trixie schrieb am 01.08.2008 um 11:07:29:Du meinst aber nicht zufällig die Sache mit der Heirat in DK?
Dass das Heiraten mit einem Schengen Visum immer schon unterschiedlich von den einzelnen ABHs beurteilt wurde, ist nicht neues. Nur darauf kann sich der
TS ja nicht verlassen.
In NRW wohl schon !
Eine Eheschließung mit Schegen ist auch in D. möglich, sonst wäre ich nämlich nicht verheiratet. Zwei Forenmitglieder hier, haben inzwischen mit Schengen geheiratet.( D + DK) Beide haben anschließend eine
AE bekommen. Eine aufgrund eines Deutsch Kurses in der Heimat ( NICHT GOETHE), und die andere hat erstmal 6 Monate
AE bekommen, mit der Auflage der
ABH nach diesen 6 Monaten, einen Kurs nachzuweisen. ( Was der Blödsinn soll, weiß ich auch nicht )Den Antrag auf eine
AE zu stellen, ist auch nicht verboten. Also warum nicht versuchen. Einen schlechteren Status kann man ja nicht bekommen. Im Gegenteil, da die in Deutschland geschlossene Ehe, ja Dokumentenmäßig nicht mehr überprüft werden muss. Lehnt die
ABH ab, bleibt ja immer noch die Möglichkeit, zurück zu reisen, und ein FZV zu stellen,
nachdem man den
A1 Kurs in D. gemacht hat. Den eine Duldung ist ja immer drin :
§ 56 Besonderer Ausweisungsschutz
(1) Ein Ausländer, der mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt genießt besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen in der Regel in den Fällen des § 53 und des § 54 Nr. 5, 5 a und 7 vor. Liegen die Voraussetzungen des § 53 vor, so wird der Ausländer in der Regel ausgewiesen. Liegen die Voraussetzungen des § 54 vor, so wird über seine Ausweisung nach Ermessen entschieden.Nach Ehe in Deutschland, und
A1 Kurs in D., sollte das FZV, doch recht schnell und einfach über die Bühne gehen, besonders wenn die
ABH schon mit im Boot sitzt.
Leuten mit dicker Brieftasche, und Risikobereitschaft, steht ja außerdem noch die Möglichkeit der
AE Einklagung in D. zur Verfügung.
( Auch legal ) Auch in diesem Fall, ist ja das einzige Risiko ( neben dem finanziellen), das FZV nachgeholt werden muss.
Michael