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Ich bitte um hilfe !!!!!!! (Gelesen: 7.853 mal)
Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 27.05.2008 um 16:18:31
 
Miss Piggy schrieb am 27.05.2008 um 16:05:25:
Ich fürchte der von Dir angeführte Fall ist eher Theorie, als Wirklichkeit. Wenn jemand zum Sozialamt kommt und Hilfe will, dann wollen die ein Aufenthaltspapier sehen, wenigstens eine Duldung. Ich kenne keinen Fall, in dem der Hinweis, "ich bin beim Verwaltungsgericht wegen der Duldung" ausgereicht hätte.


Seit wann kommt es denn darauf an, was eine Behörde für richtig hält? Deine Mandanten werden Dich in solchen Fällen in aller Regel nach der tatsächlichen Rechtslage befragen und darauf eine kompetente Antwort erwarten. Und diese lautet:

- Es besteht ein Anspruch nach dem AsylbLG
- der Anspruch kann mit einem Eilantrag und einer Hauptsachenklage am zuständigen SG durchgesetzt werden

Im Übrigen sind derart einfach gelagerte sozialrechtliche Verfahren sogar gebührenmäßig nicht uninteressant. Das Kostenrisiko für den Kläger ist vergleichsweise gering (insbes. keine Gerichtsgebühren).

Bevor Du also weiterhin nur "aus Erfahrung" den Blödsinn unfähiger Behörden wiedergibst, sei Dir dringend die Lektüre von Classen, Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge, für schlappe 14,90 EUR empfohlen. Alternativ natürlich auch jedwede anspruchsvollere sozialrechtliche Literatur und ggf. ein entsprechende Formularbuch - das dürfte sich bei Deinen Hausbehörden schnell rentieren.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 27.05.2008 um 16:58:16
 
Korrigiere: §§ 223, 13 §§ 340, 13
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #17 - 27.05.2008 um 19:54:30
 
Muleta schrieb am 27.05.2008 um 16:18:31:
sei Dir dringend die Lektüre von Classen, Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge, für schlappe 14,90 EUR empfohlen


Danke für den Tip. werde ich mir kaufen.  Augenrollen
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kemalsahin1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 28.05.2008 um 11:07:59
 
Ich bin auch fertig.Voriges Jahr musste ich 9 Monate lang antidepresions Tabletten nehmen wegen Panik Störung.

Wahrscheinlich kann es auch sein,dass ich nach der Scheidung sofort abgeschoben werde.

Denn als ich ein AE bekam wegen Familiennachzug,musste ich auch ein Papier unterschreiben,wo ich mich selber Verpflichtet hatte,bei einer Scheidung das Land verlassen muss.

Ich habe keine Kraft mehr zu kämpfen.

Kronische Rückenschmerzen habe ich auch.

Und Rechtsanwälte sind auch Sprachlos.

Einer sagt Sie sind da wegen Scheidung,

der andere sagt: Verwaltungsgericht wird entscheiden,

Einer sagt,wenn Sie nach Türkei fliegen,erlischt Ihre Duldung,

der andere sagt,normalerweise könnte man das mit der ABH klären.

Ich weiss nicht wem ich glauben soll und was ich machen soll.

Aber trotzdem Danke.

Diese Seite ist für mich ein Trost.

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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #19 - 28.05.2008 um 18:45:09
 
kemalsahin1 schrieb am 28.05.2008 um 11:07:59:
Und Rechtsanwälte sind auch Sprachlos.

Einer sagt Sie sind da wegen Scheidung,

der andere sagt: Verwaltungsgericht wird entscheiden,

Einer sagt,wenn Sie nach Türkei fliegen,erlischt Ihre Duldung,

der andere sagt,normalerweise könnte man das mit der ABH klären. 


Ich muss Dir sagen, dass alle Recht haben:

Du bist hier wegen Deiner Teilnahme am Scheidungsprozess.

Du bist auch hier, weil das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden hat. Wenn

Du gehst erlöscht auch Deine Duldung.

Was man mit der ABH klären soll ist mir aber nicht ganz klar..

viel Glück!
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USS Swinetrek
 
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kemalsahin1
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Antwort #20 - 30.05.2008 um 10:54:29
 
Danke für Deine Antwort.

Unten habe ich ein Zitat darüber.
[inv]Quelle: http://www.anwaltsprung.com/6.html[/inv]

Änderung:
Bitte keine kommerziellen Links zu Rechtsanwälten


Duldung muß erteilt werden

Immer wieder ist zu beobachten, daß Ausländerbehörden eine sogenannte "Grenzübertrittsbescheinigung" ausstellen, die der Ausländer bei seiner Ausreise an der Grenze bis zu einem bestimmten Termin abgeben muß; läuft der Termin ab, wird die Grenzübertrittsbescheinigung erneut verlängert, teilweise über viele Monate hinweg.
Erneut hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, daß diese Praxis unzulässig ist. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eindeutig geklärt, daß es neben einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung keine "dritte" Lösung gibt: entweder muß die Ausländerbehörde einen ausreisepflichtigen Ausländer abschieben, oder sie muß -wenn die Abschiebung nicht sofort möglich ist- von Amts wegen eine Duldung erteilen. Diese Duldung muß dem Ausländer auch ausgehändigt werden (Hessischer VGH, Beschluß vom 30.03.2006, 3 TG 556/06). Auch das Bundesverfassungsgericht hat hierauf mehrfach hingewiesen.


Was soll ich davon verstehen.

Mein Pass ist unberührt und ich habe keine Bescheinigung wegen Duldung.


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« Zuletzt geändert: 30.05.2008 um 11:31:09 von Tippi »  
 
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Antwort #21 - 30.05.2008 um 11:58:20
 
Danke für die Antwort.

Unten ein Zitat:
[inv]Quelle: http://www.anwaltsprung.com/6.html[/inv]

Änderung:
War meine Bitte so unverständlich, dass du das nochmal
posten musstest??? NOCHMAL: keine kommerziellen Links
zu Anwälten.



Duldung muß erteilt werden
Immer wieder ist zu beobachten, daß Ausländerbehörden eine sogenannte "Grenzübertrittsbescheinigung" ausstellen, die der Ausländer bei seiner Ausreise an der Grenze bis zu einem bestimmten Termin abgeben muß; läuft der Termin ab, wird die Grenzübertrittsbescheinigung erneut verlängert, teilweise über viele Monate hinweg.
Erneut hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, daß diese Praxis unzulässig ist. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eindeutig geklärt, daß es neben einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung keine "dritte" Lösung gibt: entweder muß die Ausländerbehörde einen ausreisepflichtigen Ausländer abschieben, oder sie muß -wenn die Abschiebung nicht sofort möglich ist- von Amts wegen eine Duldung erteilen. Diese Duldung muß dem Ausländer auch ausgehändigt werden (Hessischer VGH, Beschluß vom 30.03.2006, 3 TG 556/06). Auch das Bundesverfassungsgericht hat hierauf mehrfach hingewiesen.



Und jetzt frage ich:

Warum habe ich seit  fast2 Jahren gar keine Bescheinigung ?


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kemalsahin1
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Antwort #22 - 02.06.2008 um 19:46:10
 
Hallo,

Wenn ich jetzt die Klage zurückziehe,

Streitwert war 5000 Euro und PKH(400 Euro musste ich selber bezahlen)war abgelehnt.

Wann muss ich das Land verlassen,wird mir das schriftlich mitgeteilt  und was würde mich das kosten? Die Klage zurücknehmen.

Danke für alle euro antworten.

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