dich ja auch darüber informiert, welche Unterlagen deine Frau für die FZF benötigt.

Man erwartet einfach vom Bürger, dass er sich einfach etwas informiert. Es ging sehr viel durch die Presse bzgl. des neuen Aufenthaltsgesetzes.

Zitat:
Gibt'es hier in diesem Fall eine Möglikeit die Untätigkeit der Botschaft zu nutzen?

Für die eigene Untätigkeit - sich zu informieren - kannst du dich nur selbst in den A.... beißen.

trixie

P.S.: hge du warst etwas schneller und hast gleich den Botschaftslink mitgeliefert; danke!
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.05.2008 um 17:19:30 von trixie »  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema