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Deutsche und Costarikaner in Luxemburg?? (Gelesen: 829 mal)
Suestudent
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche und Costarikaner in Luxemburg??
23.05.2008 um 13:10:37
 
Hallihallo,

ich habe mich nun Stunden durch das (echt geniale!!) Forum gekämpft, aber leider keine passende Antwort auf mein Problem bekommen.
Nach einer ewigen Pendelei zwichen Deutschland und Costa Rica habe ich (Deutsche) meinen costarikanischen Freund vor einem Monat in Costa Rica geheiratet.
Es war ursprünglich geplant, nun das Visum FZF in Costa Rica zu beantragen (wo mein Mann nach wie vor lebt und arbeitet), um die Ehe danach in Deutschland registrieren zu können und mit ihm hier zu leben.
Allerdings dauert die Bearbeitung bzw. Eintragung der Hochzeit in Costa Rica (wo die Mühlen bekanntlich etwas langsamer mahlen) bis zu 3 Monaten, wir haben also noch keine endgültige Heiratsurkunde. Allerdings haben wir eine in San José lebende deutsche Anwältin eingeschalten, die sich dort um alle Formalitäten mit der dt. Botschaft, Übersetzungen etc. kümmert.
Soviel zur Vorgeschichte.
Da ich am Ende meines Studiums stehe habe ich jetzt aber einen sehr attraktiven Job in Luxemburg angeboten bekommen, den ich wohl auch annehmen werde.
Ich werde hier also meine Zelte abbrechen und meinen Wohnsitz nach Luxemburg verlegen. Für mich als EUler kein Problem, aber was passiert mit meinem Mann?
Ich habe gelesen wenn ich mit ihm nach Luxemburg gehe, dann müsste er dort als Familienangehöriger eine AE und Arbeitsbewilligung relativ einfach bekommen...ABER: unsere Ehe ist ja noch nicht mal in Deutschland registriert...
Wie also am besten vorgehen? Wenn ich meinen Wohnsitz komplett verlege, dürfte eine Anmeldung und AE hier relativ unmöglich werden, macht es also Sinn einen Nebenwohnsitz hier in Deutschland (vielleicht in einer Grenzstadt) zumindest so lange zu belassen, bis die AE in Deutschland durch ist? Wie bekommt er mit einer dt. AE eine AE für Luxemburg?? Muss die Heiratsurkunde danach auch nochmal für Luxemburg übersetzt und legalisiert werden oder ist das mit einer dt. AE nicht mehr notwendig??
Ich bin mittlerweile echt langsam am ausflippen mit all diesen bürokratischen Hürden!!! Naja, bis jetzt sind ja "nur" die Rechtsprechungen dreier Länder wichtig  unentschlossen
Für sämtliche Antworten /Anregungen zu meiner Situation bin ich Euch schon jetzt mehr als dankbar!!
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche und Costarikaner in Luxemburg??
Antwort #1 - 23.05.2008 um 14:55:16
 
Suestudent schrieb am 23.05.2008 um 13:10:37:
...


Du gehst am besten erst nach LUX und machst die FZF dann gleich nach LUX (nicht nach D). Das geht einfacher als nach D.

Die Ehe muss im Übrigen nicht in D "registriert" werden - es genügt, wenn eine Heiratsurkunde aus dem Land der Eheschließung vorliegt.

Muleta
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