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Nach der Hochzeit in Dänemark (Gelesen: 6.816 mal)
prokuristka
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14.05.2008 um 14:20:26
 
Hallo an Profis!

ich bin Russin mit NE, er ist D. Wir heiraten im Juni in Kopenhagen. Was passiert danach??
1) Muß ich meine ABH benachrichtigen?
2) Sind wir verpflichtet ein Familienbuch bzw ein Heiratsbuch beim Standesamt I Berlin einzulegen...gehts ja auch ohne??
3) Wird unsere Steuerklasse ohne weiteres (z.B. Unterlagen erst zum OLG schicken lassen, Heiratsurkunde anerkennen lassen usw.) geändert?

Man erzählt jedesmal was anderes, deswegen sind wir uns nicht mehr sicher, womit wir überhaupt anfangen sollen...

Vielen Dank für Ihre Antworten!

MfG
Anja
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trixie
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Antwort #1 - 14.05.2008 um 14:31:52
 
prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
Man erzählt jedesmal was anderes, deswegen sind wir uns nicht mehr sicher, womit wir überhaupt anfangen sollen...  

... das wundert mich bei den dürftigen Angaben zu deinem jetzigen AT auch nicht, bzw. aus welchem Land dein Göttergatte kommt.

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
1) Muß ich meine ABH benachrichtigen?  

Müssen tust du - außer sterben - gar nichts.
Denkst du die ABH besucht dich mit einem dicken Blumenstrauß?  Laut lachend

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
2) Sind wir verpflichtet ein Familienbuch bzw ein Heiratsbuch beim Standesamt I Berlin einzulegen...gehts ja auch ohne??  

Die Verpflichtung ein Familienbuch anzulegen besteht nicht.

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
Was passiert danach??  

Was soll passieren? Dann bist du entweder mit einem Mann oder einer Frau (soll auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften geben) verheiratet.

Ohne genauere Angabe von dir kann man zwar die Geschichte von Tante Emma und Onkel Willibald erzählen; dürfte dich sicherlich wenig interessieren. Zwinkernd

trixie

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 14.05.2008 um 14:41:16
 
@trixie:

Clown gefrühstückt?

Leseschwäche?

trixie schrieb am 14.05.2008 um 14:31:52:
... das wundert mich bei den dürftigen Angaben zu deinem jetzigen AT auch nicht, bzw. aus welchem Land dein Göttergatte kommt.  


prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
ich bin Russin mit NE, er ist D. Wir heiraten im Juni in Kopenhagen. Was passiert danach??  


trixie schrieb am 14.05.2008 um 14:31:52:
Müssen tust du - außer sterben - gar nichts.  
Denkst du die ABH besucht dich mit einem dicken Blumenstrauß?


Sag' einfach: "nein, musst Du nicht"

trixie schrieb am 14.05.2008 um 14:31:52:
Dann bist du entweder mit einem Mann oder einer Frau (soll auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften geben) verheiratet.


prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
ich bin Russin mit NE, er ist D.


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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.05.2008 um 14:41:22
 
Mal zu den personenstandsrechtlichen Fragen:

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
Sind wir verpflichtet ein Familienbuch bzw ein Heiratsbuch beim Standesamt I Berlin einzulegen...gehts ja auch ohne?? 

Geht auch ohne. Zuständig wäre das Standesamt I in Berlin auch nur, wenn Ihr keinen gemeinsamen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt habt, sonst das örtliche Standesdamt.

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
Unterlagen erst zum OLG schicken lassen

Wieso das denn? OLG hat damit gar nichts zu tun.

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
Wird unsere Steuerklasse ohne weiteres (z.B. Unterlagen erst zum OLG schicken lassen, Heiratsurkunde anerkennen lassen usw.) geändert?


"Gemäß Art 3 des deutsch-dänischen Beglaubigungsabkommens vom 17. Juni 1936 bedarf es
keiner Legalisation der Urkunde durch die Botschaft, sondern ggf. nur einer Beglaubigung durch
dänische Behörden. Sollten deutsche Behörden eine Bestätigung verlangen, geschieht dieses
durch eine Beglaubigung des dänischen Aussenministeriums. Diese muss von den Antragstellern
direkt beim Königlich Dänischen Aussenministerium, Asiatisk Plads 2, 1448 Kopenhagen K
gegen eine Gebühr von 160,- DKr beantragt werden." (http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/download/download__heira...)
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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prokuristka
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Antwort #4 - 14.05.2008 um 14:44:47
 
ok...nochmal von vorn:
ich komme aus russland, habe ein 16-jährigen Sohn, seit über 5 Jahren lebe und arbeite in deutschland mit einer NE (§21 Abs 4 AufentG.). Mein Freund ist ein Deutscher und lebt in Deutschland. Wir sind beide geschieden und beabsichtigen auch nach der Hochzeit in Deutschland zu leben. Ist das genug Information?

MfG
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Antwort #5 - 14.05.2008 um 14:50:29
 
Vielen Dank an Mick und tapir für vernünftige Antworten!  Smiley

P.S. trixie hat heute wahrscheinlich "gute" Laune  unentschlossen
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Antwort #6 - 14.05.2008 um 15:19:43
 
geht beide nach der Eheschließung mit der Heiratsurkunde und euren Lohnsteuerkarten zum örtlichen Einwohnermeldeamt (Servicebüro, Bürgerbüro oder wie es heißt) und legt sie dort vor
die tragen die Eheschließung dann in den Meldesatz ein
Steuerklassen können dann nach eurem Wunsch geändert werden

die ABH kriegt i.d.R. automatisch die Änderung des Familienstandes vom Meldeamt mitgeteilt

that's it

solltet ihr eine Namensänderung wegen der Eheschließung wünschen, wendet ihr euch an das örtliche Standesamt
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Antwort #7 - 14.05.2008 um 15:34:48
 
prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:20:26:
) Wird unsere Steuerklasse ohne weiteres ... geändert?  


Dass es trotzdem zu Problemen kommen kann, siehst du anhand dieses Threads:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175025027/13#13

Auch eine Änderung der Lstkarte kann zu einer Steuernachzahlung führen, wenn du weiterhin selbständig tätig bist.

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:50:29:
trixie hat heute wahrscheinlich "gute" Laune  

Die habe ich meistens. Aber einmal im Monat darf man auch besonders gute Laune haben.  Zwinkernd

Mick schrieb am 14.05.2008 um 14:41:16:
Leseschwäche?

Warte Mal, bis du in mein Alter kommst, dann reden wir weiter. Zwinkernd

ChicaLoca schrieb am 14.05.2008 um 15:19:43:
Steuerklassen können dann nach eurem Wunsch geändert werden  

... natürlich nur im Rahmen der gestzlichen Möglichkeiten (IV/IV oder III/V)

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Antwort #8 - 14.05.2008 um 18:25:03
 
H(a)i,

prokuristka schrieb am 14.05.2008 um 14:44:47:
Wir sind beide geschieden und beabsichtigen auch nach der Hochzeit in Deutschland zu leben.


Warum heiratet ihr dann nicht auch in Deutschland?

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Antwort #9 - 15.05.2008 um 08:41:25
 
@garfield
es ist davon auszugehen, dass eine Heirat in Dänemark schneller und unbürokratischer ist
sonst könnte man sich ja den Weg nach Dänemark (incl. "Zwangsaufenthalt" von ein paar Tagen - außer Sonderborg) ersparen und direkt in Deutschland heiraten
sonst würden das nicht so viele Leute machen
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Antwort #10 - 15.05.2008 um 09:12:06
 
ChicaLoca schrieb am 15.05.2008 um 08:41:25:
(incl. "Zwangsaufenthalt" von ein paar Tagen - außer Sonderborg)

Auch Kopenhagen setzt keinen "Zwangsaufenthalt" voraus. Allerdings müßte man dort zweimal zum Standesamt fahren. Ebenso ist die Dokumentenliste dort wesentlich geringer als in den anderen dänischen Standesämtern.

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Antwort #11 - 15.05.2008 um 09:23:20
 
H(a)i,

die Frage bezog sich auf das geschieden.
Über mögliche Folgen kann man z.B. hier nachlesen.

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Antwort #12 - 15.05.2008 um 11:31:18
 
@trixie

man brauch vor der hochzeit nicht mehr 2 mal nach kopenhagen fahren. wir waren nur ein mal da und dann müssten wir 3 tage später anrufen wegen einem termin. das wars!
in D waren wir in berlin beim standesamt. Dadurch, dass ich in russland geboren bin und in estland geschieden bin, ist die ganze sache mit einem sehr großen aufwand und geld verbunden, von daher hat uns eine sachbearbeiterin dazu geraten nach dänemark zu fahren, sonst hätte ich ihn D geheiratet...
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Antwort #13 - 15.05.2008 um 12:12:00
 
prokuristka schrieb am 15.05.2008 um 11:31:18:
wir waren nur ein mal da und dann müssten wir 3 tage später anrufen wegen einem termin. das wars!  

... d. h. dass du insgesamt zweimal nach Kopenhagen fahren mußt. Nichts anderes habe ich geschrieben.

prokuristka schrieb am 15.05.2008 um 11:31:18:
dass ich in russland geboren bin und in estland geschieden bin, ist die ganze sache mit einem sehr großen aufwand und geld verbunden, von daher hat uns eine sachbearbeiterin dazu geraten nach dänemark zu fahren,

Hoffentlich weiss die SB auch, ob die Ehescheidung auch russischem Recht anerkannt ist. Die Dänen interessiert das nämlich nicht.

Hast du dich schon einmal mit deiner ABH in Verbindung gesetzt, ob sie eine Änderung des AT in § 28 Abs. 1 so ohne weiteres zustimmen oder ob sie erst mit der Standesamtaufsicht Rücksprache halten, die dann evtl. die Rechtsgültigkeit deiner Ehescheidung prüfen werden?

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Antwort #14 - 15.05.2008 um 12:14:37
 
H(a)i,

prokuristka schrieb am 15.05.2008 um 11:31:18:
sonst hätte ich ihn D geheiratet...  


habt ihr vor einen gemeinsamen Ehenamen zu führen. Die Erklärung dafür ist nur vor deinen zuständigen Standesamt möglich, wenn ihr ein Familienbuch anlegt, b.z.w. beim Standesamt Nr. 1 in Berlin (Wartezeit im Moment über ein Jahr) , wenn kein Familienbuch angelegt werden soll.
Das Problem daran ist aber, es sind dafür alle Papiere, Übersetzungen u.s.w. notwendig, wie auch für eine Hochzeit in Deutschland.
Schau dir auch mal den Link im Posting #11 an.

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