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Frage Visumantrag (Gelesen: 4.102 mal)
hilfehilfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.05.2008 um 09:38:52
 
Hallo,Ihr lieben

Gruess euch
wegen Visumerteilung der Botschaft braeuche ich Eure Hilfe
Ich habe im April ein Visumantrag fuer Dauer von 3 Monaten zur Aufloesung der vorher in Deutschland erworbenen Eigentumswohnungen bei der Botschaft gestellt,und es wurde abgeleht,habe dann Remonstration eingelegt,am folgenden Tag wurde mir per Email mitgeteilt dass es wieder mal Ablehnung ergeht.Ist das normal dass der Bescheid nur per Email an mich zugeschickt wurde?
Ich haette vor dass ich dann vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Klage auf Visumserteilung gegen Botschaft erheben,habt ihr irgendwelche nette Tipps oder was soll ich beachten?

besten Dank
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.05.2008 um 13:16:13
 
Wie begründet die Botschaft denn die Ablehnung?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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hilfehilfe
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Antwort #2 - 21.05.2008 um 14:00:44
 
danke,
ganz konkret haben die nicht geaeussert, hat was damit zu tun?
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tapir
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Antwort #3 - 21.05.2008 um 15:59:23
 
Normalerweise wird bei der negativen Entscheidung über eine Remonstration schon jedenfalls auf einem Formular angekreuzt, warum abgelehnt wird (z.B. Zweifel an der Rückkehrbereitschaft). Solltest Du eine unbegründete Ablehnung erhalten habe, frag noch mal nach, warum sie Deinen Antrag ablehnen.
Was genau meinst Du mit "Auflösung" der ETW? Veräußerung? Hast Du diese Absicht der Botschaft mitgeteilt?
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Antwort #4 - 21.05.2008 um 16:36:30
 
Mal eine Frage, da Du eine Eigentumswohnung in Deuntschland verkaufen willst, denke ich mir mal das Du in D gelebst hast.

Hattest Du mal ausländerrechtliche Probleme während Deines Aufenthaltes, bei der Einreise oder Beendigung des Aufenthaltes?
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Antwort #5 - 22.05.2008 um 02:53:13
 
zuerst vielen Dank fuer die Antworte
nun die Fragen
ja,hab in Deutschland gelebt,8 Jahre,und nie Problem gehabt mit Auslaenderbehoerde,also ganz Sauber.
bei der Einreise oder Beendigung des Aufenthaltes,auf was sollte man sich schon aufpassen?also bevor mein AUfenthalt abgelaufen war bin ich schon ausgereist,kann das sein dass es dran liegt?



Aufloesung=verkaufen bzw vermieten,in dem Fall hat man keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums?

wegen Rueckkehrbereitsschaft haben die auch gesagt,aber in der Remonstration habe ich schon gemeint bin auf jeden Fall bereit zurueckzukehren.....in notwentigem Fall zeige ich gerne das Hin und Zurueck Ticket vor.

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Antwort #6 - 22.05.2008 um 12:20:16
 
hilfehilfe schrieb am 22.05.2008 um 02:53:13:

Aufloesung=verkaufen bzw vermieten,in dem Fall hat man keinen Anspruch auf die Erteilung eines Visums? 

Nein, dadurch ergibt sich kein Anspruch, dass haben wir dir aber hier schon mal erlärt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174421024/5#5

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Antwort #7 - 22.05.2008 um 12:33:34
 
hilfehilfe schrieb am 22.05.2008 um 02:53:13:
wegen Rueckkehrbereitsschaft ... zeige ich gerne das Hin und Zurueck Ticket vor.  


... und was soll das Rückflugticket letztendlich beweisen?

Für die Rückkehrbereitschaft wären sicherlich andere Beweise notwendig, wie z. B. die Verwurzelung und die familiäre Bindung im Heimatland.

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Antwort #8 - 22.05.2008 um 14:38:00
 
maki schrieb am 22.05.2008 um 12:20:16:
kein Anspruch, dass haben wir dir aber hier schon mal erlärt

Da ging es aber um eine NE, oder?
Grdsl ist schon zu berücksichtigen, dass auch die Veräußerung von Wohneigentum von Art. 14 Abs 1 GG geschützt ist. Die persönliche Anwesenheit des Veräußerers bei einem Notar ist zu einer wirksamen Veräußerung zwingend vorgeschrieben(4 WEG, 925 BGB). Das ist schon ein guter Grund, nach D zu reisen, er muss aber substantiiert werden (z.B. Notartermin), sonstige Zweifel an der Rückkehrbereitschaft sind auszuräumen (s. #7 von trixie).
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Antwort #9 - 23.05.2008 um 10:44:06
 
besten Dank,werde dann mal nachschauen  Smiley

und soll ich nun dann vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Klage erheben oder wie sollte ich mich wieder mit der Botschaft wegen der Sache umgehen?anscheinend wollten die Botschaftsbeamten nicht mit mir drueber reden...

maki schrieb am 22.05.2008 um 12:20:16:

Nein, dadurch ergibt sich kein Anspruch, dass haben wir dir aber hier schon mal erlärt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174421024/5#5



das ging aber um NE,hier wird der Visumanspruch gesprochen.

Mick, Änderung:
ich habe drei Beiträge zusammengefasst. Bitte die Editierfunktion nutzen.
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« Zuletzt geändert: 23.05.2008 um 10:56:35 von Mick »  
 
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Antwort #10 - 23.05.2008 um 11:09:51
 
tapir schrieb am 22.05.2008 um 14:38:00:
Das ist schon ein guter Grund, nach D zu reisen, er muss aber substantiiert werden (z.B. Notartermin),

Und genau düfte das Problem liegen. Es macht wenig Sinn, die Verkaufsaktivitäten zu starten und einen Notartermin auszumachen, wenn unsicher ist, ob man dann ein Visum bekommt. Und ohne Notartermin, gibt es kein Visum.

hilfehilfe schrieb am 23.05.2008 um 10:44:06:
wie sollte ich mich wieder mit der Botschaft wegen der Sache umgehen?

Nachdem die Remonstration negativ verlaufen ist, hast du nur die Möglichkeit zu klagen, oder wenn es rein um den Verkauf der Wohnung geht, einen Bevollmächtigten für den Notarvertrag zu schicken.

Was für dich nun am besten - zeitlich und finanziell - ist, mußt du dir selber ausrechnen.

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Antwort #11 - 23.05.2008 um 11:24:04
 
trixie schrieb am 23.05.2008 um 11:09:51:
oder wenn es rein um den Verkauf der Wohnung geht, einen Bevollmächtigten für den Notarvertrag zu schicken. 

Das ist richtig, diese Möglichkeit gibt es natürlich. Es steht auch zu erwarten, dass die Botschaft ihn darauf verweisen wird. Es ist aber Sache des Eigentümers, darüber zu entscheiden, ob er einen Vertreter einsetzen will oder nicht. Insoweit ist seine Privatautonomie zu respektieren.

trixie schrieb am 23.05.2008 um 11:09:51:
Es macht wenig Sinn, die Verkaufsaktivitäten zu starten und einen Notartermin auszumachen, wenn unsicher ist, ob man dann ein Visum bekommt. Und ohne Notartermin, gibt es kein Visum. 

Na ja, ich kann doch durchaus aus dem Ausland Veräußerungsaktivitäten einleiten, einen Zeitkorridor festlegen, binnen dessen das ganze über die Bühne gehen soll und da auch schon mal einen Termin bei einem Notar festmachen. Zur Not kann man einen Notartermin auch wieder absagen. Soweit nicht bereits geschehen, sollte der Botschaft auch ein Wohnungsgrundbuchauszug vorgelegt werden.
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Antwort #12 - 23.05.2008 um 13:09:48
 
tapir schrieb am 23.05.2008 um 11:24:04:
Na ja, ich kann doch durchaus aus dem Ausland Veräußerungsaktivitäten einleiten, einen Zeitkorridor festlegen, binnen dessen das ganze über die Bühne gehen soll und da auch schon mal einen Termin bei einem Notar festmachen.

Wenn du wusstest, wie schwer und langwierig sich manche Immobilien verkaufen lassen, wäre dir auch bekannt, dass ein Notar nicht so einfach einen Termin ins Blaue macht, der dann einfach wieder abgesagt wird. Außerdem bringt dieses Vorgehen die TS in ihrem Anliegen kaum weiter, auch wenn dann zum Notartermin ein Visum erteilt wird, das sie wegen Terminabsage aber dann nicht ausschöpfen kann. Zwinkernd

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Antwort #13 - 23.05.2008 um 16:31:59
 
trixie schrieb am 23.05.2008 um 13:09:48:
wie schwer und langwierig sich manche Immobilien verkaufen lassen, wäre dir auch bekannt, dass ein Notar nicht so einfach einen Termin ins Blaue macht, der dann einfach wieder abgesagt wird. 

Von "ins Blaue" war nicht die Rede ... aber es wird etwas sehr OT, weiter ggf per PN.
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Antwort #14 - 23.05.2008 um 21:12:23
 
Wenn du Wohneigentum in DE hast, hast du auch Wohneigentum in deinem Heimatland? Das wäre ein Rückkehrgrund, wie auch ein Bankguthaben in beachtlicher Höhe ohne Verfügung im Ausland oder durch 3.
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