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arbeiten nach Heiraten ohne Einschränkungen möglich? (Gelesen: 1.664 mal)
euhost
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I love i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag arbeiten nach Heiraten ohne Einschränkungen möglich?
16.05.2008 um 13:20:18
 
Hi,

ich bin deutscher und habe vor 2 Wochen eine Ungarin geheiratet. Wir kennen uns schon seit 6 Jahren, sind seit einem Jahr verlobt und leben auch bereits seit 9 Monaten in Deutschland/Bayern in einer Wohnung zusammen.

Die Heirat fand in Ungarn statt.

Darf meine Frau nun ohne Probleme hier einen Job suchen? Und das ohne dass Sie das Arbeitsamt um eine ArbeitserlaubnisEU fragen muss?

Vielen Dank

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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.05.2008 um 13:26:10
 
Ab zur ABH, eine AE zum Zwecke der fam. LG beantragen und dann darf sie arbeiten.
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euhost
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: arbeiten nach Heiraten ohne Einschränkungen möglich?
Antwort #2 - 16.05.2008 um 13:36:15
 
was heisst "fam. LG " genau?

LG ist nicht im Kürzelverzeichnis eingetragen, daher frage ich.

Danke vielmals!

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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 16.05.2008 um 13:39:29
 
Hi,

fam. LG = familiäre Lebensgemeinschaft
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.05.2008 um 19:48:46
 
euhost schrieb am 16.05.2008 um 13:36:15:
was heisst "fam. LG " genau? 

BTW: hab das mal eingebaut  tippse
  • als Hotlink
  • und in die Abkürzungsliste der ...
  Laut lachend
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #5 - 16.05.2008 um 22:23:31
 
maki schrieb am 16.05.2008 um 13:26:10:
Ab zur ABH, eine AE zum Zwecke der fam. LG beantragen und dann darf sie arbeiten.  


Es gibt 3 mögliche Alternativen:

  • Arbeiten darf sie nur dann, wenn sie seitens der ABH einen Aufenthaltstitel gem. § 28 (1) AufenthG erhält mit der Nebenbestimmung nach § 28 (5) AufenthG (= Erwerbstätigkeit jeder Art gestattet). Dazu ist jedoch der ungarische Reisepaß notwendig;

  • Freizügigkeitsbescheinigung, die den Verweis auf § 28 (5) AufenthG enthält

  • Ansonsten ist eine Arbeitsberechtigung-EU notwendig.
    Diese wird aufgrund der Eheschließung mit einem Deutschen auch problemlos erteilt. Notwendige Unterlagen für die Beantragung sind die Heiratsurkunde, Paß des deutschen Ehegatten, Ausweis der Ehefrau (hier auch der nationale Perso), Nachweis über gemeinsamen Wohnsitz (Meldebescheinigung);


C_Devil
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