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Visumsantrag und Wiedereinreise (Gelesen: 1.290 mal)
renes123
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumsantrag und Wiedereinreise
19.05.2008 um 14:01:35
 
Hallo ihr lieben,

erstmal mein Glückwunsch zu diesem tollen Forum!İch lese hier seit geraumer Zeit mit.
Wenn ihr erlaubt möchte ich hier auch ein paar Fragen stellen,in der Hoffnung auf entsprechende Antworten.

İch bin 33 Jahre alt und seit meinem 2. Lebensjahr,durch Erwerb,deutsche Staatsbürgerin(Mama Deutsch u. Papa Türke).
İch bin mit einem Türken seit 3 Jahren verheiratet(für beide die erste Ehe!) und wir haben eine einjaehrige Tochter.Wir sind momentan wieder für 3 Wochen zu Besuch bei meinem Mann.Meinen Mann kenne ich seit nunmehr 17 Jahren.Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen.Leider wurde er in Deutschland mehrmals Straffaellig,war dafür auch mehrere Jahre im Gefaengniss.Vor fast 4 Jahren wurde er (verstaendlicherweise) ausgewiesen.
Wir haben vor paar Monaten einen Antrag auf Befristung gestellt und die Auslaenderbehörde unserer Stadt hat die Einreisesperre nun (Gott sei Dank!!) aufgehoben,und wir dürfen nun endlich ein Visumsantrag stellen.

1.)muss er auch diesen Sprachnachweis erbringen,obwohl er perfekt Deutsch spricht?Er hat im Gefaengniss erfolgreich seine mittlere Reife nachgeholt.

2.)kann es sein das die deutsche Botschaft sein Visum,aufgrund seiner strafrechtlichen Vergangenheit ablehnt?Er nimmt vorsichtshalber sein (sauberes)türkisches Führungszeugnis,seinen Entlassungsbeschluss vom Landgericht das er die Reststrafe auf Bewahrung bekommen hat,und zum Nachweis seiner Drogenfreiheit laesst er noch ein drogentest machen.

3.)muss er bei der Wiedereinreise eventuell seine Reststrafe absitzen??Mein Mann sagt Nein!Weil er die Reststrafe nach Paragraph 57 bekommen und nicht nach 456.Seine gerichtlichen Auflagen(unter anderem Kontakt zum Bewaehrungshelfer halten) hat er schön brav erfüllt,und die Bewahrung laeuft bald ab.

4.)er hat in Deutschland noch ausstehende Gerichtskosten in Höhe von ca. 4000 Euro(u.a. psychologisches Gerichtsgutachten,usw.)Waehrend der Haft und Therapie wurden diese gestundet.Er möchte und muss diese Schulden natürlich in Deutschland begleichen.Unsere grösste Angst und Sorge ist,dass sie meinen Mann bei der Einreise eventuell verhaften bzw. ein Haftbefehl vorliegt,eben wegen diesen Gerichtskosten.İst unsere Sorge berechtigt???
İch habe vor meinem Flug versucht beim Amtsgericht Auskunft zu bekommen,und um eine Ratenzahlung zu bitten.Dort gab man mir leider keine Auskunft,trotz Vollmacht.Die meinten,dass soll ihr Mann persönlich bei uns klaeren (wie den von der Türkei aus?!)oder ein Anwalt!Einen Anwalt können wir uns leider nicht leisten.

Viele Fragen auf einmal Traurig....,ich hoffe ihr koönnt uns helfen oder Tipps geben.Wir wollen nur alles richtig machen,und keine Angst mehr haben.

Liebe Grüsse

renes
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