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Unterhaltsvorschusszahlungen und Anwaltskosten beim Visum auf FZF (Gelesen: 1.350 mal)
Pacenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterhaltsvorschusszahlungen und Anwaltskosten beim Visum auf FZF
23.05.2008 um 12:40:12
 
Hallo ihr Lieben!
Ich habe da mal zwei Fragen an euch. Doch zunächst ein bisschen zu meiner Situation:
Habe vor 6 Wochen entbunden, Vater meines Kindes ist noch in Bolivien und wartet bis er ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen kann, hierzu fehlt ihm noch das geteilte Sorgerecht.
Nun zu meinen Fragen:
1.) Da es sich zu einen Familienzusammenführung zum deutschen Kind handelt, muss der Lebenunterhalt nicht gesichert sein. Mein Freund ist mit bolivianischem Gehalt auch jetzt nicht in der Lage Unterhalt für seine Tochter zu bezahlen. Ist es sinnvoll für die Zeit, in der er noch nicht in Deutschland ist, Unterhaltsvorschusszahlungen zu beantragen oder könnte sich das negativ auf einen Visumsantrag auswirken? In dem Entwurf eines Schreibens an die zuständige AB hat meine Anwältin den Verzicht auf Bezug von öffentlichen Mitteln formuliert.

2.) Da die Anwältin nicht mich, sondern meinen Freund bei der Beantragung des Visums vertritt, wird ihre Arbeit nicht von meiner Rechtschutzversicherung bezahlt. Müssen wir sie privat bezahlen oder gibt es für meinen Freund eine andere Möglichkeit sich eine rechtliche Vetretung zu sichern?

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Vielen Dank und liebe Grüße 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 23.05.2008 um 13:01:27
 
Pacenia schrieb am 23.05.2008 um 12:40:12:
2.) Da die Anwältin nicht mich, sondern meinen Freund bei der Beantragung des Visums vertritt, wird ihre Arbeit nicht von meiner Rechtschutzversicherung bezahlt. Müssen wir sie privat bezahlen oder gibt es für meinen Freund eine andere Möglichkeit sich eine rechtliche Vetretung zu sichern?


ganz abgesehen davon, dass auch eine Rechtsschutzversicherung das niemals zahlen würde, bleibt Euch allenfalls noch die Möglichkeit, Dritte für ein Sponsoring zu gewinnen (wen auch immer).

Theoretisch ist natürlich auch Beratungshilfe möglich, aber mehr als ein kurzes Gespräch und ggf. ein kurzes anwaltliches Schreiben sollte man für die insgesamt  84 EUR Honorar inkl. Auslagenpauschale nicht ernsthaft erwarten - sofern man überhaupt einen Beratungshilfeschein vom Gericht bekommt.

Muleta
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.05.2008 um 13:33:11
 
Pacenia schrieb am 23.05.2008 um 12:40:12:
Ist es sinnvoll für die Zeit, in der er noch nicht in Deutschland ist, Unterhaltsvorschusszahlungen zu beantragen oder könnte sich das negativ auf einen Visumsantrag auswirken?

Der UV steht dir nur dann zu, wenn du getrennt lebend bist. Nur dass der Vater nicht bei euch wohnt, heißt aber nicht, dass du getrennt lebend bist. Der UV ist sicherlich nicht für so einen Fall der zeitlichen Überbrückung des FZF Verfahrens gedacht.

Unabhängig davon müßte der UV auch wieder zurückbezahlt werden.

trixie
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wolferhard
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Antwort #3 - 23.05.2008 um 19:22:51
 
Erst einmal Danke trixie, soweit bin ich. Es geht um die gewissen Feinheiten, die ich nun beachten sollte. Alles soll absolut legal, sauber, aber auch schnell gehen. Ich brauche meine Frau. Es werden mir Wartezeiten von bis zu 8 Monaten genannt. Das ist sehr entmutigend. Diese Wartezeit möchte ich, durch positive Mitarbeit, verkürzen.
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wolferhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.05.2008 um 19:48:17
 
Sorry, ich bin neu hier und entschuldige mich in aller Form den falschen Betreff gewählt zu haben.
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