Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Adoption (Gelesen: 8.633 mal)
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #15 - 21.05.2008 um 12:53:31
 
tapir schrieb am 21.05.2008 um 12:41:52:
§ 32 Kindernachzug  
ist nicht anwendbar, bezieht sich ersichtlich nur auf Kinder, die keine deutschen Eltern haben.  


Richtig! Somit verstehe deinen Einwand nicht. Die Mutter ist ja keine deutsche Staatsangehörige.
Oder habe ich hier etwas überlesen?

trixie

P.S.: mick du warst etwas schneller mit dem Posten als ich. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #16 - 21.05.2008 um 13:14:38
 
Ihr habt recht. Die andiskutierte FZF sollte ja einer Adoption vorausgehen.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Helmuth
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #17 - 23.05.2008 um 13:18:59
 

Die Mutter ist Kolumbianerin wird aber , da sie im Februar 2008 insgesamt 5 Jahre in Deutschland ist , hier eine Niederlassungserlaubnis erhalten .

Ich denke mal das sie in 2-3 Jahren so weit ist einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können .

Dann gehe ich mal davon aus das dem Zuzug ihres Sohnes nichts mehr im Wege steht .

Ich habe meiner Frau auch vermittlen können das es für ihren Sohn besser ist sein Abitur in Kolumbien zu machen und dann ein Studium aufzunehmen das ihm gute Arbeitsmöglichkeiten auch in der BRD bieten würde . So wie z.B. Ingenieur , Naturwissenschaft , Medizin oder ähnliches .

Ich denke das diese Fächer im bessere Chancen geben nach 2 Studienjahren in Kolumbien , mit den entsprechenden Noten und Deutschkenntnissen , hier mit einem Stipendium weiter studieren zu können und nach dem Abschluss auch hier zu leben .

Nochmals danke an alle die uns hier so bereitwillig und schnell geholfen haben !!!

Helmuth + Liliana

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption oder Familienzusammenführung eines Minderjährigen
Antwort #18 - 23.05.2008 um 13:40:27
 
Helmuth schrieb am 23.05.2008 um 13:18:59:
Ich denke mal das sie in 2-3 Jahren so weit ist einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können .

Dann gehe ich mal davon aus das dem Zuzug ihres Sohnes nichts mehr im Wege steht .  

Die zeitliche Uhr wird aber weiterhin gegen euch laufen.

Sohn jetzt 15 Jahre (+ x Monate); Einbürgerung wird in 2 - 3 Jahren gestellt. Einbürgerung findet also in 2 Jahren + x Monaten statt; Sohn hat das 18. Lebensjahr erreicht und die FZF ist wieder blockiert.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Helmuth
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption oder Familienzusammenführung eines Minderjährigen
Antwort #19 - 24.05.2008 um 18:25:45
 
trixie schrieb am 23.05.2008 um 13:40:27:

Die zeitliche Uhr wird aber weiterhin gegen euch laufen.

Sohn jetzt 15 Jahre (+ x Monate); Einbürgerung wird in 2 - 3 Jahren gestellt. Einbürgerung findet also in 2 Jahren + x Monaten statt; Sohn hat das 18. Lebensjahr erreicht und die FZF ist wieder blockiert.

trixie


Mit Einbürgerung meinte ich meine Frau !!!

Denke doch das meine Frau , mit der deutschen Staatsangehörigkeit , zumindest ein Visum für das Studium ihres Sohnes hier in Deutschland bekommt .

Zumal ja der Lebensunterhalt des Sohnes während des Studims gesichert ist .

Helmuth + Liliana
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #20 - 24.05.2008 um 18:35:27
 
Helmuth schrieb am 24.05.2008 um 18:25:45:
Denke doch das meine Frau , mit der deutschen Staatsangehörigkeit , zumindest ein Visum für das Studium ihres Sohnes hier in Deutschland bekommt .  


Ob nun deine Frau die deutsche oder die kolumbianische Staatsbürgerschaft hat, dürfte für das angedachte Studium keine Rolle spielen. Es müssen die bis dahin gültigen Zulassungskriterien und der LU gesichert sein.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Buscher
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 154
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #21 - 05.06.2008 um 16:27:21
 
@ Mick,

die Einbürgerung der Mutter geht derzeit nicht, denn wahrscheinlich wird sie erst seit der Eheschließung in Deutschland leben und dann fehlt ein Jahr rechtmäßiger Inlandsaufenthalt.

Damit ergeben sich evtl. die selben Probleme aufgrund des Alters des Kindes. Ich bin aber im AufenthG nicht so sicher, dass ich hierzu Aussagen treffen würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #22 - 05.06.2008 um 16:31:46
 
Buscher schrieb am 05.06.2008 um 16:27:21:
die Einbürgerung der Mutter geht derzeit nicht, denn wahrscheinlich wird sie erst seit der Eheschließung in Deutschland leben und dann fehlt ein Jahr rechtmäßiger Inlandsaufenthalt. 

Hoi,
war in Post #17 schon geklärt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Helmuth
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #23 - 08.06.2008 um 23:10:33
 

Meine Frau lebt schon seit mehr als 4 Jahren in Deutschland und kann Anfang des nächsten Jahres , laut unserer Anwältin , eine Niederlassungserlaubnis bekommen da sie dann mehr als 5 Jahre hier ist.

Wäre es dann schon möglich die Staatsangehörigkeit zu bekommen und würde ihr Sohn dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen ???

Helmuth + Liliana
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #24 - 09.06.2008 um 12:30:46
 
Helmuth schrieb am 08.06.2008 um 23:10:33:
und würde ihr Sohn dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft ... bekommen ???  

Automatisch jedenfalls nicht. Zu dem Zeitpunkt dürfte er ja auch
schon 16 sein und muss daher die Einbürgerungsvoraussetzungen
in eigener Person erfüllen, also insbesondere über 8 Jahre recht-
mäßigen Aufenthalt verfügen, usw. Näheres oben unter ....

Ansonsten gibt es für Einbürgerungsfragen hier ein eigenes Forum,
bitte keine Themen vermischen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #25 - 09.06.2008 um 13:10:20
 
Helmuth schrieb am 08.06.2008 um 23:10:33:
Meine Frau lebt schon seit mehr als 4 Jahren in Deutschland und kann Anfang des nächsten Jahres , laut unserer Anwältin , eine Niederlassungserlaubnis bekommen da sie dann mehr als 5 Jahre hier ist.


Wieso kann sich deine Frau nicht einbürgern lassen ? Helmuth schrieb am 08.06.2008 um 23:10:33:
Meine Frau lebt schon seit mehr als 4 Jahren in Deutschland


§ 9 Einbürgerung Ehegatten sagt:  nach 3 Jahre legaler Aufenthalt in Deutschland möglich. Waren die 4 Jahre legal, ist diese Bedingung erfüllt.

Helmuth schrieb am 18.05.2008 um 15:12:07:
nachdem ich nun mehr als zwei Jahre glücklich mit meiner Frau verheiratet bin
§ 9 Einbürgerung Ehegatten sagt : Nach 2 Jahren Ehe möglich. Also auch hier die Bedingung erfüllt.

Und wieso die NE erst nach 5 Jahren ? Ist doch auch bei Deutsch verheiratet nach 3 Jahren möglich.


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Helmuth
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #26 - 10.06.2008 um 22:49:26
 
Meine Frau war vor mir schon mit einem anderen Deutschen verheiratet allerdings keine 2 Jahre !!!

Wir sind jetzt insgesamt 26 Monate verheiratet und ihre Aufenthaltserlaubnis wurde im Februar 2007 verlängert , da waren wir noch keine 2 Jahre verheiratet und laut unserer Anwältin zählt die Zeit aus der ersten Ehe nicht .

Meine Frau hat auch fast 8 Monate auf die Auskunft des Verfassungsschutzes warten müssen , die des Landes oder Bundeskriminalamtes lag nach 3 Wochen vor . Und ohne diese Auskünfte , die laut der Ausländerbehörde bei Personen die aus bestimmten Ländern stammen seit neuestem im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung vorliegen müssen , gibt es keine längerfristige Aufenthaltserlaubnis .

Allerdings wurde uns vorher gesagt das beide nötigen Auskünfte innerhalb eines Monats vorliegen würden , es waren dann 8 Monate in denen meine Frau immer nur drei Monate Verlängerung bekam obwohl sie in gesicherten Verhältnissen lebt und keinerlei Unterstützung des Staates in Anspruch genommen hat .

Sie konnte in dieser Zeit auch keine Arbeit aufnehmen , denn wer stellt schon jemanden mit einem Dreimonatsvisum ein !!!

So viel zum Thema Behördenwillkür und was man sich alles gefallen lassen muss !!!

Helmuth + Liliana
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #27 - 11.06.2008 um 14:02:06
 
Helmuth schrieb am 10.06.2008 um 22:49:26:
Wir sind jetzt insgesamt 26 Monate verheiratet und ihre Aufenthaltserlaubnis wurde im Februar 2007 verlängert , da waren wir noch keine 2 Jahre verheiratet und laut unserer Anwältin zählt die Zeit aus der ersten Ehe nicht .


9.1.2.1 Allgemeine Anforderungen


       Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach
       einer Unterbrechung des Aufenthalts (vergleiche Nummer 89.1.1) können
       frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufent-
       haltsdauer angerechnet werden.


       Die eheliche Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit dem
       deutschen Ehegatten muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jah-
       ren bestehen. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger
       oder Statusdeutscher gewesen sein.


       Der Einbürgerungsbewerber muss sich ohne nennenswerte Probleme im
       Alltagsleben in deutscher Sprache ausdrücken können (BVerwGE 79, 94)
       und die in den Nummern 8.1.2.3, 8.1.2.4 und 8.1.2.5 aufgeführten Erfor-
       dernisse erfüllen.


Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption
Antwort #28 - 11.06.2008 um 23:20:12
 
Ralf schrieb am 09.06.2008 um 12:30:46:
Ansonsten gibt es für Einbürgerungsfragen hier ein eigenes Forum,
bitte keine Themen vermischen.


Ärgerlich

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema