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Sicherstellung des Lebensunterhaltes fürs Studium? (Gelesen: 753 mal)
nilani
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wahlberlinerin


Beiträge: 12

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sicherstellung des Lebensunterhaltes fürs Studium?
18.05.2008 um 13:56:50
 
Hallo zusammen,
eine Frage, die ich mir hier auf die Schnelle leider selbst nicht beantworten kann:

eine Bekannte von mir (Staatsangehörigkeit: russisch) bekam ein 3-monatiges Studentenvisum für Deutschland und möchte dieses nun von Berlin aus verlängern.

Ihre Frage ist, ob das Konto, auf dem die Summe von ca. 7000 Euro hinterlegt werden muss, wirklich nur ein Sperrkonto sein darf, also ein zusätzliches Zweit-Konto?

Wie wird ein solches Visum in der Regel verlängert- um 1 oder 2 Jahre? Muss man dann dementsprechend die Summe verdoppeln?

Läuft es dann während des ganzen Studiums genauso ab (jedes Mal beim Verlängern das Geld aufs Konto einzahlen) oder muss man irgendwann nicht mehr diese Summe nachweisen, wenn sie z.B. einen studentischen Nebenjob ausüben und ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann?

Danke im Voraus und Grüße,
nilani   Smiley
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nilani
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wahlberlinerin


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.05.2008 um 16:16:21
 
Weiß wirklich niemand Bescheid?
hä?
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