Hallo Forum & Fachleute,
Ich wäre Euch dankbar wenn Ihr mir helfen könntet bei einer Verständnisfrage:
Mein Freund (Syrer) und ich (Deutsche) wollen heiraten. Allerdings nicht in Deutschland (komplizierte Einreise für ihn) und auch nicht in Syrien. Weil wir keine religiöse Eheschließung wollen, und Zivilehe ist in Syrien verboten.
Hinzu kommt, dass vor der Eheschließung mit einem/r Ausländer/in die vorherige Zustimmung des syr. Innenministeriums erforderlich ist. Zuwiderhandlung ist strafbar.
Nun haben wir überlegt, ob wir nicht z.B. in der Türkei heiraten (ohne Zustimmung des Ministeriums).
Folgende info der Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland hat mich allerdings stutzig gemacht:
Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland
als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind.
Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.ä.m.)
erfüllt sein.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/seite__wirksa...Die Eheschließungsvoraussetzungen in Syrien sind (wohl):
vorher. Zustimmung des Ministeriums wenn Ehe mit Ausländer
+ relig. Ehevertrag
+ Registrierung im Personenstandsregister
Daher meine Fragen:
1) Würde die Eheschließung in der Türkei in Deutschland Rechtswirkung entfalten?
2) Was genau ist mit "Wirksamkeit" gemeint?
3) Kann es sein, dass das deutsche Recht die Wirksamkeit einer Ehe von einer religiösen Eheschließung abhängig macht (da in Syrien nur diese Form der Eheschließung rechtmäßig ist)??
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?!
Sorry, ist ziemlich lang geworden ...
Danke jetzt schon ganz herzlich für Eure Hilfe!