Einbeck schrieb am 20.05.2008 um 20:05:32:Für bestimmte Dinge wie Ferienbeschäftigungen kann man sich von der Bundesagentur für Arbeit vermitteln lassen siehe § 10
BeschV Voraussetzungen sind:
- Studium im Ausland
- es handelt sich um ein studienfachbezogenes Praktikum bis zu 1 Jahr
- Zuständig ist die ZAV in Bonn, nicht die Agenturen vor Ort
Einbeck schrieb am 20.05.2008 um 20:05:32:gleiches gilt für von der ZAV der BA vermittelte Praktika gem. § 2
BeschV Voraussetzungen hier wie folgt:
- Studium im Ausland
- Ferienbeschäftigung (also während der Semesterferien in Finnland) bis zu max. 3 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten
- die Ferienbeschäftigung muss von der Bundesagentur für Arbeit (hier: ZAV) vermittelt worden sein
- es gibt ein Kontingent von 10000 Zulassungen pro Jahr (könnte jetzt bereits ausgeschöpft sein, Auskunft erteilt die ZAV)
- es muss ein Arbeitgeber vorhanden sein, der für dich den Antrag auf Ferienbeschäftigung bei der ZAV stellt
trixie schrieb am 20.05.2008 um 22:07:11:oder zur "Saisonarbeit" wechseln.
Sorry, aber wenn dein Freund nicht die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt, vergessen wir mal ganz schnell wieder.
Die Möglichkeit der Saisonbeschäftigung ist zum einen auf bestimmte Branchen beschränkt (land-und Forstwirtschaft, Hotel-und Gaststättengewerbe, Obst-und Gemüseverarbeitung & Sägewerke) und zum anderen gibt es nur mit folgenden Ländern Vermittlungsabsprachen mit der Arbeitsverwaltung für die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern: Kroatien, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Bulgarien und Rumänien.
C_Devil