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FZF Antragunterlagen (Gelesen: 1.143 mal)
altheia
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Aufklären ist Gold.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Antragunterlagen
23.05.2008 um 19:51:17
 
Liebes Forum.....also irgendwie habe ich auch gerade  A1 Probleme mit meiner Muttersprache....  Zwinkernd


Zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung zur Ihrem Ehepartner/Lebenspartner benötigen Sie
folgende Unterlagen:
• Reisepass, der noch mindestens neun Monate gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit
den Daten zur Person
• Formular “Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums/Aufenthaltserlaubnis” (zweifach)
(kann in der Botschaft abgeholt oder von unserer Hompage (www.bogota.diplo.de) heruntergeladen
werden)
• drei aktuelle Passfotos (4x5 cm mit hellem Hintergrund)
• kolumbianische Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original und zwei Kopien),
wenn Sie in Kolumbien geheiratet haben  
oder
deutsche Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch (Original und zwei Kopien), wenn Sie in
Deutschland geheiratet haben  
• Prüfzertifikat des Goethe-Instituts (bzw. Sprachdiplom oder TestDaF-Prüfung)
oder
entsprechender Nachweis über die oben genannten Ausnahmefälle (z.B. Hochschulabschluss)
• Kopie des Reisepasses/Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners (zweifach)
• Kopie der Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehepartners (zweifach)
• falls der in Deutschland lebende Partner nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt:
Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Partners (zweifach)

Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung (zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto) vorgelegt werden.

.... heißt das dann jeweils das Original und vier Kopien.. = jedes "Päckchen" hat zwei Kopien des Originals, jedes " Päckchen" drei Passfotos etc. ? Also insgesamt 7 Passfotos, drei für jeden Stapel plus eins = 7 ? Denn drei Passfotos teilt sich so schlecht durch 2.
Oder steht der letzte Satz nur da, um die in der Aufzählung des erwähnten zweifach noch mal hervorzuheben.... ?
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altheia  
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 23.05.2008 um 20:17:09
 
Hast Recht ein bißchen viel zweifach erwähnt.....

heißt aber nicht vierfach, sondern zweifach

1 x für das Konsulat/Botschaft
1x für ABH (Weiterleitung via BVA Köln macht das Konsulat)

Konsulat/Botschaft will mit den Hinweis die  weitere Bearbeitung erleichtern, weniger kopieren müssen und gleich ein weiterleitungsfähiges Doppel des Antrages und allen begründenden Unterlagen haben.
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altheia
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Aufklären ist Gold.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 23.05.2008 um 20:24:02
 
@ Einbeck

oukayie Danke.....
Drei Passbilder plus noch eins erwähnt bei den "Päckchen".... = vier Passbilder.
Wieso einfach, wenns auch zweifach geht.  Augenrollen
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altheia  
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FliegerTom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.05.2008 um 21:10:08
 
altheia schrieb am 23.05.2008 um 20:24:02:
Drei Passbilder plus noch eins erwähnt bei den "Päckchen".... = vier Passbilder.


Nö, oben steht doch "3 Passbilder". Und unten ist eine Erklärung, wie das ganze einzureichen ist "2 Päcken".

Also nicht alles auf einen Haufen packen und einreichen, sondern fein säuberlich 2 Stapel machen (und z. B. zusammenheften - vielleicht besser mit Schnellhefter - nicht tackern).

Also jeweils eine Kopie auf den linken Stapel, die 2. Kopie auf den rechten Stapel. Ein Passbild auf den linken Stapel, das 2. Passbild auf den rechten Stapel usw. Das 3. Passbild ist zusätzlich: "zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto".

Was macht man nun mit dem Pass? Den kann man ja schlecht auf beide Stapel verteilen... Nun ich denke, je Stapel eine (der insgesamt 2) Kopien legen, und den Pass mit abgeben. Die Botschaft wird anhand des Originals einfach nur die Richtigkeit der Kopien prüfen (quasi beglaubigen). Dasselbe mit den anderen Urkunden. Und dann nach Prüfung / Vergleich die Originale zurück geben.

@ Einbeck: Gibt es denn da noch keine elektronische Übertragung? Also einscannen und per verschlüsselter Email oder sonstwie übertragen? Selbst hier im Strassenverkehrsamt werden ja verschiedene Papiere nur gescannt und elektronisch weitergeleitet (z. B. die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer ans Finanzamt - das Original gibt's zum selber vernichten gleich wieder zurück), statt alles zu kopieren und in einen Aktenschrank zu hängen. Da lässt sich doch im Verfahrensablauf sicher noch Aufwand für Euch und Zeit für den Antragsteller sparen... Alles bei Antragsannahme auf den automatischen Einzugscanner gelegt, Knöpfen gedrückt und whup, alles drin.
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