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Ehegattennachzug zu Franzosen (Gelesen: 1.162 mal)
Marcus88
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug zu Franzosen
22.05.2008 um 09:07:36
 
Mann ist Franzose, hat seine Frau in Thailand gegeiratet. Mann lebt in Deutschland und Frau soll/will dorthin nachziehen. Mann ist voll erwerbstätig in Deutschland.

Nach meinen Infos gilt hier das AufenthG gar nicht, sondern das FreizügG/EU.

Meine Fragen:

1. benötigt die Frau dennoch ein Visum?
2. muss Sie danach zur Ausländerbehörde (wenn sie in Deutschland ist)?
3. Muss sie Kenntnisse der Deutschen Sprache vorweisen können (sie kann deutsch hat aber den test noch nicht genmacht)

Danke für die Antworten!
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 22.05.2008 um 10:20:33
 
Hi,

in § 2 Abs. 4 FreizügG/EU steht:

Zitat:
Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach  den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt.

Das bedeutet auf jeden Fall, dass eine Visumspflicht
besteht. Teilweise wird es nach meiner Kenntnis so-
gar soweit ausgelegt, dass nicht nur die formellen
Anforderungen (Visumspflicht an sich), sondern auch
die materiellen Anforderungen des Aufenthaltsgesetzes
verlangt werden (Sprachkenntnisse).

Aufgrund der Regelung in § 5 Abs. 3 FreizügG/EU ist
eine Vorsprache bei der ABH nicht erforderlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.05.2008 um 11:01:10
 
Mick schrieb am 22.05.2008 um 10:20:33:
Das bedeutet auf jeden Fall, dass eine Visumspflicht
besteht.  

In diesem Thread hatte man sehr impulsiv über genau dieses Thema diskutiert, wobei auch argumentiert wurde, dass kein Visum erforderlich ist.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1206988088/18#18

Allerdings dürfte das Problem sein, dass die Mitarbeiter der Airlines dies eben nicht beurteilen können und beim Einchecken auf das "fehlende Visum" verweisen.

trixie
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 22.05.2008 um 11:04:42
 
Marcus88 schrieb am 22.05.2008 um 09:07:36:
1. benötigt die Frau dennoch ein Visum?


in der Praxis ja.

Zitat:
3. Muss sie Kenntnisse der Deutschen Sprache vorweisen können


nein. Definitiv nicht. (wird aber manchmal trotzdem gefordert)

Muleta
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