Kriegsfuss mit der Botschaft in Kamerun? Beschwerde?
Einladende/Gastgeber fühlen sich oft selbst abgelehnt.
Verständnis für Unmut habe ich, aber bitte zurück zur realität.
Schengen Visa sind kein Gnadenakt korrekt erfasst, aber es besteht kein Anspruch,
Erteilung erfolgt im Ausübung des Ermessens, bestimmte Dinge müssen dafür gegeben sein.
Remonstration ist das was zu tuen ist.
Nur so erfährst du Ablehnungsgründe und woran es hakt.
Du meckerst viel, leider sagst Du zu Gast und Sachverhalt sehr wenig, auch zu seiner Verwurzelung im Heimatland etc. ja er hatte früher Visa, aber war früher
was wurde damals beantragt und an Dokumenten/Unterlagen vorgelegt? Immer das Gleiche?
Der Antragsteller ist Geschäftsreisender? Hat er eine Firma oder arbeitet für eine Firma?
Den hier geschilderten Sachverhalt entnehme ich eher das er Künstler ist der seine Kunst
in Deutschland vermarktet und verkauft, sorry begrifflich wäre dies nicht unbedingt ein
Geschäftsreisender sondern eher unter Künstler zu subsumieren.
... du schreibst selbst er wollte seine Kunstwaren an den Mann bringen und zur Kunstausstellung....
Wichtig wäre deshalb Unterlagen beizubringen die seinen Künstlerstatus bestätigen und bisherigen erfolgreichen Kunstverkäufe ebenfalls bestätigen.
Evtl. kann es nützlich sein, vorallem wenn er noch ein armer, wenig erfolgreicher Künstler ist, das ein Dritteroder der einladende in Deutschland eine Verpflichtungserklärung zu seinen gunsten abgibt.
Bei Schengen Visa ist es wichtig die Verwurzelung im Heimatland und die Rückkehrbereitschaft belegen zu können, hierzu lese ich im Sachverhalt leider nichts.
Antragsteller verheiratet, Wohneigentum oder Kinder in Kamerun?
Welche Unterlagen hat er bei Antragstellung vorgelegt?
So und jetzt dürft ich mich steinigen.