Hallo an alle Info4alien!
Ich habe einen Bekanten und der hat folgende Lage:
Seit 2002 ist er als Student in D.
Im 2004 hat er sein Magisterstudium im Fach Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossen.
Danach hat er ein weiteres Studium im desselben Fach begonnen.
Am Ende des Jahres 2007 wurde ihm einen guten Praktikumsplatz bei einem internationalen Unternahmen (im Ausland) angeboten und er ist aus Deutschland ausgereist ohne
ABH darüber Bescheid zu sagen. Als er nach einem Jahr zurückkehrte, mit dem Ziel eine Doktorarbeit zu schreiben, müsste er dringend mit dem Grenzübertrietsbescheinigung aus D ausreisen und im Konsulat im Heimatland (nicht EU-Land) ein neues Studiumsvisum beantragen, da er ein Semester lang an der Uni nicht eingeschrieben war und mehr als 6 Monaten nicht im Land aufhielt.
Im Frühjahr 2008 ist er mit dem neuen Studentenvisum nach D gekommen, seit einiger Zeit wurde ihm
AE nach § 16 Abs. 1 AG erteilt.
Vor kurzem wurde ihm von einem großen deutschen Handelsunternehmen Arbeitsplatz angeboten.
Die Frage ist nun:
Darf er die Beschäftigung aufnehmen, auf Grund dessen, dass er schon ein Hochschulabschluss in D hat, ohne seine Doktorarbeit bis zum Ende zu führen? Das will er natürlich machen, aber ein bisschen später.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!