Ich habe wieder einmal eine Frage. Meine Frau und ich planen im Juni den Umzug von Schweden nach Deutschland. Zurzeit besitzt sie eine schwedische Aufenthaltskarte nach 2004/38/EG.
Wenn wir uns jetzt aus Schweden abmelden und dann umziehen, verliert ihre Karte am Auszugstag ihre Gültigkeit, richtig? Oder gilt die Karte noch ein halbes Jahr weiter, da es ja theoretisch möglich ist, dass wir nach einigen Wochen wieder zurückkehren?
Unter der Annahme, dass wir uns einen oder zwei Tage später in Deutschland anmelden, stellt sich für mich nun die Frage, ob eine Gültigkeit der Karte bis zum Erteilen einer
AE nach §28 oder einer deutschen Aufenthaltskarte (je nachdem welches Gesetz zur Anwendung kommt) angenommen werden kann, da der Ablauf der schwedischen Karte in direktem Zusammenhang mit dem Umzug steht.
Andernfalls wäre meine Frau wohl in der Zwischenzeit ohne Aufenthaltstitel in Deutschland, was für US-Amerikaner kein Problem ist, aber für andere Nationalitäten ein großes Problem sein könnte.
Kennt sich jemand mit dieser relativ komplizierten Materie aus? Der Relocation-Service, den meine Firma angeheuert hat, ist damit klar überfordert. Aus dieser Unklarheit heraus habe ich den geplanten Umzugstermin bereits um zwei Wochen nach hinten verlagert.
Vielen Dank für Eure Gedanken und Anregungen,
Jonas