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frage (Gelesen: 2.050 mal)
aktas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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11.05.2008 um 13:43:58
 
hallo kann mıer jemand sagen was dise ales bedutet?1) Die Abschiebung soll schriftlich unter Bestimmung einer Ausreisefrist angedroht werden. Die Androhung soll mit dem Verwaltungsakt verbunden werden, durch den der Ausländer nach § 42 Abs. 1 ausreisepflichtig wird.(3) Das Vorliegen von Abschiebungshindernissen und Duldungsgründen nach den §§ 51 und 53 bis 55 steht dem Erlaß der Androhung nicht entgegen. In der Androhung ist der Staat zu bezeichnen, in den der Ausländer nach den §§ 51 und 53 Abs. 1 bis 4 nicht abgeschoben werden darf. Stellt das Verwaltungsgericht das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses fest, bleibt die Rechtmäßigkeit der Androhung im übrigen unberührt.(4) Durch die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften genügt der Ausländer seiner Ausreisepflicht nur, wenn ihm Einreise und Aufenthalt dort erlaubt sind.ich will mıch nur erkundigen.danke nochmal





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aktas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkei
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Antwort #1 - 13.05.2008 um 13:24:38
 
§ 42 Abs. 1 ausreisepflichtig wird habe mier durch gelesen das da um keın abschıbung und keın ausweisung handelt da ja ıch freiwilig ausgereist bin.miene frage nach 8 jahre wider nach deutschland wie würde mein cahnsen aussehen.es handelt ja nıch um abschıbung und nıcht nach ausweisung.
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oki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.05.2008 um 14:10:39
 
aktas,du hast doch Familie in Deutschland.Schick jemanden eine Vollmacht.Die sollen dann zur ABH gehen und sich informieren,ob Du z. B. eine Ausweisung hattest bzw. eine Einreisesperre hast bzw. warum Du Deutschland verlassen musstest.Nur so erfaehrst Du was Sache ist.
İch meine,du musst doch den Grund wissen warum Du damals Deutschland verlassen musstest(z.B. wegen Straftaten,weil Duldung nicht mehr verlaengert,usw.).
Aber selbst wenn Du keine Einreisesperre für Deutschland haettest,brauchst Du einen guten Grund um wiedereinreisen zu dürfen,sprich Visum zubekommen.
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aktas
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Antwort #3 - 17.05.2008 um 11:33:34
 
was ich noch mal  wissen will ob ıch ander EU länder rein darf da ich ja kein abschıbung und ausweisung habe? würde ich da probleme bekomen wegen visum?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.06.2008 um 17:09:08
 
aktas schrieb am 17.05.2008 um 11:33:34:
was ich noch mal  wissen will ob ıch ander EU länder rein darf da ich ja kein abschıbung und ausweisung habe? würde ich da probleme bekomen wegen visum?


Ich gehe davon aus, daß Deine deutsche AE abläuft, abgelaufen ist oder nachträglich befristet wurde. Dann brauchst Du für jedes Schengenland eine eigene Berechtigung. Bist Du aufgrund Deiner Staatsangehörigkeit in Schengenland visapflichtig, so darfst Du keine Schengenbinnengrenzen überschreiten. Auch wenn es Dir faktisch möglich wäre, wäre es illegal, und Du hättest bei Kontakt mit den Behörden des betreffenden Staates ein Strafverfahren am Hals und mit Abschiebung von da in Richtung Heimatstaat zu rechnen.
Solltest Du berechtigt sein, ein anderes EU-Land (z.B. Irland, Vereinigtes Königreich, Rumänien) zu betreten, so sehe ich keinen Grund, warum das jetzt nicht mehr gehen sollte.

Gruß, ULF
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