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FSJ im Ausland= Regelausnahmefall??? (Gelesen: 1.001 mal)
Pacenia
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Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FSJ im Ausland= Regelausnahmefall???
14.05.2008 um 21:19:22
 
Hallo an alle!
Mein Partner und ich sind zur Zeit damit beschäftit alles für eine Familienzusammenführung vorzubereiten. Da wir nicht verheiratet sind jedoch eine gemeinsame Tochter haben also eine Familienzusammenfühung zu einem deutschen Kind.
Nun bin ich in diesem Forum zum erstenmal auf den Regelausnahmefall gestoßen und frage mich, ob dieser in meinem Fall vorliegt.
Ich habe ein einjähriges Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland gemacht, wo ich meinen Partner kennenlernte. Daher spreche ich auch die Sprache.
Ein FSJ ist jedoch keine wirkliche Beschäftigung, kann meinem Partner jedoch trotzdem die AE verweigert werden? Ich bin Studentin und hätte daher Probleme einen gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße
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oki
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Beiträge: 183
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #1 - 14.05.2008 um 21:44:58
 
Hallo Pacenia,

da die FZF zum deutschen Kind stattfindet,spielen Sprachkenntnisse und  Einkommen keine Rolle.Aber er muss das geteilte Sorgerecht haben.
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.05.2008 um 08:37:27
 
oki schrieb am 14.05.2008 um 21:44:58:
Aber er muss das geteilte Sorgerecht haben.

... und die Vaterschaft muss anerkannt sein und die familiäre Lebensgemeinschaft muss geführt werden. Bei der FZF zum deutschen Kind gibt es keinen Regelausnahmegrund.

trixie
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